Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie auch mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ziel ist, dass Sie künftig Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können. Wie die Bezeichnung zeigt, ist mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen, gemeint. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben. Die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden aus Steuermitteln finanziert. Die Höhe der Leistung ist damit nicht von einem zuvor erzielten Arbeitseinkommen abhängig, sondern davon, was Sie zum Leben mindestens benötigen und nicht selbst aufbringen können (Bedarf). Serviceportal Thüringen - Sozialhilfe beantragen. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende setzen sich aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, und Pflegeversicherung übernommen oder ein Zuschuss zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung gewährt.
Antrag Leistungen Zur Sicherung Des Lebensunterhalts De
Antragsformulare und Onlineantrag Notwendige Unterlagen
Ausweis (Eine Ausweiskopie wird nicht zur Akte genommen, sondern nach der Entscheidung über Ihren Antrag vernichtet),
Aufenthaltstitel bei Drittstaatlern
polizeiliche Anmeldung,
Mietvertrag,
Kontoauszüge,
alle Einkommens- und Belastungsnachweise,
Sozialversicherungsnummer, Sozialversicherungsausweis,
Nachweis der Krankenkasse und Krankenversicherungsnummer,
Kundennummer der Arbeitsagentur.
Antrag Leistungen Zur Sicherung Des Lebensunterhalts 12
Einmalige Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie den laufenden Lebensunterhalt sicherstellen, einen einmaligen Bedarf aber nicht finanzieren können. Hinweis: Sie erhalten in der Regel keine Leistungen für vergangene Zeiträume.
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für:
Klassenfahrten,
persönlichen Schulbedarf,
Schülerfahrkarten,
ergänzende Lernförderung,
Mittagessen in Schulen oder
Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches. Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe Ihrer tatsächlichen Miet- und Heizkosten. In Ausnahmefällen Übernahme von Schulden zur:
Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
Sicherung Ihrer Unterkunft oder
zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, z. B. Schulden beim Energieversorger. Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge. Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Antrag leistungen zur sicherung des lebensunterhalts 6. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:
Ihr Renteneintrittsalter erreicht haben und die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung) erfüllen,
Ihr Renteneintrittsalter zwar noch nicht erreicht haben, aber die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind,
werdende Mutter ab der 13.