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#1
Liebes Forum, unsere Wahl ist vorbei. Wir haben am 20. 2. 2014 das Wahlausschreiben ausgehängt und am 4. 4. § 3 BetrVGDV1WO - Einzelnorm. 2014 gewählt. Nach §18 WO (Bekanntmachung der Gewählten) hat der WV - sobald die Namen der Gewählten endgültig feststehen -, dies durch 2-wöchigen Aushang genauso bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben. Wenn diese 2 Wochen vorbei sind, meinetwegen auch noch ein paar Tage länger, kann man dann alles wieder abhängen, oder gibt es eine Frist, wonach das noch länger aushängen muß? Im Gesetz habe ich hierüber nichts gefunden. VG, und Danke für Antworten, Latraviata
#2
Wie du schon richtig schriebst, steht da 2 Wochen Bekanntgeben, das habt ihr erledigt und somit kann es abgenommen werden.
Wählerliste Betriebsratswahl First Class
Quelle: Bund-Verlag GmbH
Nur Beschäftigte, die in der Wählerliste stehen, können mitwählen und gewählt werden. Die Wählerliste ist daher von enormer Bedeutung. Sie muss fehlerfrei sein, sonst ist die Wahl anfechtbar. Die neue Wahlordnung erlaubt nun das Korrigieren der Wählerliste bis zum Schluss. Zuständig für die Wählerliste ist der Wahlvorstand. Er muss alle wahlberechtigten Beschäftigten in diese Liste aufnehmen – und zwar getrennt nach Geschlechtern (männlich, weiblich, divers). Er muss in die Liste eintragen: Vorname, Nachname und Geburtsdatum, für eine mögliche Briefwahl auch die privaten Adressen der Beschäftigten. Die nötigen Unterlagen und Personaldaten bekommt der Wahlvorstand von der Personalabteilung oder vom Arbeitgeber. Neues zur Wählerliste. Datenschutzgesichtspunkte stehen dem nicht entgegen, denn der Wahlvorstand benötigt die Informationen (einschließlich der privaten Postadressen) zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben. Wer kommt in die Wählerliste? Nicht immer ist eindeutig, wer genau wahlberechtigt ist und damit in die Wählerliste gehört.
Wählerliste Betriebsratswahl First World
Ein Hinweis, dass nur Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können, die in der Wählerliste eingetragen sind. Ein Hinweis, dass gegen die Wählerliste innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch beim Wahlvorstand eingelegt werden kann. Der letzte Tag und die Uhrzeit der Frist ist anzugeben. Ein Hinweis, dass die Anfechtung der Wahl wegen einer fehlerhaften Wählerliste nur möglich ist, wenn vorher Einspruch eingelegt worden ist. Der Anteil der Geschlechter im Betriebsrat und das zahlenmäßige Verhältnis des sich in der Minderheit befindlichen Geschlechts. Die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder und die Verteilung der Sitze auf die Geschlechter. Die konkrete Angabe der Mindestanzahl von Arbeitnehmern die einen Wahlvorschlag unterschreiben muss, damit er gültig ist, Stützunterschriften ( § 14 Abs. 4 BetrVG). Wählerliste betriebsratswahl first world. Dass der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft von zwei Beauftragten unterzeichnet sein muss. Der Hinweis, dass bei mehr als 5 Betriebsratsmitgliedern innerhalb von 2 Wochen Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden müssen.
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Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe sowie die Betriebsteile und Kleinstbetriebe, für die schriftliche Stimmabgabe (§ 24 Abs. 3) beschlossen ist; 12. den Ort, an dem Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand abzugeben sind (Betriebsadresse des Wahlvorstands); 13. Wählerliste betriebsratswahl frist 2020 – um. Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung. (3) Sofern es nach Größe, Eigenart oder Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft des Betriebs zweckmäßig ist, soll der Wahlvorstand im Wahlausschreiben darauf hinweisen, dass bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen die einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten berücksichtigt werden sollen. (4) Ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Ergänzend kann das Wahlausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden.
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Fehler, die bereits während des Wahlverfahrens erkannt und korrigiert wurden, stellen demnach keinen Anfechtungsgrund dar. Mögliche Anfechtungsgründe
Fehler, die die Wahlberechtigung von Arbeitnehmern betreffen
Die Regelung der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) stellt eine zentrale Vorgabe des Wahlrechts dar und ist in § 7 BetrVG geregelt. Hier können sich Anfechtungsgründe ergeben, sollten z. B. Wählerliste betriebsratswahl first ed. wahlberechtige Arbeitnehmer nicht zur Wahl zugelassen werden, oder umgekehrt – hier sollte ausführlich geprüft werden, wer zur Wahl zugelassen ist und wer nicht. Mehr dazu erfahren Sie hier. Fehler, die die Wählbarkeit von Arbeitnehmern betreffen
Genauso wie die Wahlberechtigung ist auch die Regelung zur Wählbarkeit (passives Wahlrecht) eine zentrale Vorschrift des Wahlrechts, diese ist in § 8 BetrVG geregelt. Auch hier können sich schnell Anfechtungsgründe ergeben, wenn z. die Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht ausreichend geprüft wurde, und Arbeitnehmer fehlerhaft (nicht) zur Kandidatur zugelassen wurden.
Das ist durchaus sinnvoll in Betrieben mit verschiedenen Organisationsbereichen, weil dadurch erreicht wird, dass möglichst Bewerber aus allen Bereichen benannt werden. Wichtig! Dieser Inhalt ändert sich, wenn lediglich ein ein- bzw. Wahlfehler und ihre möglichen Folgen - Betriebsratswahlen. dreiköpfiger Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird in Betrieben zwischen 5 und 100 in der Regel wahlberechtigten Arbeitnehmern oder soweit das vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben zwischen 101 und 200 in der Regel wahlberechtigten Arbeitnehmern zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand vereinbart wird. Wichtig! Das einmal erlassene Wahlausschreiben kann nicht ohne Weiteres berichtigt werden. Eine derartige Berichtigung kommt nur in Betracht, wenn die Zahl der Betriebsratsmitglieder an sich oder die Mindestsätze des Minderheitsgeschlechts falsch berechnet worden sind. In diesem Fall gilt weiterhin einschränkend, dass der Wählerwille nicht beeinflusst wird und das Wahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ansonsten ist anzuraten, die Wahl abzubrechen und neu einzuleiten.