Die Gemeinde will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB). Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 044 "Sondergebiet Photovoltaikanlagen - Zwischen der Autobahn A38 und der Deponie Deiderode" und der Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeindeverwaltung Rosdorf, Lange Straße 12, Bürgerbüro, 37124 Rosdorf öffentlich während der Öffnungszeiten (Mo. von 8. 00 bis 18. 00 Uhr, Di. 00 bis 15. 00 Uhr, Mi. und Fr. 00 bis 13. 00 Uhr und Do. 00 bis 12. 00 Uhr und 15. 00 Uhr) vom 25. 04. 2022 bis einschließlich 25. 05. 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Öffnungszeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu der o. Beteiligungsverfahren - Bauleitplanung - planungsgruppe puche GmbH. g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Onlinelesen - Bekanntmachung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ersetzt nicht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwürfe für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Übersichtskarte, Lage des Bebauungsplanes Nr. 044 "Sondergebiet Photovoltaikanlagen - Zwischen der Autobahn A38 und der Deponie Deiderode", Maßstab 1: 25. 000
Markt Teisendorf: Gemarkung Roßdorf
Zugleich betonte er, dass die Entwicklung nicht nur Mengershausen betreffe, dass es sich um eine rein vorsorgliche Maßnahme handele, weder Abrisspläne noch eine Bauvoranfrage bekannt seien. Als Hintergrund nannte Rindermann den Verkauf des Fachwerkgebäudes, in dem das Café Wegener untergebracht war, an einen Göttinger Investor. In dem Bereich, für den der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, gebe es mehrere alte Resthöfe. Markt Teisendorf: Gemarkung Roßdorf. "Wir können einen Abriss nicht verhindern, aber durch eine Veränderungssperre eine ungewollte Bebauung. " So könne vermieden werden, dass neue Gebäude nicht Grundstücke in voller Größe ausfüllen würden. Loading...
Beteiligungsverfahren - Bauleitplanung - Planungsgruppe Puche Gmbh
Bebauungspläne sind das Ergebnis einer konkreten kleinräumigen Planung, die in der Regel für ein kleines Teilgebiet (höchstens einen Stadtteil, oder auch nur für ein Grundstück) aufgestellt werden. Sie sind rechtsverbindlich und daher für die Bauabsichten der Bürger entscheidend. Bebauungspläne werden als Satzung von einer Gemeinde beschlossen. Onlinelesen - Bekanntmachung. Die Bebauungspläne einer Gemeinde müssen aus dem Flächennutzungsplan dieser Gemeinde heraus entwickelt werden. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans dürfen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen. Dem Landkreis Göttingen liegen nur die Pläne vor, die von den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Hierbei handelt es sich um Bebauungspläne, Bebauungsplanänderungen, Abgrenzungs- und Abrundungssatzungen folgender Gemeinden im Landkreis Göttingen: Adelebsen, Bad Grund (Harz), Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa, Bovenden, Dransfeld, Duderstadt, Friedland, Gieboldehausen, Gleichen, Hann. Münden, Hattorf am Harz, Herzberg am Harz, Osterode am Harz, Radolfshausen, Rosdorf, Staufenberg, Walkenried.
Das ist der Gesetzestext: "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt"
Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Zu dortigen Bauvorhaben kann der Gemeindevorstand eine Stellungnahme abgeben. Das Parlament wird überhaupt nicht beteiligt. Die Entscheidung trifft das Kreisbauamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg nach eigener Rechtseinschätzung. Eine Planungshoheit der Gemeinde gibt es bei diesen gewachsenen Gebieten nicht, weil eben nichts geplant ist. Das Kreisbauamt prüft dann, ob "in der näheren Umgebung" vergleichbare Bauten stehen. Oder ob sich der Neubau städtebaulich "einfügt". Ob der Radius der Prüfung 100 Meter, drei Grundstücke oder mehr oder weniger sind, ist im Ermessen der Behörde. Da gibt es auch keine Bürgerbeteiligung mehr. Die Chance: ein eigentlich unbürokratisches Verfahren. Das Risiko: wenn Präzedenzfälle ausufern, kann und wird die Kreisbehörde das nicht bremsen.