Der Beitrag für die Hanse Merkur bemisst sich an Ihrem Eintrittsalter. Die Berechnung erfolgt, indem Sie Ihr Geburtsjahr vom aktuellen Kalenderjahr abziehen. Es gibt bei der Hanse Merkur nur 2 Altersstufen, 15-44 Jahre und 45 bis 50 Jahre. Mit Erreichen des 45. und. Lebensjahres ist der Beitrag für die jeweils nächsthöhere Altersgruppe zu entrichten. Jedoch haben Sie in diesen Fällen jeweils ein außerordentliches Kündigungsrecht. Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Beiträge Hanse Merkur Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. >> Zum Online Antrag Hanse Merkur*
Beiträge Münchner Verein Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Eintrittsalter
20 € pro Tag
20 Jahre
6, 04 €
25 Jahre
6, 96 €
35 Jahre
9, 46 €
45 Jahre
13, 16 €
55 Jahre
18, 62 €
>> Zum Online-Antrag Münchner Verein*
Wie hoch können Sie das Krankentagegeld versichern? Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich nicht überversichern. Da die Versicherungen im Leistungsfall prüfen, ob Sie die richtige Höhe gewählt haben. Im Krankheitsfalle sollte Ihr Krankengeld, welches Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen zusammen mit dem versicherten Krankentagegeld Ihren vorherigen Nettolohn nicht übersteigen.
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- Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
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Erst wenn Sie in dieser Bestätigungsmail auf den Link klicken, kommt der Vertrag mit der Hanse Merkur zustande. Antrag Hanse Merkur Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Versicherungsbedingungen Hanse Merkur Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
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Krankentagegeldversicherung Ohne Gesundheitsprüfung
Preis- Leistungssieger
Hanse Merkur
Münchner Verein
DKV
Es besteht ein Leistungsausschluss für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Krankentagegeld vereinfachte Gesundheitsfragen | Finanzberatung Bierl. Besteht hinsichtlich dieser Erkrankungen oder Unfallfolgen bei Vertragsschluss aktuell kein Versicherungsfall (vgl. § 1 Abs. 2 AVB/TS) und tritt auch kein weiterer Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Beginn des Versicherungsschutzes ein, der mit den vor Vertragsschluss bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht, entfällt dieser Leistungsausschluss. Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht.
Da nur Versicherungsfälle versichert sind, die nach Versicherungsbeginn eintreten heisst das:
Liegt eine Erkrankung vor Versicherungsbeginn zwar bereits vor, hat aber noch nicht zu Arbeitsunfähigkeit geführt und die Behandlung wurde zwischendurch beendet (z. B. eine Krebserkrankung) und die gleiche Erkrankung tritt nach Versicherungsbeginn erneut auf und ist erneut behandlungsbedürftig, so wäre eine dadurch folgende Arbeitsunfähigkeit unter Umständen mitversichert. Wurde man jedoch vor Versicherungsbeginn wegen einer Erkrankung, die noch nicht ausheheilt ist, auch bereits einmal krankgeschrieben (egal wie lange), gilt die Erkrankung zumindest innerhalb der ersten 2 Jahre erst einmal als nicht mitversichert. Achtung: Dieser Ausschluss gilt in dem Fall nur, sofern die Behandlungsbedürftigkeit wegen der betreffenden Erkrankung innerhalb der ersten 2 Versicherungsjahre wieder eintritt. War man also beispielsweise in den 2 Jahren vor Versicherungsbeginn wegen eines Bandscheibenvorfalls länger als 20 Tage krankgeschrieben, wäre Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen Rückenbehandlung 2 Jahre nach Versicherungsbeginn mitversichert.