Diese rechtliche Beurteilung mag für Opfer derartiger Nachstellungen unbefriedigend und ungerecht erscheinen. Tatsächlich existierte lange Zeit eine Strafbarkeitslücke bei derartigen Fällen, sodass sich die Betroffenen vielfach hilflos fühlten. Dem wirkt jedoch der noch relativ neue § 238 StGB entgegen, der die Nachstellung (Stalking) unter Strafe stellt und damit die Gesetzeslücke schließt. Wie kann ich mich gegen eine psychische Körperverletzung und Stalking wehren? Bekomme ich Schmerzensgeld wegen einer Körperverletzung, die sich psychisch auswirkt? Der BGH hat selbst eingeräumt, dass auch eine psychische Körperverletzung unter Strafe steht. Anklage wegen Körperverletzung - Was würde ein Anwalt kosten?. Voraussetzung ist aber, dass der Täter durch sein Verhalten einen pathologischen Gesundheitszustand bei seinem Opfer hervorruft. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, macht sich der Täter unter Umständen wegen Nötigung, Bedrohung, Nachstellung (Stalking) oder anderer Delikte strafbar. Die Rechtslage ist nicht ganz einfach, sodass es sich empfiehlt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Anklage wegen Körperverletzung - Was würde ein Anwalt kosten?
Anklage Wegen Körperverletzung - Was Würde Ein Anwalt Kosten?
Es wäre eine Überlegung wert, auf Notwehr zu plädieren, da Sie lediglich das Hausrecht durchsetzen wollten und ohne Grund von Alkoholisierten angegriffen wurden. Haben Sie Akteneinsicht bereits beantragt? Aus Ihrer Darstellung wird dies nicht klar. Ohne Verteidiger haben Sie das Recht, einen Aktenauszug zu erhalten, wenn dadurch die Ermittlungen nicht gefährdet werden. Die Kostenfrage ist schwer zu beantworten, da das Gesetz den Anwälten einen breiten Berechnungsraum einräumt. Überschlagsmäßig würde ich mit ca 250 € rechnen, betone jedoch, daß dies eine unverbindliche Schätzung ist. Sie können jedoch problemlos verschiedene Anwälte aufsuchen und sich dort einen konkreten Kostenvoranschlag geben lassen. Inwieweit ein Anwalt notwendig ist, hängt davon ab, wie die Beweislage ist (Zeugen vorhanden, Qualität der Zeugen etc. ), von den drohenden Folgen des Urteils (wie reagiert Ihr Arbeitgeber) und der Justiz vor Ort. Ich würde Ihnen ohne genauere Kenntnisse der genannten Umstände dazu raten, einen Verteidiger zu beauftragen.
So wie Sie den Fall schildern, würde ich Ihnen jedoch empfehlen, eine Aussage zu machen, in der Sie sich gegen den Tatvorwurf äußern. Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen (zwingend brauchen Sie das nicht), wäre es jedoch ratsam dies vor einer Aussage zu machen, da dieser dann Einsichten in die Akten nehmen dürfte und Ihnen danach einen besseren Rat geben könnte, ob/wie Sie sich äußern sollten. Stößt jemand einen anderen zu Boden, so dass dieser sich verletzt, erfüllt dies den Tatbestand der Körperverletzung gem. § 223 StGB. Da eine ausgekugelte Schulter sehr starke Schmerzen und Sie (und Ihre Freunde = Zeugen) ihm diese offensichtlich nicht angemerkt haben, halte ich die Körperverletzung jedoch nicht für erwiesen. Die Schulter hätte er sich noch später ausgekugelt haben können. Aber selbst wenn Sie den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt hätten, heißt das noch nicht, dass Sie sich auch strafbar gemacht haben. Denkbar ist beispielsweise auch, dass Ihr Bekannter Sie zuerst körperlich angegriffen hätte.