Plötzlich Pflegefall – das wollen die wenigsten, doch es kann jeden treffen. Entweder wird man selbst zum Pflegefall, oder die Kinder, der Partner oder die eigenen Eltern können sich plötzlich nicht mehr selbst versorgen. Dann werden sie zum Pflegefall und müssen versorgt werden. Wichtig ist in so einem Fall, dass die Familie gemeinsam entscheidet, was das beste für den jeweils Betroffenen ist. Damit alles reibungslos vonstatten gehen kann, geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand. Ein schwerer Sturz, ein Unfall oder ein Schlaganfall – viele Betroffene befinden sich zunächst im Krankenhaus, wenn der Pflegefall eintritt. Erste Anlaufstelle für Angehörige ist daher der Sozialdienst des Krankenhauses. Checkliste Pflegefall. Der Sozialdienst ist Beratungsstelle und Organisationshilfe in einem. Beispielsweise, wenn der Betroffene nach dem Krankenhaus zu Hause versorgt werden muss oder nach dem Aufenthalt in eine Reha wechselt. Weitere Ansprechpartner sind dann die Pflegeberater der jeweiligen Pflegekasse des Betroffenen.
Checkliste Pflegefall
Nicht jeder weiß, worauf es bei auftretender Pflegebedürftigkeit ankommt. Doch jeden kann es plötzlich treffen – sowohl persönlich als auch im Bekannten- oder Verwandtschaftskreis. Deshalb ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema wichtig. Die ersten notwendigen Schritte zu kennen, kann einiges an Zeit, Nerven und Geld sparen. 1. Pflegebedarf klären Am wichtigsten ist es zunächst einmal, den Pflegebedarf der betroffenen Person zu ermitteln. Denn bevor alle weiteren Schritte eingeleitet werden können, muss geklärt sein, wie viel Pflege und Unterstützung überhaupt erforderlich sind. Reicht es aus, wenn dem Betroffenen ein wenig im Haushalt geholfen wird? Oder benötigt er zudem auch Hilfe bei der Ernährung? Müssen zum Beispiel Mahlzeiten zubereitet und angereicht werden? Und ist Unterstützung bei der Körperpflege notwendig? Falls ja, in welchem Ausmaß? Wie viel medizinische Versorgung ist außerdem gefragt? Kann der Betroffene seine Medikamente selbst einnehmen oder braucht er dabei Hilfe?
Im Prinzip genügt ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse. Empfehlenswerter ist ein schriftlicher Pflegegeldantrag per E-Mail oder Brief, der den Verlauf dokumentiert. Sie können den Pflegegrad auch in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beantragen. 2. Pflegefall: Pflegeberatung nutzen
Wenn ein Mensch ein Pflegefall wird, haben der Pflegebedürftige sowie die Angehörigen, Freunde oder ehrenamtlichen Helfer einen Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse. In der Regel bietet Ihnen die Pflegekasse unmittelbar nachdem Sie den Antrag gestellt haben einen Termin für eine Pflegeberatung an. Es kann auch sein, dass Ihnen die Pflegekasse einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellt. Beide Termine müssen innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden. In einigen Regionen kommen die Pflegeberater auch zu Ihnen nach Hause. Im Krankenhaus berät Sie der soziale Dienst. 3, Begutachtung durch den MDK
Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter geprüft. Bei gesetzlich Versicherten ist das der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).