07. 11. 2019, 11:44
von
Ich bin mit 63 in Rente gegangen da ich 46 Jahre einbezahlt habe. Zur Zeit bin ich selbständig und möchte gerne wissen ob der Dazugewinn aus dem erwirtschaften Gewinn oder aus dem zu Versteuerten Einkommen berechnet wird. 07. 2019, 11:52
Zitiert von: sabine
Der erwirtschaftete "Gewinn", also das Ergebnis aus Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung, kürzt sich evtl. noch um darauf entfallende Vorsorgeleistungen. Krankenversicherung Und Coronahilfen | Steuerberatung Oliver Stippe. Maßgeblich für die Berücksichtigung des Hinzuverdienstes für die DRV ist der Betrag, der in Ihrem Einkommensteuerbescheid als Steuerpflichtig aus Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb festgesetzt wird. 07. 2019, 12:18
Experten-Antwort
Hallo Sabine,
als Hinzuverdienst gilt bei selbständig Tätigen der nach den allgemeinen
Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ( § § 13, 13a, 14 und 14a EStG), aus Gewerbebetrieb ( § § 15 bis 17 EStG) und aus selbständiger Arbeit ( § 18 EStG) - letztlich also die Summe, die im Einkommensteuerbescheid unter den Positionen "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft", "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" steht.