000, 00
OLG Wien 16 R 15/17v
2017
Behandlungsfehler bei der Geburt, Folge schwere Nervenverletzung
110. 000, 00
Gericht (anhängig)
2016
Fehlgeschlagene Hand(nach)operationen – Verlegung des Radialastes inklusive Neuromentfernung (Überschreitung der Operationseinwilligung)
96. 000, 00
Gaumensegeloperation (die zur Schnarchreduktion durchgeführt wurde) – notwendige Folgeoperationen - Aufklärungsfehler
71. 000, 00
OLG Innsbruck 10 R 45/17v
Übersehen eines Tumors, spätere Operation auch nicht ordnungsgemäß, Folge schwere Depression, Hörminderung
65. Behandlungsfehler & Schmerzensgeld | Das Rechtsportal der ERGO. 000, 00
OLG Graz -2 R 35/15g
Nicht erkanntes Blutgerinnsel, Folge schwerste Verdauungsbeschwerden, Potenzstörungen
60. 000, 00
OLG Wien 13 R 52/09a
2009
Wegen Behandlungsfehler erfolgte Totgeburt, Trauerschaden, Persönlichkeitsveränderung
45. 000, 00
OLG Graz 3 R 204/15t
Verfrühte Vollarbeitserlaubnis nach Schulteroperation, Folge neuerliche Schulterluxation, Sportausübung unmöglich
41. 000, 00
Um rund 24 Stunden verspätet diagnostizierte Blindarmentzündung bei einer minderjährigen Patientin
28.
Behandlungsfehler &Amp; Schmerzensgeld | Das Rechtsportal Der Ergo
Was ist die Schmerzensgeldtabelle? Betroffene von medizinischen Behandlungsfehlern und Ärztepfusch haben Anspruch auf zivilrechtliche Entschädigungen in Form von Schmerzensgeldzahlungen und Schadensersatz. Bei der Festlegung der individuellen Schmerzensgeldhöhe spielt die sogenannte Schmerzensgeldtabelle eine wichtige Rolle. In diesem Blog-Beitrag möchten wir Ihnen genau erklären, was Schmerzensgeld ist, wer Anspruch auf Schmerzensgeld hat und wie die sogenannte Schmerzensgeldtabelle bei juristischen Auseinandersetzungen mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern zum Einsatz kommt. Der Rechtsbegriff Schmerzensgeld wurde bereits im 17. Jahrhundert vom lateinischen Ausdruck "pretium pro doloribus" ins Deutsche übertragen. Mit Schmerzensgeld umschrieben wird ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für erlittene immaterielle Schäden. Immaterielle Schäden – auch als Nichtvermögensschäden bezeichnet – sind als solche Schäden definiert, die zum Beispiel Körper, Freiheit oder Ehre betreffen.
Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen
Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Kunstfehler können innerhalb von drei Jahren verjähren, wenn es sich bei der falschen Behandlung um einen Kunstfehler handelt, der nicht zu gesundheitlichen Schäden geführt hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Wenn der Behandlungsfehler jedoch in einem Gesundheitsschaden resultierte, verjähren Ihre Schmerzensgeldansprüche erst nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 3 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem Sie von dem Ärztepfusch Kenntnis genommen haben. Schmerzensgeld vs. Schadensersatz
Schmerzensgeld und Schadensersatz müssen differenziert betrachtet werden. Es handelt sich um Schmerzensgeld, wenn der Patient einen finanziellen Ausgleich für die Schmerzen erhält, die ihm aufgrund einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind. Von Schadensersatz wiederum wird gesprochen, wenn ein falsch behandelter Patient einen Ausgleich für materielle bzw. finanzielle Schäden erhält, die ihm durch den Behandlungsfehler entstanden sind.