[10]
Das Wappen wurde am 27. Juli 1995 genehmigt. Blasonierung: "In Silber ein aufgerichteter rotbewehrter und rotbezungter schwarzer Löwe, in den Vorderpranken einen aufrechten roten Fisch haltend. " [11]
Flagge
Die Flagge ist rot - weiß gestreift mit dem Wappenschild im Obereck. Weblinks
Amt Schenkenländchen
Eintrag im Kommunalverzeichnis des Landes Brandenburg
Belege
↑ Bevölkerung im Land Brandenburg nach amtsfreien Gemeinden, Ämtern und Gemeinden 31. Dezember 2020 (PDF-Datei; 950 KB) (Fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahlen) ( Hilfe dazu). ↑
Dienstleistungsportal der Landesverwaltung des Landes Brandenburg - Amt Schenkenländchen
Bildung der Ämter Oberkrämer und "Schenkenländchen". Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 30. Juli 1992. Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg, 3. Jahrgang, Nummer 62, 25. August 1992, S. 1054. Amt Schenkenländchen - Gebühren- und Benutzungssatzung (GebNutzS). Festlegung des Sitzes des Amtes Schenkenländchen in der Stadt Teupitz. Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 29. September 1993.
- Amt schenkenländchen amtsblatt der
Amt Schenkenländchen Amtsblatt Der
Amt im Landkreis Dahme-Spreewald, Land Brandenburg, Deutschland
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Wappen
Deutschlandkarte
Koordinaten: 52° 8′ N, 13° 37′ O
Basisdaten
Bundesland:
Brandenburg
Landkreis:
Dahme-Spreewald
Fläche:
289, 09 km 2
Einwohner:
8888 (31. Dez. Amt schenkenländchen amtsblatt 7. 2020) [1]
Bevölkerungsdichte:
31 Einwohner je km 2
Kfz-Kennzeichen:
LDS, KW, LC, LN
Amtsschlüssel:
12 0 61 5108
Amtsgliederung:
6 Gemeinden
Adresse der Amtsverwaltung:
Markt 9 15755 Teupitz
Website:
Amtsdirektor:
Oliver Theel
Lage des Amtes Schenkenländchen im Landkreis Dahme-Spreewald
Das Amt Schenkenländchen ist ein 1992 gebildetes Amt in Brandenburg, in dem sich zunächst zehn Gemeinden im damaligen Kreis Königs Wusterhausen (heute im Landkreis Dahme-Spreewald) zu einem Verwaltungsverbund zusammengeschlossen hatten. Durch Gemeindezusammenschlüsse und Eingliederungen verringerte sich die Zahl der Gemeinden auf derzeit sechs Gemeinden. Der Name des Amtes ist nach dem historischen Gebiet Schenkenländchen gewählt.
Als Zeitpunkt des Zustandekommens des Amtes wurde der 10. August 1992 festgelegt. Das Amt hatte zunächst seinen Sitz in der Gemeinde Halbe und bestand aus zehn Gemeinden im damaligen Kreis Königs Wusterhausen:
Briesen,
Freidorf,
Groß Köris,
Halbe,
Löpten,
Stadt Märkisch Buchholz,
Münchehofe,
Oderin,
Stadt Teupitz. Zum 11. Amt schenkenländchen amtsblatt 12. Oktober 1993 wurde die Stadt Teupitz als Sitz des Amtes Schenkenländchen festgelegt [4]. Zum 26. Oktober 2003 wurden die Gemeinden Briesen, Freidorf und Oderin in die Gemeinde Halbe und die Gemeinde Löpten in die Gemeinde Groß Köris eingegliedert [5].