Vertragswerke
Im Folgenden haben wir die relevanten Verträge für den Zugang zu unserem Strom- bzw. Gasnetz für Sie als Lieferant zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist der Abschluss der EDI-Vereinbarung relevant. Diese ist aufgrund der elektronischen Datenaustauschprozesse notwendig. Wenn Sie als Stromlieferant gleichzeitig Bilanzkreisverantwortlicher sind benötigen Sie des Weiteren eine Zuordnungsvereinbarung mit uns. Unterbrechung und Wiederherstellung eines Anschlusses und der Anschlussnetzung, Zahlungsverzug
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung sowie die Kosten für die Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung entnehmen Sie bitte entsprechend unseren ergänzenden Bedingungen. Bestätigung der AVU Netz GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messgeräten für die Belieferung von Stromkunden bzw. Gaskunden zum bestehenden Lieferantenrahmenvertrag
Messwerte werden insbesondere dann verwendet, wenn sie im geschäftlichen Verkehr einer Abrechnung zugrunde liegen.
Avu Netz Gmbh Kontaktdatenblatt Germany
Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz insbesondere einer Kontrollpflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen einhält und sich vom Messgeräteverwender bestätigen zu lassen, dass er seine Verpflichtungen erfüllt. Die AVU Netz GmbH bestätigt hiermit gemäß § 33 Abs. 2 MessEG für die von uns verwendeten Messgeräte, dass diese die gesetzlichen Anforderungen und wir die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen. Um unseren Kunden die Energie zu liefern, die sie benötigen, versorgen uns viele Marktpartner mit Dienstleistungen und Waren. Für diese Marktpartner halten wir hier die Einkaufsbedingungen und die Vertragsbedingungen für diverse Leistungen als Download bereit. Darunter finden Sie auch die die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für sonstige Dienstleistungen einschließlich Bauleistungen und Arbeiten an Versorgungsanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
Energiemengenbilanzierung, Vertragsmanagement: LRV Strom-Gas, Messstellenrahmenverträge, Mehr-Mindermengen, Lastgangdatenmanagement
Ansprechpartner
Bei einer Störung erreichen Sie uns täglich 24 Stunden:
Störungsannahme für Gas und Wasser:
02332 73-750
Störungsstelle für Strom:
02332 73-770
Mit Sicherheit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Wasser
Täglich benötigen wir zirka 130 Liter Wasser pro Person. Um diesen Bedarf zu decken, liefern wir rund 1200m³ Trinkwasser pro Stunde zu unseren Kunden in der Region. LWL
Leben und Arbeiten ohne Internet ist heute kaum noch vorstellbar. Daher forciert die AVU Netz GmbH den Ausbau des Lichtwellenleiter-Netzes in der Region. Im Überblick
Einspeisung
Anlagen-Anmeldung
Wie Sie Ihre Einspeise-Anlagen (z. B. Photovoltaik) bei uns ans Netz bringen und was Sie beachten müssen, um die Vergütung für Ihren Strom zu bekommen. Wir sind für Sie da und helfen bei allen Fragen. Aktuelle Themen
Technische Entwicklungen, neue gesetzliche Regelungen oder Änderungen für bestehende Anlagen sind nur einige Themen, über die wir Sie als Netzbetreiber hier informieren möchten. Zahlen & Fakten
Als Netzbetreiber sind wir gemäß Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verpflichtet umfangreiche Daten zur Ermittlung des Belastungsausgleiches zu veröffentlichen. Hier finden Sier alle Angaben dazu.