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zuletzt bearbeitet: 12. 11. 2015
veröffentlicht: 13. 02. 2013
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Die Stufenklage hat für den Kläger den Vorteil, dass auch der Anspruch der Leistungsstufe trotz Unbestimmtheit schon rechtshängig wird und damit auch die Verjährungshemmung des § 204 I Nr. 1 BGB eintritt (vgl. BGH FamRZ 1995, 729; BGH NJW 1975, 1409, 1410; BGH NJW 1992, 2563; BGH NJW-RR 1995, 513; BGH NJW RR 1995, 770, 771; OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 766). Leistungsklage zpo schema. II. Die Stufen
Eine Stufenklage besteht regelmäßig aus mindestens 2 Stufen, aber auch 3 Stufen sind denkbar. Die erste Stufe ist auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung oder sonstige Informationsgewährung gerichtet. Ist die Auskunftsklage erfolgreich und das Aus-kunftsbegehren erfüllt, so dass die erforderlichen Informationen vorliegen, wird dann auf der zweiten Stufe der Klageantrag bestimmt abgefasst. Denkbar zwischen den Stufen ist jedoch zusätzlich auch noch eine Stufe, welche darauf gerichtete ist, die Richtigkeit der Auskunft oder Rechnungslegung an Eides statt zu versichern. Liegen dem Kläger Teilinformationen vor, so kann er auch eine Teilklage mit schon bestimmtem Antrag erheben und nur hinsichtlich eines möglichen weitergehenderen Anspruchs auf die Stufenklage zurückgreifen.
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1. Examen/ZR/ZPO I
Prüfungsschema: Prüfung einer Klage
I. Ggf. Auslegung des Klageantrags
II. Zulässigkeit der Klageänderung
III. Prüfungswissen: Die Stufenklage | Juridicus.de. Zulässigkeit der Klage
1. Allgemeine Prozessvoraussetzungen
a) Echte Prozessvoraussetzungen
Von Amts wegen zu prüfen
aa) Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit, §§ 18-20 GVG
bb) Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, § 12 I GKG
cc) Unterschriebene Klagschrift, § 253 IV, 130 Nr. 6 ZPO
dd) Evtl.
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I. Allgemeines
Grundsätzlich muss nach § 253 II Nr. 2 ZPO mit einem bestimmten Klageantrag geklagt werden, da die Klage sonst als unzulässig abgewiesen werden muss. In einigen Fällen ist es dem Kläger aber gar nicht möglich, die Klage schon zu beziffern oder den Klageantrag sonst zu konkretisieren, da ihm noch erforderliche Informationen hierzu fehlen, die allein der Beklagte zur Verfügung stellen kann. Feststellungsklage § 256 ZPO - juraLIB - Mindmaps, Schemata. Er müsste dann zunächst seinen Informationsanspruch einklagen und ggf. durchsetzen. Erst danach wäre eine zweite Klage zu erheben, mit der dann der bezifferte oder sonst näher bestimmte Anspruch verfolgt wird. Um das Verfahren insofern zu vereinfachen und es zu ermöglichen, beide Ansprüche in einem Verfahren zu verfolgen, stellt § 254 ZPO die Stufenklage zur Verfügung. Die Stufenklage ist damit ein Sonderfall der objektiven Klagehäufung, ohne dass § 260 ZPO Anwendung findet. Es bleibt dem Kläger jedoch unbenommen, auch zunächst nur Auskunftsklage zur erheben; er ist nicht gehalten, diese im Rahmen einer Stufenklage schon zugleich mit dem unbezifferten Leistungsanspruch zu verbinden (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 1969, 230, 231).
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Das bedeutet, dass nicht eine Klage mit dem gleichen Streitgegenstand, also dem gleichen Lebenssachverhalt und dem gleichen Antrag, bei einem anderen Gericht schon anhängig sein darf. 8. Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO
Zudem darf keine entgegenstehende Rechtskraft bestehen, vgl. § 322 ZPO. Es darf mithin nicht über die gleiche Sache schon einmal entschieden worden sein. Dies soll verhindern, dass es zu verschiedenen Ergebnissen in der gleichen Sache kommt und nicht noch einmal über die gleiche Sache entschieden wird. Zulässigkeit der Klage | Jura Online. 9 Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
Zuletzt wird in den allgemeinen Prozessvoraussetzungen das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis geprüft. Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist nur dann gegeben, wenn es keine einfachere, gleich effektive Möglichkeit gibt, Rechtsschutz zu erlangen. Beachte: § 78 ZPO, Anwaltsprozess, ist lediglich Prozesshandlungsvoraussetzung ist. Im Unterschied zu den Prozessvoraussetzungen führt das Fehlen der Prozesshandlungsvoraussetzung zur Unwirksamkeit der betreffenden Prozesshandlung, nicht aber zur Unzulässigkeit der Klage.
Aufbau der Prüfung - Zulässigkeit der Klage
Die Prüfung der Zulässigkeit der Klage untergliedert sich typischerweise in zwei Punkte: Die allgemeinen und die besonderen Prozessvoraussetzungen. I. Allgemeine Prozessvoraussetzungen
Innerhalb der allgemeinen Prozessvoraussetzungen sind insbesondere die folgenden Punkte zu prüfen. (1. Erfolglose Durchführung eines Güterverfahrens, § 15a EGZPO)
In einigen Bundesländern ist zunächst zu prüfen, ob vorab eine erfolglose Durchführung des Güteverfahrens stattgefunden hat. Dies ist vorgesehen in § 15a EGZPO. 2. Zuständigkeit des Gerichts
Danach ist in aller Regel die Zuständigkeit des Gerichts zu prüfen. Leistungsklage zpo schéma directeur. Zu unterscheiden ist zwischen der sachlichen Zuständigkeit, vgl. §§ 23, 71 GVG, und der örtlichen Zuständigkeit, vgl. §§ 12 ff. ZPO. a) Sachlich, §§ 23, 71 GVG
Die sachliche Zuständigkeit betrifft die Frage, ob das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist. b) Örtlich, §§ 12 ff. ZPO
Dort geht es darum, welches Gericht lokal zuständig ist. Beide Zuständigkeiten werden in gesonderten Exkursen erläutert.
Int ernationale Zus tändigk eit nur, wenn es um ei ne Rechts streitigk eit mit Auslandsbez ug geht 4.