mittlerer Dienst
A 5 (Verzahnungsamt einfacher - mittlerer Dienst): Betriebsassistent, Assistent, Justizvollstreckungsassistent, Obertriebwagenführer, Polizeioberwachtmeister, Polizeiwachtmeister, Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett
A 6: Betriebsassistent, Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Lokomotivführer, Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Obertriebwagenführer, Sekretär (z.
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A 5 (Verzahnungsamt einfacher - mittlerer Dienst Betriebsassistent, Assistent, Justizvollstreckungsassistent,
Obertriebwagenführer, Polizeioberwachtmeister, Polizeiwachtmeister,
Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker,
Seekadett A 6 Betriebsassistent,
Erster Hauptwachtmeister, Hauptwart, Lokomotivführer,
Oberamtsmeister, Oberbetriebsmeister, Obertriebwagenführer, Sekretär
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) aktuelle Fassung - zurück zur Übersicht des TVöD >>>zurück
§ 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit. (2) Durch landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene - wird im Rahmen eines Kataloges, der die hierfür in Frage kommenden Tätigkeiten aufführt, bestimmt, dass die Voraussetzung für die Zahlung einer persönlichen Zulage bereits erfüllt ist, wenn die vorübergehend übertragene Tätigkeit mindestens drei Arbeitstage angedauert hat und die/der Beschäftigte ab dem ersten Tag der Vertretung in Anspruch genommen worden ist. Eingruppierung tvöd stellvertretender abteilungsleiter logistik bereich luftfracht. (3) 1Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 9 bis 15 eingruppiert sind, aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergeben hätte.
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Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V..
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5. 2020, 4 AZR 173/19, entschieden, dass Beschäftigte in der Pflege im Regelfall dann eine "große Station" i. S. TVöD: § 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. d. Entgeltgruppe P 13 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA leiten, wenn ihnen als Stationsleitung mehr als 12 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) fachlich unterstellt sind. Eine deutliche Überschreitung der Anzahl ist nicht erforderlich. Mit dem Begriff "in der Regel" haben nach Auffassung des BAG die Tarifvertragsparteien aber zu erkennen gegeben, dass im Ausnahmefall neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter auch andere Faktoren für die Bewertung maßgeblich sein können, ob eine Station als "groß" im Tarifsinn anzusehen ist: "Aus dem Begriff 'in der Regel' lässt sich vielmehr entnehmen, dass es neben der Zahl fachlich unterstellter Beschäftigter andere Faktoren geben kann, die im Ausnahmefall zu einer abweichenden Bewertung führen können und die Station ihrer Struktur nach als 'groß' im Tarifsinn erscheinen lassen. Dabei muss es sich um Faktoren handeln, die an die Leitungsfunktion anknüpfen und quantitativ größere Anforderungen an diese stellen.
Finanz- und Kommunalwirtschaft
Dozent/in: Wolfgang Bohnert
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen von örtlichen Prüfungsämtern, die mit der Prüfung des Personalwesens beauftragt sind. Teilnehmen können auch Mitarbeiter/innen aus den Personalämtern und Bezügeabrechnungsstellen, die wissen möchten, was bei einer Prüfung in ihrem Bereich schwerpunktmäßige Themen sein können. Ziele
Die Teilnehmer/innen können bei Prüfungen im Personalwesen wirksam Schwerpunkte und gezielte Stichproben setzen. Sie haben einen Überblick über die bedeutsamsten Besoldungsbestandteile und tariflichen Vergütungen nach TVöD und können diese bei einer Prüfung auf ihre Berechtigung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach beurteilen. Inhalte
Die wesentlichen, für die Prüfung bedeutsamen Bestandteile der Beamtenbesoldung Grundlagen der Eingruppierung zur Feststellung der richtigen Entgeltgruppe, unter Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung Prüfung der zutreffenden Festsetzung einzelner Entgeltbestandteile (z. B. Tabellenentgelt, Stufenzuordnung, Stufenlaufzeit) Zutreffende Gewährung von Zulagen und Zuschlägen (z. Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 17.3.3 Stationsleiter | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Rufbereitschaft, Erschwerniszuschläge, persönliche Zulagen) Schwerpunktthema: Festsetzung der Stufe in den Entgeltgruppen nach TVöD
Hinweis
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN Sie benötigen ein mit dem Internet verbundenes Endgerät (Desktop-PC, Laptop oder Tablet).
2Für Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 8 eingruppiert sind, beträgt die Zulage 4, 5 v. H. des individuellen Tabellenentgelts der/des Beschäftigten.