Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Einige pädagogische Tipps: Aller Anfang ist schwer! Nehmen Sie deshalb Rücksicht auf den Fahrer. Verzichten Sie auf Druck und Stress. Mit Gelassenheit geht es besser. Gehen Sie vom Leichten zum Schwierigen vor. Loben Sie lieber einmal zu viel als zu wenig. Machen Sie von Zeit zu Zeit eine Pause. Nutzen Sie hierfür unsere eigens eingerichtete Parkbucht mit Aussichtsplattform für das Fahrsicherheitstraining, um einen Eindruck von weiterführenden Kursen mit sehr viel Action und Fahrspaß zu erhalten. Ein bisschen Erholung tut gut. Preise: 1. Stunde: 20, 00 Euro Jede weitere angefangene 20 Minuten: 5, 00 Euro (in der Benutzungsgebühr ist eine Tageshaftpflichtversicherung für Fremdschäden enthalten) Sie haben einen Gutschein? Verkehrsübungsplatz ab 14 ans. Bitte legen Sie diesen direkt bei der Einfahrt vor. Gutscheine, die nicht vorgelegt wurden, können bei der Ausfahrt nicht berücksichtigt werden. Wichtige Hinweise: Auf dem Gelände gilt die StVO Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h Von März – Oktober ist der Platz mittwochs ab 14:30 Uhr im unteren Bereich (Kreisverkehr) nicht nutzbar.
- Verkehrsübungsplatz ab 14 juillet
- Verkehrsübungsplatz ab 14 ans
- Verkehrsübungsplatz à 14 ans
- Verkehrsübungsplatz ab 14 juin
Verkehrsübungsplatz Ab 14 Juillet
Der Park wird regelmäßig von Filmgesellschaften, Fernsehsendern als auch Mediaagenturen, Fahrzeugherstellern und Eventagenturen für unterschiedlichste Aufnahmen, Präsentationen und Veranstaltungen gebucht. Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre Ausnahme: Rollerfahrer bereits ab 14 Jahre Fahranfänger ohne Führerschein dürfen auf unserem Verkehrsübungsplatz nur in Begleitung von einer Person fahren, die mindestens ein Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (der Führerschein muss entsprechend für das zum Üben eingesetzte Fahrzeug gelten). Bei PKW-Fahrern muss die Begleitperson zusätzlich mindestens 19 Jahre alt sein. Trainiert wird mit dem eigenen Fahrzeug. Auf unserem Verkehrsübungsplatz wird kein Übungsfahrzeug zur Verfügung gestellt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 14. Verkehrsübungsplatz ab 14 day. 00 bis 19. 00 Uhr (letzter Einlass 18. 00 Uhr) Samstag, Sonntag und an Feiertagen 9. 00 Uhr) Sollte der Verkehrsübungsplatz geschlossen sein, finden Sie die Information hier. Den Verkehrsübungsplatz erreichen Sie zu den Öffnungszeiten telefonisch unter 02761/ 94791-25.
Verkehrsübungsplatz Ab 14 Ans
Wenn Sie am Ende der gebuchten Fahrzeit eine Pause einlegen und anschliessend weiter fahren wollen (gleiches Fahrzeug), zahlen Sie nur den Preis der Verlängerung! Gutscheine und ermäßigte Mehrfachkarten erhalten Sie beim Platzwart! Diese sind im Jahr des Ausstellens und danach 3 Jahre gültig! Nutzungsbedingungen:
Zur Nutzung des Verkehrsübungsplatzes ist ein Mindestalter vorgeschrieben. Dies beträgt für Fahrzeuge
der Führerscheinklasse B (PKW) und A (Motorrad) 16 Jahre, für Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1. (Kleinkraftrad) 15 Jahre. Verkehrsübungsplatz à 14 ans. Mit Mofas darf man ab 14 ½ Jahren. Die Begleitung eines Erwachsenen mit einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug (Auto) ist ebenfalls vorgeschrieben, diese Person muss während der Übungsfahrt neben dem/der Fahrschüler/in sitzen. Der Führerschein muss vor Fahrbeginn vorgelegt werden. Alleinfahrten sind nicht erlaubt! Alle Fahrzeuge müssen eine gültige Zulassung haben ( k eine rote Nummer)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Platz ist 30 km/h!
Verkehrsübungsplatz À 14 Ans
Zuwiderhandlungen jeder Art gegen diese Platzordnung können mit einem sofortigen Platzverweis geahndet werden. Bei Erteilung eines Platzverweises besteht kein Anspruch auf eine auch nur anteilige Rückerstattung der Benutzungsgebühr. Verkehrsübungsplätze in deiner Nähe – jetzt informieren. Jeden Schadensfall, auch Beschädigungen von Verkehrszeichen und Einrichtungen der Anlage, hat der Benutzer der Anlage dem Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden. Jeder Benutzer der Anlage haftet für von ihm verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sach- und Personenschäden sind gegenüber dem Schadensverursacher geltend zu machen. Die Betreiberin hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und übernimmt keine (Mit-)Haftung für fahrbedingte Unfälle. Die Haftung der Betreiberin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Verkehrsübungsplatz Ab 14 Juin
000. 000 EUR für Sachschäden
50. 000 EUR für Vermögensschäden
Bei Haftpflichtschäden muss die eigene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung bis zu dieser Höhe nicht in Anspruch genommen werden.
Aber auch routinierte Fahrer finden bei uns das passende Training. Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf dem ADAC Verkehrsübungsplatz Hessen!