und die umfassenden Kenntnisse und Hinweise zur psychologisch grundierten Überzeugungsarbeit sind unglaublich wichtige Erkenntnishappen für das eigene Rollenbewusstsein und die Gestaltung der täglichen Arbeit. Er stärkt einem den Rücken, indem er wieder auf die Intention des StPO-Gesetzgebers hinweist, der Sicherungen gegen Missbrauch des Strafverfahrens vor über 100 Jahren geschaffen hat, aber einiges nicht vorhersehen konnte, was Aufgabe für uns Strafjuristen heute ist (hierzu auch sehr gut seine gut 40-minütige Rede in Dresden vom 3. Dezember 2014: "Ich habe den Glauben an die Justiz verloren" – YouTube). Im 3. Kapitel setzt sich der Kollege mit der Praxis der Strafverteidigung auseinander. Effektive Strafverteidigung | Sommer, Ulrich | kaufinBW. Dies geht von den Teilhaberrechten des Verteidigers im Ermittlungsverfahren über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis hin zur Verteidigung durch Rechtsmittel sowie am Ende der abgekürzten Hauptverhandlung/Verständigung. Nach Übersicht und Stichproben werden alle üblichen Anwaltsprobleme erwähnt und dazu ausgeführt.
Effektive Strafverteidigung | Sommer, Ulrich | Kaufinbw
Herausgegeben von Rechtsanwalt Sascha Petzold und der Task Force Strafrecht
Literatur
Schlothauer in MAH-Strafverteidigung, 2. Auflage 2014, § 3 Rn. 35 Sommer: »Effektive Strafverteidigung«, 3. Aufl. 2016, 3. Kapitel Rn. 809
Rechtsprechung
BVerfG, Beschl. v. 15. Effektive Strafverteidigung | Lünebuch.de. 05. 2019 – 2 BvR 1884/17
Zwar begegnet das Vorgehen der Ermittlungsbehörden, die in Frankfurt geführten Hintergrundermittlungen zunächst nicht aktenkundig zu machen und damit dem Ermittlungsrichter in Limburg einen unvollständigen Sachverhalt zu unterbreiten, unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit, dem auch Staatsanwaltschaft und Polizei verpflichtet sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 – 2 BvR 2474/14 -, Rn. 19 ff. ), verfassungsrechtlichen Bedenken. Es wurden keine Ergebnisse gefunden, die deinen Suchkriterien entsprechen.
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Er war 10 Jahre lang Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltvereins und 5 Jahre lang des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins. Ein Jahrzehnt agierte er erfolgreich als Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der AG Strafrecht des DAV und Herausgeber des "STRAFO". Aktuell ist er Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Kölner Rechtsanwaltskammer zur Verleihung des Titels "Fachanwalt für Strafrecht". Als Lehrbeauftragter der Universität Köln hält er Vorlesungen zum "Recht der Strafverteidigung" und ausgewählten Problemen der Strafprozessordnung. Neben wechselnden aktuellen Themen referiert er regelmäßig zum Thema Verteidigung in der Hauptverhandlung im Fachanwaltskurs Strafrecht der Deutschen Anwaltakademie
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
"Fazit: Die aktuelle Auflage des von Sommer herausgegebenen Handbuchs ›Effektive Strafverteidigung‹ stellt ein ausgezeichnetes Kompendium für die tägliche Praxis dar und bietet vor allem, aber nicht nur, Berufseinsteigern eine greifbare Hilfe im anwaltlichen Alltag.
Recht - Psychologie - Überzeugungsarbeit der Verteidigung
Buch
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ISBN-13: 9783452295231
Veröffentl: 2020
Einband: Buch
Erscheinungsdatum: 15. 03. 2022
Seiten: 788
Autor: Ulrich Sommer
Gewicht: 1500 g
Format: 249x182x53 mm
Sprache: Deutsch
Beschreibung:
Wie funktioniert der Strafprozess? Bedingungen, Verlauf und Ergebnisse lassen sich nur zum geringsten Teil über rechtliche Normen erfassen. Entscheidungen werden gesteuert durch Emotionen, Rollenverhalten, Heuristiken, auf die das »bewusste« menschliche Gehirn nur beschränkt Zugriff hat. Wer diese Entscheidungen beeinflussen will, muss ihre Struktur kennen. Der Autor setzt sich auch in der stark erweiterten 4. Auflage seines Buchs mit den traditionellen Diskussionen zum Aktionsfeld der Strafverteidigung auseinander. Neu in der 4. Auflage: In der Neuauflage wird die bisherige Struktur des Werkes präzisiert, es werden drei unterschiedliche Bereiche erörtert: das Recht der Strafverteidigung, die Psychologie der Strafverteidigung und die Praxis der Strafverteidigung.