Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. |² je 90 Minuten
|³ je 45 Minuten
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Aufstiegsprüfung A1 Auf A2 Deutsch
#1
Hallo zusammen, nachdem ich nun schon fast zwei Jahre meinen A2 habe und mein auf 35 KW gedrosseltes Bike fahre (BMW R1100RS) frage ich mich, wie ich die Beschränkung auf 35 KW loswerde. Ich vermute, auch hier ist wieder eine Prüfung notwendig. Muss hier wieder der gleiche Aufwand betrieben werden wie beim Wechsel von A1 auf A2? Schließlich fahre ich schon ein "schweres" Motorrad, dass ungedrosselt 66 KW hat. Die Beschleunigung ist enorm (Drosselung über Gaszugbegrenzer), die Höchstgeschwindigkeit (ca 170 km/h) auch nicht schlecht und das Gewicht muss ich auch bei 35 KW im Griff haben. Aufstiegsprüfung a1 auf a2 free. Slalom, Vollbremsung etc. habe ich gerade beim Sicherheitstraining zum Saisonstart nochmals geübt. Was soll ich da in einer Fahrschule noch zusätzlich lernen? Welche Erfahrungen habt Ihr mit einem solchen "Aufstieg" gemacht? Gruß Agens1
#2
nachdem ich nun schon fast zwei Jahre meinen A2 habe und mein auf 35 KW gedrosseltes Bike fahre (BMW R1100RS) frage ich mich, wie ich die Beschränkung auf 35 KW loswerde.
Aufstiegsprüfung A1 Auf A2 1
Zusätzlich wird bei der Prüfung durch den Prüfer eine Aufgabe von Nummer 5 und 6 sowie eine Aufgabe von Nummer 7, 8 und 9 ausgewählt. Insgesamt sind sechs Grundfahraufgaben durchzuführen. Klasse A2 nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1, Klasse A nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2:
Die Grundfahraufgaben 1, 2, 3 und 4 sind immer Bestandteil der Prüfung. Stufenaufstieg A1, A2, A - Peters Fahrspaß. Inhalt der Grundfahraufgaben:
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5×3, 5m)
-Slalomstrecke mit 6 Leitkegeln im Abstand 3, 5m mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) unter Beibehalten des Gleichgewichts und richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren. Fehlerbewertung:
-Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit
-Auslassen eines Feldes
-Umwerfen eines Leitkegels
-Absetzen eines Fußes auf der Fahrbahn
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung aus 50 km/h)
-unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung 50 km/h) zum Stillstand zu bringen ohne dass das Kraftrad wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Aufstiegsprüfung A1 Auf A2 English
#8
Euch allen vielen Dank! Dann werd' ich wohl demnächst wieder eine Prüfung machen. Mal sehen, wann es zeitlich klappt und die rund 400, -€ im Sparschwein sind. Könnte vor dem Urlaub knapp werden. Aber solange meine BMW nicht schlapp macht, habe ich auch keinen Druck. Vielleicht gibt's im Herbst ein kleinen Rabatt. Viele Grüße Agens1
Klasse A: schwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzungen
(Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren 20 Jahre)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) ohne Leistungsbegrenzungen
(Mindestalter 21 Jahre)
Klasse A2: mittelschwere Krafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0, 2 kW/kg nicht übersteigt. (Mindestalter 18 Jahre)
Klasse A1: Leichtkrafträder
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0, 1 kW/kg nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von max. A2 aufstieg. 15 kW. (Mindestalter 16 Jahre)