Danke an […] Read More
Das 38. Landesjugendzeltlager in Wahrenholz (Landkreis Gifhorn) war ein voller Erfolg. 231 Jugendliche und Betreuer hatten eine erlebnisreiche, abwechslungsreiche und tolle Woche. Wir waren mit 44 Kindern, […] Read More
Hähnewettkrähen und Grillfest 2019 60 Personen haben sich in diesem Jahr zum Hähnewettkrähen, Fahrradtour und Grillfest angemeldet. Sächsischer Rassegeflügelzüchterverband - Suche / Biete. Beim Hähnewettkrähen gingen 21 Hähne an den Start. Sieger Jugend: […] Read More
Die 16. gemeinsame Auflage des Ostereiersuchen bei Familie Grieme in Blender-Seestedt war wieder ein voller Erfolg Osterhase Gerd Grieme "hoppelte" mit den Kindern durch den […] Read More
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Die Tierhaltung muss im jeweiligen Kreis registriert sein. Nicht registrierte Tierhalter dürfen nicht teilnehmen. Geflügel sind: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Folgende Auflagen sind zu beachten:
Die Bedingungen der Geflügelpestverordnung vom 18. 10. Was muss ich tun um meine Hüher ausstellen zu können bzw. Zu dürfen? (Tiere, Tipps). 07 () sind einzuhalten. Eine Woche vor dem Markttermin muss die Adresse, Tierart und Tierzahl der Geflügelanbieter dem Landratsamt Lörrach gemeldet werden. Dazu ist eine Voranmeldung beim Veranstalter termingerecht unter Tel. : 07626/7438 oder 0172/7624099 zwingend. Für Hühner, Truthühner und Perlhühner ist eine gültige Impfung gegen Newcastle-Krankheit nachzuweisen (tierärztliche Bescheinigung)
Grundsätzlich muss jedes Geflügel ( § 7 Geflügelpestverordnung) längstens fünf Tage vor der Veranstaltung tierärztlich klinisch untersucht und das Ergebnis durch eine tierärztliche Bescheinigung belegt werden. Ausnahme: Geflügel aus dem Landkreis Lörrach und den angrenzenden Landkreisen benötigen keine tierärztliche Bescheinigung
Zusätzlich sind Enten und Gänse längstens sieben Tage vor der Veranstaltung mittels Tupferprobe virologisch mit negativem Ergebnis auf hochpathogenes Influenza-A-Virus zu testen.
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Dies gilt auch für Privatleute, die nur wenige Hühner halten. Die Impfung ist bei Trankimpfung regelmäßig vierteljährlich vorzunehmen. Hinweis
Hühnervögel dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde. Geflügelzuchtverein in meiner nähe. Gemäß Empfehlung einer tierärztlichen Gemeinschaftspraxis kann die Impfung von Küken
- gegen die Newcastle-Krankheit ab der 4. Lebenswoche;
Wiederholung ab der 12. Lebenswoche
- die Erstimpfung gegen die Infektiöse Bronchitis ab der 6. Lebenswoche;
Zweitimpfung ab der 12. Lebenswoche
erfolgen.
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Hierbei sind 60 Enten und Gänse des Bestandes, bei kleineren Beständen sind alle zu testen. Der entsprechende Untersuchungsbefund ist nachzuweisen. Die Untersuchung entfällt, wenn beim zuständigen Landratsamt angezeigt und bescheinigt wird, dass Enten und Gänse gemeinsam mit Indikatortieren (Hühner und Puten) gehalten werden. (Sentinelhaltung) Die entsprechende Bescheinigung ist mitzuführen. Neben dem Tierschutz werden bei Tierbörsen / Kleintiermärkten andere Rechtsbereiche wie Gewerbe - und Artenschutzrecht, sowie das Recht der öffentlichen Sicherheit tangiert. Die Beachtung dieser Rechte/Pflichten, die Bedingungen für die Zulassung von Anbietern sowie Börsenablauf sind Inhalt der geltenden Börsenordnung. Geflügelzuchtverein in meiner nähe hotel. Infos zu Detailfragen erhalten Sie beim Veranstalter unter oder beim zuständigen Veterinäramt. Kleintierzuchtverein C 807 Kandern
Gerhard Schmiedlin 1. Vorstand