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Darstellung des gestuften, modular aufgebauten Ermittlungskonzeptes Bild: IFA
Die Ursachen für Beschwerden an Innenraumarbeitsplätzen sind sehr vielschichtig; ihnen auf den Grund zu gehen, ist in der Regel schwierig. Die von den betroffenen Personen subjektiv geäußerten Vermutungen über Ursachen führen oft in die falsche Richtung. So werden unter Umständen teure Luftschadstoffmessungen in Auftrag gegeben, obwohl die Ursache der Beschwerden beispielsweise eine unzureichende Beleuchtung ist. Um die nur begrenzt vorhandenen Mittel und Möglichkeiten zur Ursachenfindung effektiv zu nutzen, entwickelte ein Expertenkreis aus Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Unfallversicherungsträger sowie unterschiedlichster Fachgebiete bereits vor mehreren Jahren ein Konzept zur Ermittlung der Ursachen, das sich unterdessen bewährt hat. Checkliste zur ermittlung der unfallursachen en. Das Konzept sieht vor, in einem ersten Schritt das Vorkommen und die Art gesundheitlicher Beschwerden festzustellen. Gleichzeitig sind erste Ermittlungen zum Arbeitsumfeld notwendig, um die wahrscheinlichen Ursachen der Beschwerden eingrenzen zu können.
- Checkliste zur ermittlung der unfallursachen mit
Checkliste Zur Ermittlung Der Unfallursachen Mit
Diese Gruppierung erfolgt eher über die Tätigkeitsfelder der Betriebe, aus welcher sich die Zuordnung zu einer Gefahrtarifstelle ergibt. Dieser wiederum ist die Gefahrklasse als Ausdruck der gezahlten Leistungen in Bezug zu den Arbeitsentgelten nach § 157 Abs. 3 SGB VII zugeordnet.
Maschinenunfälle: Nehmen Sie den Hersteller in die Pflicht
Spätestens, wenn sich an einer Maschine zum wiederholten Male Unfälle oder Beinahe-Unfälle ereignen, sollten Sie – bzw. in Absprache Ihr Unfallversicherungsträger – den Hersteller informieren. Bleiben Sie hartnäckig. Der Hersteller einer Maschine unterliegt einer Produktbeobachtungspflicht, die auch über das Inverkehrbringen hinausgeht. Das heiß, er muss sein Produkt auch nach Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme in Ihrem Unternehmen fortlaufend beobachten, ob es sich unter den gewählten Einsatzbedingungen sicherheitstechnisch bewährt, ob Schutzeinrichtungen wie vorgesehen greifen usw. Wenn sich dabei – z. B. Die betriebliche Unfallstatistik und wie sie auszuwerten ist. durch Hinweise in Ihrer Unfallstatistik – zeigt, dass von einer Maschine Gefahren ausgehen, ist der Hersteller verpflichtet, diese, soweit zumutbar, zu beseitigen. Dies besagt die sogenannte Gefahrenabwendungspflicht im Produkthaftungsrecht. Das kann eine nachträglich organisierte Schulung der Maschinenbediener sein, eine verbesserte Kennzeichnung, ein Austausch von Bauteilen oder eine Reparatur.