Letztlich hängt die Ladegeschwindigkeit also am Chip im Telefon, welcher dann der Dose mitteilt, was er auf welchem Wege unterstützt. Da wir leider noch nicht in einer komplett standardisierten Welt angekommen sind (sieht man schon am Kampf Mikro-USB vs. Lightning vs. USB. C), haben wir derzeit völlig wild verteilt alle 3 Standards im Markt. Da man nicht alles gleichzeitig implementieren kann, haben wir uns folgendermaßen aufgeteilt:
TEX4201 USB-A: 2x2. 4A Standard, ursprünglich von Apple, wird aber auch von vielen Android-Devices implementiert. Immer 5V. TEX4205 - USB-A: Qualcom Quickcharge 3. 0 (QC3. 0) macht 5V3A 9V/3A 12V/3A (Spannung und Strom wird vom Telefon diktiert)
- USB-C: PowerDelivery 3. 0 (PD3. 0) macht 5V3A 9V/3A 12V/3A 15V/2. 25A 20V/2. 25A. Wir VERMUTEN, dass wir in Zukunft immer mehr Telefone sehen werden, die komplett zu PD3. 0 wechseln werden, aber das ist noch Spekulation und wird einige Jahre dauern. Bis dahin haben wir o. g. Usb steckdose 12v einbau battery charger. Wildwuchs und es bleibt Glücksache, wo man mit welcher Geschwindigkeit laden kann.
Usb Steckdose 12V Einbau Mikrowelle
Sicherste Variante: Beide o. USB Einbau Steckdose 3A Powerdose Quick Charge mit Deckel 12V/24V - akku-laden24. Dosen einbauen, dann sind die gängigsten (und leider immer noch nicht alle) Standards an Board. Wenn es nur für das eigene Fahrzeug mit eigenem Telefon ist, mag die eine Alibaba-Dose an der Stelle zufällig genau das Passende implementieren, wenn jemand dann mit einer nicht passenden Hardware ankommt, sieht es wieder schlecht aus. Ist leider eine unschöne Situation derzeit, liegt aber außerhalb unseres Einflussbereiches.
LED Ladeanzeige
Wähle zwischen roter, grüner oder blauer LED als Ladeanzeige. Wenn du kein zusätzliches LED Licht magst und die Statusanzeige deiner Geräte dir zur Kontrolle völlig ausreicht, wähle in der Auswahl oben rechts einfach die Option "ohne LED" aus. kompatibel mit 12 und 24 Volt
Unsere USB Einbau-Steckdose Dual eignet sich sowohl für Autos, Camper und Wohnmobile mit 12V Bordnetzspannung, als auch für LKW oder Expeditionsmobile und Boote mit 24V. Sie arbeitet in einem breiten Spannungsbereich von 9 bis 28 Volt. Usb steckdose 12v einbau baufertigteile. Wichtig zu wissen: Ladestandards
Es gibt verschiedene Schnellladeprotokolle auf der Welt, welche leider sehr heterogen am Markt implementiert werden. Vorreiter war eigentlich immer Apple mit einem Protokoll, das genau diese 2, 4A implementierte, was von vielen anderen Herstellern übernommen wurde, inkl. Android-basierten Telefonen. Wir haben Diverse getestet, die problemlos schnell laden. Mittlerweile haben sich noch weitere Chiphersteller andere Protokolle überlegt, wie Qualcom mit QuickCharge oder auch PowerDelivery als übergreifender Standard.
Insbesondere macht es Sinn, Regelungen zum Prozess zu vereinbaren, wann, wie und mit welchen Details der Betriebsrat über die geplante Neueinführung oder Änderungen von mitbestimmungspflichtigen, technischen Einrichtungen informiert wird und unter welchen Voraussetzungen dann das IT-System eingeführt werden darf. Wenn man hier einen sinnvollen Prozess vereinbart, kann dies die betriebsverfassungsgemäße Einführung eines IT-Systems erheblich vereinfachen und beschleunigen. Im besten Fall muss nur noch der Inhalt eines Formulars ausgehandelt und als Anlage zur Rahmenbetriebsvereinbarung vereinbart werden. IT-Systeme und Mitbestimmung des Betriebsrates | www.dashoefer.de. Sinnvoll ist insbesondere auch die Vereinbarung eines allgemeinen Verfahrens zu bereits vorhandenen IT-Systemen, deren Betrieb der Betriebsrat bislang noch nicht zugestimmt hat. Des Weiteren ist es sinnvoll, allgemein Regelungen zu vereinbaren, die für alle IT-Systeme einheitlich regeln, ob und ggf. in welchem Umfang Verhaltens- oder Leistungskontrollen (ggf. auch Stichproben) erlaubt sind.
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Mittlerweile sei es so, dass das Direktorium den Betriebsrat rechtzeitig über anstehende neue Projekte Projekte informiere. Alles zu Projekte auf
Alles zu Rechenzentrum auf
So effektiv ist die Kooperation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern selten. Betriebsrat: Mitbestimmung bei Betriebssystemen. Welcher IT-Chef denkt bei der Planung eines neuen Projekts schon daran, dass der Betriebsrat oft ein Wörtchen mitzureden hat? "Das ist besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Problem; viele kennen die Vorschriften einfach nicht", sagt Reinhard Bechmann von der DGB-Technologieberatung in Berlin. SAP wichtiges Thema für Betriebsräte
Rund 300 Beratungen jährlich führen allein die gewerkschaftsnahen Experten in Deutschland zum Thema IT-Systeme durch; hinzu kommen die Unterweisungen durch unabhängige Fachleute. Der größte Informationsbedarf besteht in Sachen SAP, Skill- und Dokumenten-management. Demgegenüber gibt es bei Internet- und E-Mail-Einführung sowie ISDN-Telekommunikationsanlagen deutlich weniger Nachfragen als noch vor einigen Jahren: "Das haben viele Firmen schon geregelt", weiß Bechmann.
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Es gibt mittlerweile einige Schulungsanbieter, die auch vertiefende Kurse zu gängigen Systemen anbieten. Daneben besteht auch immer die Möglichkeit, auf Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG zurückzugreifen. Beide Themen sollten bei einer umfassenden Betriebsvereinbarung Berücksichtigung finden.
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Dabei ist es nicht unüblich bewusst zwischen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu unterscheiden. Technisch meint, dass im Falle eines Vetos kritische bzw. strittige Funktionalitäten der Software deaktiviert werden (z. B. einzelne Dienste bzw. Sub-App-Funktionalitäten). Leider ist dies technisch nicht immer möglich bzw. in der Software umsetzbar. IT-Rahmenbetriebsvereinbarung und IT-Mitbestimmung - Marco Holzapfel. Daher sollten alternative organisatorische Regelungen evaluiert werden (z. abgestimmte Kommunikation von Betriebsrat und Arbeitgeber an die Mitarbeiter, dass einzelnen Funktionen oder Features aktuell nicht zugestimmt wurde und die Funktionalität restriktiv zu verwenden ist, bis eine tragbare Lösung gefunden wurde). Meinungsverschiedenheiten durch unabhängigen Sachverständigen lösen
Führen die vereinbarten Regelungen zu IT-Systemen zu Meinungsverschiedenheiten, empfiehlt sich die Etablierung einer innerbetrieblichen Schlichtungsstelle durch einen unabhängigen, von beiden Betriebsparteien akzeptierten Sachverständigen, der nicht nur bei dem konkreten Hindernis hilft, sondern grundsätzlich bei innerbetrieblichen Klärungs- und Lösungsprozessen unterstützt und somit den Ansatz der Tandemschulung auch nach der Softwareeinführung als Lösungsprozess vorsieht.
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So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Beschluss vom 23. 10. 2018:
Eine Arbeitgeberin wollte die Anwesenheits- und Fehlzeiten ihrer Angestellten mit Hilfe einer Excel-Tabelle erfassen, statt sie händisch zu dokumentieren. Da sie so lediglich die Addition der Stunden technisch vereinfachen wollte, nahm sie kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats an. Das BAG sah dies anders. Denn faktisch wurde ein IT-System eingeführt, dass potenziell zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwendet werden konnte. Zwar war der (potenzielle) Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gering – das aber spielt laut BAG keine Rolle. Festzuhalten bleibt, dass der Betriebsrat bei der Einführung von fast allen neuen IT-Systemen mitzubestimmen hat. Beispiele:
Überwachungskameras
Zeiterfassungsgeräte
Digitale Gruppenkalender
Smartphones
Office-Software
Internet-Browser (wegen Verlauf etc. Mitbestimmung betriebsrat it systeme.de. )
Telefonanlagen mit Erfassung der Gesprächsdaten
Kommentarfunktion für Nutzer auf Facebook-Seite des Unternehmens (weil Kunden Mitarbeiter namentlich "bewerten" könnten)
Cloud-Computing
In all diesen Fällen muss der Betriebsrat umfassend einbezogen werden und entscheidet sowohl beim "Ob" der Einführung als auch beim "Wie" der Anwendung mit.
Sie ist nicht abschließend und ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zu denken wäre etwas an Beteiligungsrechte bei Fragen
des Gesundheitsschutzes (z. im Hinblick auf Softwareergonomie, Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastung) nach § 87 Abs. 7 BetrVG,
der Ordnung im Betrieb nach § 87 Abs. 1 BetrVG,
der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 2 BetrVG,
des Arbeitsverfahrens und der Arbeitsabläufe gemäß § 90 Abs. 3, Abs. 2 BetrVG,
der Einführung technischer Anlagen, § 90 Abs. Mitbestimmung betriebsrat it systeme video. 2, Abs. 2 BetrVG,
im Zusammenhang mit der Beschäftigungssicherung, § 92a BetrVG,
der Berufsbildung nach §§ 96 bis 98 BetrVG und
der wirtschaftlichen Auswirkungen gemäß § 111 BetrVG. Insbesondere im Bereich des § 87 BetrVG können also weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates einschlägig sein. Daneben sollte der Betriebsrat aber auch dabei achten, dass auch die Betriebsratsmitglieder über die erforderliche Sachkunde zur Verhandlung des entsprechenden IT-Systems verfügen. Hierzu könnte der Besuch von Schulungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein.