Ein Rezept muss von einem Arzt
unterschrieben sein, damit es gültig ist – und zwar eigenhändig. So steht es in der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Doch gibt es Vorgaben, mit welchem Stift das geschehen muss? Diese Frage ist
an das DeutscheApothekenPortal (DAP) herangetragen worden. Eine Apotheke berichtet, ihr liege ein Rezept vor, auf dem
der Arzt scheinbar mit einem Buntstift unterschrieben habe. Dieser sei möglicherweise sogar radierbar. Vom DAP möchte sie nun wissen, ob das zulässig
ist. Zum Thema Unterschrift findet sich in § 2 Abs. Vorgaben für die Arztunterschrift: Darf der Arzt mit Buntstift unterschreiben?. 1 Nr. 10 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) Folgendes:
"Die
Verschreibung muss die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person
oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte
elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz enthalten. " AMVV § 2 Abs. 10
Und auch im Rahmenvertrag gibt es einen Hinweis zum Thema Unterschrift:
"Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn die Unterschrift des Arztes zwar unleserlich, aber erkennbar keine Paraphe oder ein anderes Kürzel ist. "
Arztstempel Mit Unterschrift Beim
Besonders schön sind Brandings auf Geschenkverpackungen wie Holzkisten für Weinflaschen, die so eine ganz individuelle Note erhalten. Schlagstempel Schlagstempel: © Mit Stahlstempeln kennzeichnen Unternehmen vor allem Metalle, aber auch Holz, Leder oder Kunststoffe. Typischerweise werden Schlagstempel in der Automobilindustrie verwendet, um Seriennummern in Fahrzeugteile einzuschlagen. Auch bei Fahrrädern stanzen die Hersteller Serienziffern inzwischen meist ein. Arztstempel mit unterschrift erstellen. Da der Stempel in das Material eindringt, lassen sich so eingeschlagene Informationen kaum mehr entfernen. Auch wenn Fahrraddiebe die Nummer mechanisch beseitigen, kann die Polizei diese chemisch wieder sichtbar machen – und das gestohlene Fahrrad seinem Besitzer wieder zurückbringen, sofern er seine Nummer registriert hat. Fazit: Trotz Computertechnologien und E-Mails sind Stempel auch heute nicht aus dem Wirtschaftsleben wegzudenken. Die Stempel, die Sie in Ihrer Firma oder Branche benötigen, sind dabei so unterschiedlich wie die Arbeitswelt selbst.
Fehlen der Vorname des Arztes oder Adressbestandteile im Stempel, darf nicht mehr retaxiert werden, wenn für die Apotheke und Krankenkasse der ausstellende Arzt eindeutig erkennbar ist. Fehlt die Telefonnummer oder ist nicht lesbar, darf geheilt werden. 1 2 Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos! Hinweis zum Newsletter & Datenschutz