Alle Beteiligten sind grundsätzlich verpflichtet, dafür vorzusorgen, dass kein Schaden entsteht. Wie können Wildschäden verhindert werden? Häufig wird beispielsweise die Umzäunung von gefährdeten Maisflächen als eindeutige Arbeit der Jagdpächter angesehen. Doch Vorsicht – hier müssen beide Parteien, also Landwirt und Jäger aktiv werden. Wildschaden mais berechnung op. Vor allem auf Flächen, die dafür bekannt sind, dass regelmäßig Wildschaden auftritt, muss auch der Bewirtschafter für eine Schadensminderung im Vorfeld sorgen. So könnten hier zum Beispiel eine Umzäunung in Verbindung mit einer gut angelegten Bejagungsschneise sowie das Aufstellen von Ansitzeinrichtungen eine gute Zusammenarbeit von Landwirt und Jäger darstellen. Einseitige Forderungen und Vorwürfe sind nicht zielführend
Einseitige Forderungen oder Vorwürfe, was der jeweils andere hätte alles besser machen müssen, führen nicht zu einer Wildschadensminderung, sondern nur zu Schwierigkeiten und Misstrauen sowie weiteren Problemen unter den Beteiligten. Um Wildschäden im Vorfeld zu verhindern oder zu mindern, müssen alle Beteiligten gut miteinander kommunizieren und auch eventuell ihre eigene Komfortzone verlassen.
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Quelle:
Die Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen finden Sie HIER
Die Richtsätze zur Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen finden Sie HIER
Zum Thema Wildschadensersatz bei sog. "Energiemais": Hierzu sind verschiedene Urteile in anderen Bundesländern bekannt. Ein Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 04. Juli 2014, macht keinen Unterschied, für welchen Zweck der Mais angebaut wird, ob zur Nutzung als Futtermais oder zur Verwendung in Biogasanlagen. Wildschaden mais berechnung en. Demnach ist auch "Energiemais" wildschadenspflichtig, wenn entsprechende Wildarten im Mais zu Schaden gegangen sind. Page load link
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Bönsch
Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Sebastian Bönsch, LWK Niedersachsen, Außenstelle Sulingen
| am
19. Oktober 2021
Wenn Schwarzwild den eigenen Acker heimgesucht hat, ist Ärger vorprogrammiert. Wildschaden mais berechnung 2017. Die richtige Vorgehensweise hilft allen Beteiligten, einen Schaden schnell und zügig zu regulieren und am Ende weitere Schäden zu vermeiden. Wild schäden bereiten Landwirten, aber auch Jägern und Jagdgenossenschaften immer größere Sorgen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung: Landwirte fürchten zum Teil erhebliche Ernte- und Futterausfälle, Jagdgenossenschaften denken an schwierige Neuverpachtungsverhandlungen und die Jäger an hohe Wild schadenszahlungen. Vor allem aber in Revieren, in denen Wild nur selten einen Schaden auf landwirtschaftliche Flächen anrichtet, ist die Verunsicherung bei der Vorgehensweise und der Regulierung von Wild schäden auf allen Seiten groß. Der Schaden ist da – wer ist der richtige Ansprechpartner? Der jeweilige Jagdpächter ist grundsätzlich nicht die erste Ansprechperson, wenn es darum geht, einen Wild schaden anzumelden.
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Vielerorts wird er dennoch direkt vom geschädigten Landwirt direkt über einen Wild schaden informiert, mit der Bitte, den Schaden am besten mit einer Geldzahlung zu regulieren. Diese Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten in vielen Revieren üblich und funktioniert auch in schätzungsweise über 90 Prozent aller Wild schadensfälle hervorragend. Sie ist aber nicht der offizielle Weg: Gesetzlich ist nicht der Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum Ersatz des Wild schadens verpflichtet. Nach § 29 Bundesjagdgesetzes ist stattdessen primär die Jagdgenossenschaft der richtige Anspruchsgegner. Erst in zweiter Linie wird die Zuständigkeit bei Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt bzw. auf den Jagdpächter übertragen. Bewertung von Schäden: Schätzungsrichtlinien 2022 | Bayerischer Bauernverband. Wildschaden erst der Gemeinde, dann der Jagdgenossenschaft melden
Um aber ein offizielles Verfahren zur Wildschadensregulierung einzuleiten, muss der Schaden immer bei der Gemeinde angemeldet werden, in der die betroffene Fläche liegt. Außerdem sollte der Geschädigte stets seine Jagdgenossenschaft kontaktieren.
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Für eine Regulierung empfiehlt sich für die Beteiligten auch immer in die gültigen Jagdpachtverträge einzusehen und zu schauen, welche Regelungen zum Wildschadensanspruch hier festgehalten sind. Mehr zum Thema
Wildschäden: Es lauert am Rand die befiederte Gefahr
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Pflicht zur Schadensminderung: Landwirte und Jäger sollten bei waldnahen Flächen gemeinsame Strategien entwickeln, die eine Bejagung überhaupt möglich machen, beispielsweise durch Bejagungs- oder Waldrandstreifen. © Bönsch
Grundsätzlich ist es wichtig, einen Wildschaden so schnell wie möglich zu melden. Als Frist sind maximal 14 Tage nach Entstehung bei der Gemeinde anzumelden, in der die Fläche liegt. Die Frist varriiert aber – je nach Kenntnisnahme oder Kennenmüssen (Landwirte haben eine Kontrollpflicht) – zwischen einer Woche und einem Monat – das hängt auch von der Schadhäufigkeit in dem jeweiligen Gemeindegebiet ab. Wildunfall - was tun und wer zahlt den Schaden?. Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet: Wird sie versäumt, entfällt sofort der Anspruch auf eine Regulierung des Wildschadens.
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