01. 11. 2006 | Kündigungsrecht von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne Nach § 174 S. 1 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn er keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Diese Bestimmung gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Beitrag zeigt einzelne Punkte auf, die dabei zu beachten sind. 1. Kommt es auf die tatsächliche Bevollmächtigung an? Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob der Kündigende zum Ausspruch der Kündigung bevollmächtigt ist. Entscheidend ist vielmehr, dass er diese Bevollmächtigung gegenüber dem Gekündigten durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde nachweist. Etwas anderes gilt, wenn schon aus der Stellung des Kündigenden im Betrieb seine Kündigungsbefugnis klar ersichtlich ist und dem Kündigenden diese Stellung bekannt ist (siehe auch Fragen 6 + 7): Geschäftsführer, Prokurist, dessen Prokura im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht worden ist (BAG AP Nr. 9 zu § 174 BGB = NZA 92, 449), Leiter der Personalabteilung (BAG AP Nr. Zurückweisung 174 bgb muster 3. 11 zu § 174 BGB = NZA 98, 699).
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[12] Ist eine wirksame Inkenntnissetzung i. § 174 S. 2 BGB nicht erfolgt, muss weiter geprüft werden, ob der Bevollmächtigte seiner Kündigung eine Vollmachtsurkunde beigefügt hat. Hierbei reicht die Vorlage einer Abschrift oder auch einer beglaubigten Abschrift der Vollmacht nicht aus, sie muss vielmehr im Original beigefügt sein, was auch für die Kündigung durch einen Rechtsanwalt gilt. [13] Der Erklärungsempfänger ist auch dann i. v. § 174 S. 2 BGB von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt, wenn eine früher vorgelegte, den Anforderungen des § 174 S. Zurückweisung 174 bgb muster e. 1 BGB genügende Vollmacht sich auch auf das später vorgenommene einseitige Rechtsgeschäft erstreckt, etwa auf eine Folgekündigung, sofern dem Erklärungsempfänger nicht zwischenzeitlich vom Vollmachtgeber das Erlöschen der Vollmacht angezeigt worden ist. [14] Lohnend ist – für den Fall, dass eine Originalvollmacht beigefügt wurde – die inhaltliche Prüfung dieser Vollmacht dahingehend, ob sie ihrem Inhalt nach zu der Vornahme des Rechtsgeschäfts der streitgegenständlichen Kündigung berechtigt.
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Für eine wirksame Stellvertretung des Arbeitgebers nach § 164 BGB muss der Stellvertreter die Kündigung selbst anfertigen und nach außen erkennbar im Namen des Arbeitgebers handeln. Die Kündigung ist dabei regelmäßig dem Arbeitgeber zuzurechnen, auch wenn nicht ausdrücklich auf das Vertretungsverhältnis hingewiesen wird. Außerdem bedarf der Vertreter einer Vollmacht des Arbeitsgebers, also der Befugnis in dessen Namen zu handeln. Regelmäßig liegt diese in Form einer Prokura oder einer Generalvollmacht vor. a) Zurückweisung gegenüber Erklärungsboten
Die Zurückweisung ist aber auch bei anderen Arten von Vertretern anerkannt. So auch bei der Übermittlung einer Erklärung durch einen Boten. Hier übermittelt der Bote lediglich eine vorformulierte Erklärung des Geschäftsherrn (Arbeitgeber). § 38 Taktik und Fallstricke für den Klägervertreter / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Die Erklärung des Boten kann auch zurückgewiesen werden, wenn der Bote keine Urkunde für seine Botenmacht vorzeigen kann. b) Zurückweisung gegenüber gesetzlichen Vertretern
Die Zurückweisung ist grundsätzlich bei gesetzlichen und organschaftlichen Vertretern ausgeschlossen.
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Der Zurückweisung muss also ebenfalls eine Originalvollmacht beigelegt werden, wenn sie von einem Vertreter vorgenommen wird. Hiermit weise ich im Namen des/der … die von Ihnen erklärte Kündigung vom … wegen fehlender Vorlage der Originalvollmacht durch den Bevollmächtigten im Sinne von § 174 S. 1 BGB zurück. Eine entsprechende auf mich lautende Originalvollmacht ist zum Nachweis, dass Herr/Frau … mich mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Rechte betraut hat, diesem Schreiben beigefügt. Das Zurückweisungsrecht ist mangels Schutzbedürfnis des Kündigungsempfänger nach § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
… Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. Kündigung – Form und Inhalt / 2 Kündigung durch einen Bevollmächtigten | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. (Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt) § 174 S. 2 BGB ausgeschlossen, soweit dieser durch den Erklärenden zuvor von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt wurde. Eine bloße Mitteilung des Vertreters über seine Vertretungsmacht ist allerdings nicht als ausreichendes Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 S. 2 BGB zu werten.
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Der Text ist lediglich ein Beispiel und soll verdeutlichen, worauf bei einer solchen Erklärung zu achten ist. Bitte beachten Sie, daß die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d. h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. / Betriebsrat / Poko-Institut. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben "Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht" orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Erklärungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten. _________________________________________
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Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Bei Erhalt einer Kündigung ist immer auch die Frage der wirksamen Bevollmächtigung zu prüfen. Hat der Arbeitgeber die Kündigung durch einen Bevollmächtigten aussprechen lassen und ist die Bevollmächtigung nicht klar, sollte die Kündigung immer vorsorglich unverzüglich zurückgewiesen werden. Bei der Zurückweisung wiederum muss ein Arbeitnehmer, der sich dafür Dritter (zu Beispiel seines Rechtsanwaltes) bedient, darauf achten, dass auch die Zurückweisung mittels einer entsprechend nachgewiesenen Bevollmächtigung geschieht. Ansonsten riskiert man, dass auch das Rückweisungsschreiben wegen nicht ordnungsgemäßer Bevollmächtigung seinerseits zurückgewiesen wird. Die Zurückweisung muss unverzüglich (möglichst am Tag oder am Folgetag nach Erhalt der Kündigung) erfolgen. Zurückweisung 174 bgb muster part. Sonst ist die Zurückweisung verspätetet. Arbeitnehmer sollten daher unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung Rechtsrat suchen. 10. 3. 2014 Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.