-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem
Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Die Benennung von Nachunternehmern, die nur unerhebliche Teile
der Leistungen ausführen kann ausbleiben. Bewerbungsbedingungen für Vergaben - Lexikon - Baupr.... 2
7. Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als "bevorzugte Bewerber" berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären. Bieter, die nach den "Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge" bevorzugt werden wollen, müssen außerdem den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür
erfüllen, rechtzeitig vor Auftragserteilung führen.
Bewerbungsbedingungen | Glossar | Evergabe.De
Par. 8 Nr. 3 g VOB/A). 10. 2 Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren
Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorzulegen. 11. Hochschulverwaltung. Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis
Den Bietern werden auf Anforderung nach dem Eröffnungstermin die Anzahl der Angebote und deren Endbeträge sowie die Anzahl der Änderungsvorschläge und Nebenangebote nur schriftlich mitgeteilt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten steht die Einsichtnahme in die Niederschrift über den Eröffnungstermin frei. 3
Bewerbungsbedingungen Für Vergaben - Lexikon - Baupr...
Es wurde vom BMDV, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder in der Bund-/Länder-Dienstbesprechung Auftragswesen im Straßen- und Brückenbau (BLD-A) erarbeitet. Bewerbungsbedingungen | Glossar | evergabe.de. Die Obersten Straßenbaubehörden der Länder und die Autobahn GmbH des Bundes wurden vom BMDV mit ARS Nr. 10/2022 gebeten, das neu gefasste HVA F-StB, Ausgabe März 2022, im Bundesfernstraßenbau anzuwenden. Die Obersten Straßenbaubehörden der Länder wurden ferner gebeten, die Regelungen für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen zu übernehmen und eine Empfehlung für die Anwendung für kommunale Bauverwaltungen auszusprechen.
Hochschulverwaltung
Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie
die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören,
haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. 8. Angebotsfrist/Eröffnungstermin
8. 1 Die Angebotsfrist läuft ab, sobald der Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin mit der Öffnung des ersten
Angebots beginnt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. 8. 2 An dem Eröffnungstermin dürfen nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten teilnehmen. 9. Kosten
9. 1 Der für die Verdingungsunterlagen bezahlte Betrag wird nicht erstattet. 9. 2 Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der
Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist. 10. Eignungsnachweis
10.
332/2011/LRB; Hrsg. BMDV) Jeder Teil enthält Richtlinientexte mit Erläuterungen zu den notwendigen Arbeitsschritten sowie Vordrucke, so dass der Ablauf von der Vorbereitung einer Vergabe bis zum Abschluss der beauftragten Leistung nachvollziehbar ist. Das HVA F-StB steht den interessierten Nutzern hier als PDF -Datei sowie die Vordrucke (Word-Format) als ZIP -Datei in der unteren Kontextspalte kostenlos zum Download zur Verfügung. Für die Vergabe und Ausführung freiberuflicher Leistungen im Straßen- und Brückenbau ist zu beachten, dass der Inhalt des HVA F-StB vom Herausgeber bei Bedarf aktualisiert und die Änderungen durch ARS bekannt gegeben werden. Die entsprechenden ARS werden dann ebenfalls in der unteren Kontextspalte veröffentlicht. Kontaktadresse zum Inhalt des HVA F-StB Bundesministerium für Digitales und Verkehr Referat StB 14 Postfach 20 01 00 53170 Bonn Tel. : 0228 / 300-5146 E-Mail: Weiterführende Informationen Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB) icon-download ARS Nr. 10/2022 PDF, 933 KB, nicht barrierefrei icon-download HVA F-StB – Richtlinientext PDF, 1 MB, nicht barrierefrei icon-download HVA F-StB – Vordrucke zip, 4 MB, nicht barrierefrei icon-download HVA F-StB – Vertragsbedingungen PDF, 2 MB, nicht barrierefrei icon-download HVA F-StB – Anhang zip, 9 MB, nicht barrierefrei