Wie der Bundesgerichtshof kürzlich in einem Beispielfall zur WEG-Verwaltung aus Köln entschied, kann der Anspruch von Wohnungseigentümern auf einen angemessenen Brandschutz im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht verjähren. Das gilt auch, wenn durch Umbaumaßnahmen ein Rettungsweg verloren geht, wodurch gegen Feuerschutzvorschriften verstoßen wird, und dies dann mehr als drei Jahre lang unbeanstandet bleibt. WEG-Verwaltung Köln. Die Mitglieder einer Kölner WEG waren ordentlich in Streit geraten: Nach einer Eigentümerversammlung klagten mehrere Eigentümer gegen die Wahl der neuen Verwaltung. Vor Gericht landeten auch die Jahresabrechnung der WEG und die Bestellung neuer Verwaltungsbeiräte. WEG-Verwaltung Köln - WLV-immobilien GmbH. Bei so vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern mag es kaum noch verwundern, dass sich die Auseinandersetzungen schließlich auch auf die Gerichtspost erstreckten. WEG-Verwaltung Köln. Weil ein Wohnungseigentümer regelmäßig die Mieter eines Miteigentümers anpöbelte und sogar bedrohte, kam es bei dem anderen Eigentümer zu beträchtlichen Einnahmeausfällen: Die Mieter zogen entweder aus oder minderten ihre Miete.
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Die Grundleistungen der Verwaltung sind unabdingbar im § 27 Absatz 1 und 2 WEG gesetzlich geregelt. Diese Grundleistungen sichern den Eigentümern eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu. Da ein Hausverwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. WEG-Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG) - Hausverwaltung Köln. Ein Verwalter muss zuverlässig und unparteiisch sein und über spezielle Fachkenntnisse verfügen. Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Verwaltervertrag sind - neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungen - auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwaltervergütung geregelt. Selbstverständlich erstreckt sich unser Leistungsspektrum über die hier aufgeführten Leistungen.
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Nicht Gegenstand der laufenden Verwaltung sind allerdings Modernisierungsarbeiten, wozu etwa die Umstellung des Heizsystems, Bad-, Balkon-, Dach-, Wohnungs-, Treppenhaussanierungen oder das Einsetzen neuer Fenster oder das Anbringen von Wärmedämmfassaden gehören. Die Leitung und Beaufsichtigung dieser Arbeiten kann unter Zuziehung eines Architekten oder Bauingenieurs gegen Zusatzhonorar gerne erbracht werden. Weg verwaltung köln mit. Sollte es sich dabei um Versicherungsschäden handeln, so übernehmen wir die Meldung und weitere Abwicklung. Bei besonders aufwändigen Versicherungsschäden berechnen wir gegebenenfalls Regiekosten, welche jedoch in der Regel von den Versicherungsgesellschaften erstattet werden. Regelmäßige Begehungen
Unsere Unternehmensphilosophie ist die vor Ort präsente und engagierte Verwaltung. Wir halten es daher für unbedingt erforderlich, dass sich der zuständige Hausverwalter fortlaufend ein persönliches Bild vom Zustand Ihrer Immobilie macht. Dies geschieht nicht zu regelmäßigen, vorhersehbaren Terminen, sondern wird von uns flexibel in den täglichen Ablauf integriert.
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SOFORTMASSNAHMEN
a) Dringende Fälle
Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden. b) Versicherungsschäden
Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum. SCHLÜSSELBESTELLUNGEN
Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum. Weg verwaltung kölner. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z. B. – der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
– den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen,
– den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen,
– den Lüfter- und Co2-Anlagen (z. B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellern,
– den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
– den kraftbetätigten Garagentoren,
– den Brandschutzeinrichtungen einschl.
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Anlage der Mittel;
-Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung);
-Verrechnungskosten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
b) Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
c) Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
d) Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, ggf. Weg verwaltung köln op. melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
a) Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung der Wohnanlage mit dem Verwaltungsbeirat (neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen). b) Sonderfachleute
Soweit notwendig, beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.
Laufende Verwaltung
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über einige Bestandteile unserer täglichen Arbeit als Hausverwalter in der laufenden WEG-Verwaltung. Details entnehmen Sie bitte auch unserem ausführlichen Leistungsverzeichnis. Jahresabrechnung
Ende Januar / Anfang Februar erhalten die Beiräte die Jahresabrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres. Belegprüfung
Vor Erstellung der Wohngeldabrechnungen hat der Beirat bei einer Belegprüfung in unserem Hause die Möglichkeit, die Abrechnung des abgeschlossen Jahres zu prüfen und das Konto der Instandhaltungsrücklage einzusehen. Parallel hierzu haben wir bereits die Heizkostenabrechnung für Sie veranlasst. Intercasa Hausverwaltung - WEG-Verwaltung. Wohngeldabrechnung / Wirtschaftsplan
Mit den nun geprüften Zahlen erstellen wir die Wohngeldabrechnung. Gemäß der geprüften Teilungserklärung bzw. nach WEG-Gesetz generieren wir die Umlageschlüssel im Abrechnungsprogramm, prüfen die Soll- und Ist-Vorauszahlungen und erstellen daraus die individuellen Wohngeldabrechnungen für Sie.