Diese können unter Umständen eine seelische Krankheit darstellen. Die sexuellen Handlungen müssen unter Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses stattfinden. Dies liegt vor, wenn der Täter bewusst eine sich aus diesen Verhältnissen ergebende Möglichkeit zu sexuellen Handlungen ausnutzt. 3. Tatbestand des § 174c II StGB – Missbrauch im Rahmen psychotherapeutischer Behandlung
§ 174 c Abs. 2 StGB setzt ein ebenso vorsätzliches, tatbestandliches Missbrauchshandeln voraus. Gemäß § 174 c Abs. Anwalt missbrauch hamburg center. 2 StGB werden die Personen, die sich in ein psychotherapeutisches Behandlungsverhältnis begeben haben, besonders geschützt. Ein psychotherapeutisches Behandlungsverhältnis liegt auch bei Behandlungen nur leichter oder vorübergehender psychischen Beeinträchtigung vor. 4. Rechtsfolgen
§ 174 c Abs. 1, Abs. 2 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Nach § 174 c Abs. 1 StGB ist der Versuch des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses strafbar.
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Dennoch sind die Beschuldigten tatsächlich nur in seltenen Fällen pädophil, denn die Sexualität der Täter ist weit überwiegend nicht auf Kinder, sondern auf Erwachsene ausgerichtet. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ( § 176 StGB) schützt die ungestörte geschlechtliche Entwicklung von Kindern, also von Personen bis 14 Jahren. Verboten wird jegliche sexuelle Aktivität, selbst wenn das Kind – vermeintlich – in die sexuellen Handlungen einwilligt oder selbst aktiv geworden sein sollte. Missbrauch ist somit auch ohne Gewalt und sogar ohne Körperkontakt möglich (z. B. Anwalt missbrauch hamburg pa. durch Einwirken mit Pornografie). Kinder unter 14 Jahren sind noch unfähig, selbst über ihre Sexualität zu bestimmen oder zu entscheiden. Deshalb gelten alle sexuellen Handlungen vor einem Kind, an einem Kind oder durch ein Kind als sexueller Missbrauch. Statistisch betrachtet sind mehr Mädchen Opfer von Missbrauch durch männliche Täter. Dennoch sind auch Jungen als Kind Opfer von sexuellen Handlungen. Und natürlich gibt es nicht nur männliche Täter, sondern auch weibliche Täterinnen.
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2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 174 a Abs. 1 StGB – Haft, Sicherheitsverwahrung
Eine Tatbestandsverwirklichung des § 174 a I StGB setzt die vorsätzliche Ausübung sexueller Handlungen durch den Täter z. B. Justizbeamten, Anstaltsarzt usw. an dem Gefangenen oder behördlich Verwahrten, die dem Täter zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch des Aufsichtsverhältnisses voraus. Sexuelle Handlungen sind alle körperlichen Berührungen, die nicht situationsgemäße Handlungen sind und darauf abzielen sich zu erregen. Anwalt missbrauch hamburg indiana. § 174 a Abs. 1 StGB setzt für die Strafbarkeit also eine spezielle Täter-Opfer-Beziehung vorausgesetzt wird:
Gefangener ist derjenige, der sich unter physischer Fluchtverhinderung kraft Hoheitsakt in amtlichem Gewahrsam befindet. Das sind alle eine Freiheitsstrafe verbüßende Strafvollzugsgefangene. Behördlich verwahrt ist jeder, der sich – ohne Gefangener zu sein – aufgrund hoheitlicher Gewalt im Freiheitsentzug befinden. Das sind Sicherheitsverwahrte nach verbüßter Freiheitsstrafe, Untersuchungshäftlinge in Untersuchungshaft, Abschiebehäftlinge, zu Erziehende (z. Jugendarrest) oder Auszubildende.
Vermeiden Sie "Warum-Fragen". Ihr Kind kann dadurch den Eindruck gewinnen, dass es schuldhaft beteiligt war. Machen Sie Ihrem Kind keine "Vorwürfe (etwa: "Warum hast Du es mir nicht früher gesagt? "). Sagen Sie Ihrem Kind ganz deutlich, dass es an dem Geschehenen keine Schuld trifft, sondern dass einzig und allein die missbrauchende Person verantwortlich ist und dass ihm Unrecht geschehen ist. Respektieren Sie es, wenn Ihr Kind emotional anders reagiert als Sie (es kann zum Beispiel sein, dass Ihr Kind der missbrauchenden Person gegenüber auch positive Gefühle hat). Vermitteln Sie Ihrem Kind Sicherheit und Geborgenheit. Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses - § 174 c StGB – - Ihr Anwalt Hamburg - Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz. Überlegen Sie gemeinsam, was Ihr Kind jetzt besonders braucht, um sich sicher zu fühlen. Wie finde ich Hilfe? Wenn Sie den Verdacht haben oder wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind sexuell missbraucht wird, werden Sie wahrscheinlich heftige Gefühle wie zum Beispiel Wut, Ohnmacht, Sorge um Ihr Kind und Traurigkeit durchleben. Suchen Sie das Gespräch mit Menschen, denen Sie vertrauen.