"Viele Autos biegen in Richtung Stadt ab. " Auch auf mögliche Schäden, die durch den Straßenverkehr am Haus entstanden sein können, geht Schulz ein. "Es ist leider so, dass der Besitzer des Grundstückes nachweisen muss, dass die Schäden an seinem Haus durch die Nutzung der Straße entstanden sind. " Dieser Nachweispflicht müsse der Anlieger durch ein Gutachten nachkommen.
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Sehr geehrte Familie Fischer,
grds. obliegt den Behörden durchaus auch nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO
( BVerwG, Urteil vom 26. 09. 2002, 3 C 9. Gebäudeschäden durch verkehr saint. 02) - der Schutz des Eigentums der Bürger. Es wird zum einen entscheidend darauf ankommen, ob der Nachweis der Schädigung durch den Verkehr selbst geführt werden kann. Das scheint ja durchaus zu gelingen durch den Gutachter. Zum anderen wird sich die Frage stellen, ob das Haus selbst standfest genug war. Mit einfachen Worten: uU war das Haus schon nicht standfest gegenüber "normalen" Erschütterungen, was zumindest im Sinne eines Mitverschuldens nach § 254 BGB
berücksichtigt werden. Ein Anspruch nach § 839 BGB
ist insofern denkbar, wenn die Behörde nicht angemessene Vorsorge getroffen haben sollte.
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung zeigte zwar Verständnis für den Ärger der Hausbesitzerin, hielt sich aber verständlicherweise an die eigenen Vorgaben. Man könne für ein beschädigtes Objekt nicht einfach mehr bezahlen, als dieses wert gewesen sei. Daran änderte auch nichts, dass die Garage nach Aussage der Geschädigten in einem sehr guten Zustand gewesen sei. Immerhin übernahm die Versicherung die Kosten des Rechtsanwaltes, den die Arzthelferin zwischenzeitlich eingeschaltet hatte. Unfallschaden am Gebäude Anfahrschaden - BAUGUTACHTER SACHVERSTÄNDIGER. LKW in Keller eingebrochen
Fazit: Auf die Haftpflichtversicherung des jeweils anderen zu vertrauen, reicht nicht immer aus. Mit einer eigenen Versicherung, zum Beispiel einer Wohngebäudeversicherung, hätte sich die Hausbesitzerin womöglich zusätzlich absichern können. Gerade in Fällen, in denen Schäden richtig teuer werden können – wie eben bei Gebäuden oder Grundstücken – sollten sich die Eigentümer deshalb immer von einem Versicherungsfachmann ihres Vertrauens beraten lassen. (Michael Schauer)
Einschluss Fahrzeuganprall in Wohngebäudeversicherung
Tipp: Der Baustein "Schäden durch Anprall eines Kfz" in die verbundenen Wohngebäudeversicherung schließt die Versicherungslücke zum Neuwert.
Die Käsperstraße liegt zudem in der Hand von zwei Trägern. Der Teil mit den Pflastersteinen vor Hoffmanns Haus ist Sache des Landkreises. Die asphaltierten Abschnitte davor und dahinter liegen in den Händen der Stadt. Den 69-Jährigen ärgert, dass es der Landkreis Anhalt-Bitterfeld abgelehnt hat, die Straße neu zu teeren, als die Stadt angeboten hatte, diese Arbeiten mitzuerledigen, als die Käsperstraße in Richtung Post saniert wurde. Diese Ablehnung bestätigt auch Bernd Schulz, Sachgebietsleiter Tiefbau beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld und erläutert, dass die Kreisstraßenmeisterei die Straße im Auge hat. "Grundstücksbesitzer muss Schäden nachweisen". "Wenn dort Steine fehlen, bringt sie diese Schäden in Ordnung. " Zur Geräuschbelästigung meint er: "Eine solche Pflasterstraße verursacht immer andere Geräusche als ein Bitumbelag". Verkehrsaufkommen trotz Umleitung noch zumutbar Bernd Schulz meint aber, dass das Verkehrsaufkommen durch die Bauarbeiten in der Kastanienallee und die Umleitung über die Käsperstraße nicht auf ein unzumutbares Maß gestiegen sei.