E-Book kaufen – 5, 09 € Nach Druckexemplar suchen BoD - Books on Demand Amazon France Decitre Dialogues FNAC Mollat Ombres-Blanches Sauramps In einer Bücherei suchen Alle Händler » 0 Rezensionen Rezension schreiben von Christian Hug Über dieses Buch Allgemeine Nutzungsbedingungen Seiten werden mit Genehmigung von BoD – Books on Demand angezeigt. Urheberrecht.
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Mahjong ist ein altes chinesisches Brettspiel und erfordert planerisches vorgehen und macht auch Spaß. Oder wie wäre es mit einem Quiz zur Entspannung zwischendurch.
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(1) 1 Das Gericht hat den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören. 2 Es hat sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Im wege der rechtshilfe videos. 3 Diesen persönlichen Eindruck soll sich das Gericht in dessen üblicher Umgebung verschaffen, wenn es der Betroffene verlangt oder wenn es der Sachaufklärung dient und der Betroffene nicht widerspricht. (2) 1 Das Gericht unterrichtet den Betroffenen über den möglichen Verlauf des Verfahrens. 2 In geeigneten Fällen hat es den Betroffenen auf die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht, deren Inhalt sowie auf die Möglichkeit ihrer Registrierung bei dem zentralen Vorsorgeregister nach § 78a Absatz 2 der Bundesnotarordnung hinzuweisen. 3 Das Gericht hat den Umfang des Aufgabenkreises und die Frage, welche Person oder Stelle als Betreuer in Betracht kommt, mit dem Betroffenen zu erörtern. (3) Verfahrenshandlungen nach Absatz 1 dürfen nur dann im Wege der Rechtshilfe erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen getroffen werden kann.
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Das Bundesamt für Justiz spielt auf Bundesebene eine zentrale Rolle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil-, Handels- und Verwaltungssachen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des BfJ. Auf Landesebene erfolgt die praktische Abwicklung durch die Landesjustizverwaltungen gemeinsam mit den Gerichten. Rechtsquellen
Wichtige Rechtsgrundlagen der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen sind im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht in Form von völkerrechtlichen Vereinbarungen geschlossen worden. Dazu gehören u. a. :
Haager Übereinkommen über den Zivilprozess vom 1. März 1954 ( BGBl. 1958 II, S. 577) Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 15. November 1965 ( BGBl. 1977 II, S. BMJ | Internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. 1453) Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen vom 18. März 1970 ( BGBl. 1472) Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 ( BGBl.
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Es handelt sich auch nicht um eine Entscheidung, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Unter dem Tatbestandsmerkmal "Gesuch" ist nur ein förmlicher Antrag zu verstehen, eine Anregung der Partei genügt nicht. Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH NJOZ 2017, 1055, Rn. 9; BGH GRUR 2014, 705, Rn. § 300 FamFG - Einzelnorm. 8; BGH Beschluss vom 15. VII ZB 96/17 Rn. 11). Vorliegend ist die Gläubigerin zumindest in Ziffer III. des Ordnungsmittelantrags selbst zutreffend davon ausgegangen, dass das Landgericht von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden hat, wie die Anhörung durchzuführen ist, und hat dementsprechend in Ziffer III. des Ordnungsmittelantrags die Anhörung per E-Mail lediglich angeregt und nicht beantragt. 8
Dass das Landgericht verkannt hat, dass es in seinem Ermessen liegt, wie es die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchführt, ist schon deshalb fernliegend, weil die Gläubigerin hierauf sowohl im Ordnungsmittelantrag als auch im Schriftsatz vom 23.