Das kann bereits innerhalb zweier Wirtschaftsjahre erfolgen oder sich über Jahrzehnte hin erstrecken. Die Auflösung der Ausgleichsposten kann gewinnneutral oder gewinnwirksam vorzunehmen sein. Einkommensneutrale Auflösung Eine nicht gewinnwirksame Auflösung eines Ausgleichspostens erfolgt, wenn eine Organgesellschaft eine handelsrechtlich zulässig gebildete Gewinnrücklage nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KStG in den folgenden Jahren wieder ganz oder teilweise auflöst. In diesem Fall wird parallel dazu beim Organträger der aktive Ausgleichsposten einkommensneutral verringert. Ergebniswirksame Auflösung Resultiert ein Ausgleichsposten aber aus anderen Gründen als der Bildung einer Gewinnrücklage, z. Suche '19' (in KHBV). B. wegen abweichendem Wertansatz eines Aktiv- oder Passivpostens in der Bilanz, ist der dazu in der Steuerbilanz des Organträgers gebildete aktive oder passive Ausgleichsposten gewinnwirksam aufzulösen. Dies entsprach der langjährigen Auffassung der Finanzverwaltung; der BFH war jedoch anderer Ansicht [6] und löste einen passiven Ausgleichsposten mangels Rechtsgrundlage erfolgsneutral auf.
- Ausgleichsposten Eigenmittelförderung gem. § 26 KHGG NRW (ein problematischer Bilanzposten im Jahresabschluss der Krankenhäuser) — BPG
- § 5 KHBV - Einzelnorm
- Suche '19' (in KHBV)
Ausgleichsposten EigenmittelföRderung Gem. § 26 Khgg Nrw (Ein Problematischer Bilanzposten Im Jahresabschluss Der KrankenhäUser) — Bpg
Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören
– soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind – zu den
sonstigen Personalaufwendungen. 63 (Aufteilung wie 6000–6012) 64 (Aufteilung wie 6000–6012) Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum
Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige
Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuss zum
Mittagessen). 6618 Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der
Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. Ausgleichsposten Eigenmittelförderung gem. § 26 KHGG NRW (ein problematischer Bilanzposten im Jahresabschluss der Krankenhäuser) — BPG. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und
Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen
medizinischen Bedarf" ausgewiesen.
§ 5 Khbv - Einzelnorm
200 Bei einem nicht in der
Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im
Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen. 60 Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und
Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station,
Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne
und Gehälter" zuzuordnen. Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die
in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b
"Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20
"sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt
sind. Kosten für Fremdleistungen
sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen. § 5 KHBV - Einzelnorm. 6000 Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit
diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde
Ärzte gezählte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen. 6001 Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege-
und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett).
Suche '19' (In Khbv)
B. Metzgereien,
Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien) Zentrale
Bettenaufbereitung Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muss bei Konto
6007 ausgewiesen werden. 6006 Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit
folgenden Funktionen eingesetzt wird: Betriebsingenieure Einrichtungen zur Versorgung
mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen,
Strom Technische
Betriebsassistenten Technische
Servicezentren Technische Zentralen Instandhaltung, z. Maler, Tapezierer und sonstige
Handwerker 6007 Vergütungen für das Personal
der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen
Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z. Betriebsingenieur) erfasst, z.
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1053 - 1054; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *) 1. Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40)......................................... 2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41).............. 3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42).......................... 4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43)............. 4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten........................ davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58)........ 5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551)............................... 6. andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552)...................................... 7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472)............................... 8.