Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (Hrsg. ): Neue Medien, neue Gefahren?! Böhlau, Köln u. a. 1998; darin Reiner Laschet: Kinderpornographie. Entstehung, Vertrieb und Bekämpfungsstrategien. Eine aktuelle Bestandsaufnahme aus kriminalpolizeilicher Sicht. S. 79–86, bes. S. 84 f. ; Bundesprüfstelle: Entscheidung zu sogenannten FKK-Heften ("Jung und Frei" Nrn. 107, 108 und 109), S. 87–108, ISBN 3-412-06497-1. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Wilfried Schneider, Entwicklung der Spruchpraxis … ( Memento des Originals vom 6. Oktober 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 47 kB), Vortrag, gehalten auf der Jahrestagung der Bundesprüfstelle 2000, BPjS-aktuell, Heft 4/2001
↑ UNITED STATES COURT OF APPEALS for the District of New Jersey ( Memento des Originals vom 17. Mai 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft.
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Wir schlugen unser Zelt hoch oben in den Bergen auf und verbrachten dort die Nacht. Wir kannten unser eigenes Land nicht. Wir waren gerade erst dabei, es zu entdecken. " Vali begann schließlich, die Orte zu fotografieren, die er—manchmal alleine, manchmal mit Freunden—besuchte. Er bereut allerdings, dass er nicht mehr Bilder von den Menschen gemacht hat, die er auf seinen Touren kennenlernte. Nichtsdestotrotz vermitteln Valis Fotos einen guten Eindruck davon, was es hieß, sich im kommunistischen Rumänien jung und frei zu fühlen. Weiter unten gibt es noch mehr von Valis Fotos zu sehen. Lass dir das Beste von VICE jede Woche per Mail schicken! Indem du den VICE-Newsletter abonnierst, erklärst du dich einverstanden, elektronische Mitteilungen von VICE zu erhalten, die Werbung oder gesponserte Inhalte enthalten können.
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Es kam daher zur Indizierung. [1] Daraufhin wurde das Erscheinen einige Monate später eingestellt. Lage außerhalb Deutschlands [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Gegensatz zu Deutschland ist aus anderen Ländern so etwas wie eine Indizierung nicht bekannt. Die Magazine wurden in der Schweiz und Österreich weiterhin bis zu ihrer Einstellung frei verkauft. Aus den USA ist ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2000 bekannt, das durch Beschlagnahmung von importierten Magazinen durch den Zoll ins Rollen gebracht wurde und in zweiter Instanz den Besitz und Vertrieb dieser Magazine in den USA erlaubt hat. [2] Das Gericht befand den Inhalt nicht als obszön oder pornografisch, sondern als normale Naturisten-Darstellungen, wie sie auch in anderen Magazinen vorkommen. Zudem wurde der Fokus nicht ausschließlich auf die jugendlichen Körper, sondern insbesondere die jugendlichen Freizeitaktivitäten im FKK-Zusammenhang gesehen. Die Magazine fallen in den USA unter das First Amendment, das Recht auf Meinungsfreiheit, und sind dem Gericht nach von politischem Wert, [3] da sie die Freiheit und Einstellungen der FKK-Bewegung forcieren.
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Text in Kursivschrift bezieht sich auf Artikel, die in anderen Währungen als Schweizer Franken eingestellt sind und stellen ungefähre Umrechnungen in Schweizer Franken dar, die auf den von Bloomberg bereitgestellten Wechselkursen beruhen. Um aktuelle Wechselkurse zu erfahren, verwenden Sie bitte unseren Universeller Währungsrechner Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 09-May 02:59. Anzahl der Gebote und Gebotsbeträge entsprechen nicht unbedingt dem aktuellen Stand. Angaben zu den internationalen Versandoptionen und -kosten finden Sie auf der jeweiligen Artikelseite.
Das Heft im A4-Format hatte im Umschlag jeweils einen Umfang von 64 Seiten, von denen etwa 40 Seiten farbig und der Rest schwarz/weiß bedruckt waren. Ab September 1996 war das Heft durchgehend farbig. Der hauptsächliche Teil der Fläche bestand aus Bildern wie oben beschrieben, in der Mitte war jeweils ein großes farbiges, doppelseitiges Bild. Darunter gab es einfache Kurzgeschichten, soziale Thematiken, einfache Reiseinformationen und Reiseberichte, Spielvorschläge, Leserbriefe oder Berichte aus dem "FKK-Bereich". Es gab eine französische Schwesterausgabe namens Jeunes & Naturels (auch Jeunes et Naturels geschrieben), die zumindest vom Bildmaterial identisch war. Indizierung in Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bereits 1986 wurde die Indizierung durch die damalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beantragt und abgelehnt. Nach erneuten Anträgen durch Jugendämter kam es 1992 zu einer weiteren Prüfung. Zeitgleich fand das Verfahren, das zur sogenannten Mutzenbacher-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes führte, statt.