#1
Guten Tag,
mein Sohn möchte einen Begehungsschein bei den Staatsforsten. Wir wohnen in Bayern. Nun die Frage. Er sagt, er hat in der Jägerprüfung gelernt (jetzt erst abgelegt),
dass er in Bayern KEINEN entgeltlichen Begehungsschein sprich Pirschbezirk haben darf. Die ersten 3 Jahre ist er ja sowieso nicht pachtfähig. Aber darf er auch die ersten 3 Jahre nicht entgeltlich jagen? Er dürfte seiner Aussage nach, nur einen unentgeltlichen Begehungsschein haben. Stimmt das? Bitte um Antworten
Waidmannsheil 6erBock
#2
Hallo
zumindest bei uns in RLP nur unentgeldlichen Bgs. Jagdschein und Jagdverbot - Jagdrecht in Bayern. oder halt jagdgast. Gruss
Hans
#3
6erBock schrieb:
er bekommt bei den BaySF eine auf max. ein Jahr befristete entgeltliche Jagderlaubnis. Siehe:...
Dort anfragen! #4
Entgeldlich geht erst mit Jagdpachtfähigkeit. Was die Forsten in Bayern daraus machen weiß ich nicht...
#5
Unentgeltlich ist die Jagderlaubnis des JJ meist nur auf dem Papier, kosten tut dann eben das Kirrgut, usw. :roll: und dafür werden dann von JJ so zwischen 200, - und 800, - Euro gefordert (habe sogar von noch höheren Beträgen gehört, aber eben nur hörensagen).
Jagdrecht Bayern Begehungsschein Jagd
15 Abs. 1 und Art. 16 dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden..... "
Es sind also explizit nur die entgeltlichen Begehungsscheine gemeint. Grüße
#9
das sind so Fragen, die sollten nie öffentlich, schon gar nicht schriflich und erst Recht nicht im Internet gestellt werden. Jagdrecht bayern begehungsschein rlp. sca
Gelöschtes Mitglied 20170
Guest
#10
Was soll an der Frage verwerflich sein? Davon abgesehen das man sowas in der Jägerprüfung lernt, aber jeder mal vergessen kann...
#12
Ja, hast recht. Den 17er hab ich überlesen. Gruß
Guest
Jagdrecht Bayern Begehungsschein Vordruck
Registriert
29 Jan 2016
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2. 974
#1
Revier in Bayern 530 ha hat zwei gleichberechtigte Pächter. Soweit ich weiß wird zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Begehungsscheinen unterschieden. Wieviel entgeltliche Begehungsscheine dürfen die beiden ausstellen? Wieviel unentgeltliche Begehungsscheine dürfen die beiden ausstellen? 27 Nov 2016
16. 530 ha Revier in Bayern. Wieviel Begehungsscheine? | Wild und Hund. 949
#2
2 Entgeltliche, Unentgeltlich ohne Beschränkung. 19 Jun 2017
736
#3
Vorbehaltlich tiefergehender Regelungen im Pachtvertrag/"Vertrag" zwischen den beiden Pächtern (zumindest auf die unentgeltlichen bezogen). #4
Der Spezi hat nach "dürfen" gefragt, also gesetzliche Regelung. Zuletzt bearbeitet: 27 Dez 2018
#5
Ja. Aber absolute Antworten könnten auch als absolut und abschließend aufgefasst werden. Aber is ja top, Frage, richtige Antwort, Faden kann dicht gemacht werden, von daher noch eine kurze Ergänzung
4 Dez 2018
931
#6
Meines Wissens wird in Art. 15 BayJG die Zahl der Jagdpächter bei Revieren bis zu 250 ha (Hochgebirge 500) auf zwei begrenzt.
Jagdrecht Bayern Begehungsschein Rlp
Jagdhaftpflichtversicherung Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. Jagdrecht bayern begehungsschein jagd. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen. Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, ist es ratsam, sich wegen der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.
0, 2% sind jünger als 18 Jahre, rund 4, 5% sind zwischen 18 und 25 Jahre alt, 29, 6% zwischen 26 und 45 Jahre, 39, 9% zwischen 46 und 64 Jahre, 20, 1% zwischen 65 und 79 Jahre und 5, 6% sind älter als 79 Jahre. Zuständig für die Erteilung der Jagdscheine sind die Unteren Jagdbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Eine Voraussetzung ist das Bestehen der Jägerprüfung. Interaktive Karte der Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber Bayerns
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