Wer trägt die B. in das Handelsregister ein, und was steht im Handelsregister? Der Notar sorgt nach der Gründung der B. für die Eintragung in das niederländische Handelsregister. Im Handelsregister sind neben Firma, Stammkapital und Adresse auch die Geschäftsführer und Bevollmächtigten genannt. Die Gründungsurkunde und eventuelle spätere Satzungsänderungen werden beim Handelsregister hinterlegt und können dort angefordert werden. Gesellschafter sind nur dann ausdrücklich genannt, wenn es sich um einen Alleingesellschafter handelt. Wenn die Geschäftsanteile dagegen von mehreren Gesellschaftern gehalten werden, sind die Gesellschafter beim Handelsregister nicht bekannt und können daher auch nicht öffentlich eingesehen werden, es sei denn, die Gründungsgesellschafter ergeben sich noch aus der Gründungsurkunde. Unser Beratungsangebot: Unternehmensgründung in den Niederlanden. Es gibt Pläne, in den Niederlanden ein zentrales Gesellschafterregister (centraal aandeelhoudersregister) einzuführen. Auch dieses Gesellschafterregister wird aber nicht öffentlich einsehbar sein, sondern nur den Gesellschaftern selbst, Notaren und öffentlichen Behörden zugänglich sein.
Unser Beratungsangebot: Unternehmensgründung In Den Niederlanden
Wenn sich eine geschäftliche Chance in den Niederlanden bietet, kann das der Anlass sein, ein Unternehmen im Nachbarland zu gründen. Doch nun stellen sich dem Unternehmer viele Fragen, die es zu beantworten gilt. Wie finanziert man zum Beispiel dieses Unternehmen? Welche steuerrechtlichen Folgen hat das? Und wie findet man die passende Immobilie? Cees Doppenberg von der Kanzlei Van Weeghel Doppenberg Kamps Notare | Juristen | Berater aus Doetinchem beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit dieser Thematik und erklärt in einem Blogbeitrag, was bei der Gründung einer BV zu beachten ist. Bevor man die ersten Verträge unterschreibt, sollte man zuerst mit einem niederländischen Notar und einem Steuerberater sprechen. Dabei bietet es sich an, auf Experten zurückzugreifen, die sich sowohl mit deutschen als auch niederländischen notariellen, steuerlichen und rechtlichen Fragen auskennen und so die Unterschiede benennen können. Die B. V.
Wenn ein deutscher Unternehmer ein Geschäft in den Niederlanden starten möchte, fängt das oftmals mit der Gründung einer niederländischen B.
V. (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) an. Es gibt viele Ähnlichkeiten, aber auch einige Unterschiede zwischen einer B. und einer GmbH. Der Vorteil der Gründung einer B. ist die rechtliche Beschränkung der privaten Haftpflicht. Eine B. verleiht dem Unternehmer bei seinen internationalen Geschäften eine professionelle Ausstrahlung. Wie lange dauert die Gründung einer B. V.? Abhängig vom Zeitrahmen, in dem einer Kanzlei alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stehen, kann eine B. innerhalb von ein bis zwei Wochen gegründet werden. Gründungsurkunde
Eine B. wird von einem oder mehreren Gründern (natürliche oder juristische Personen) mittels einer notariellen Gründungsurkunde gegründet. Die Urkunde muss in der niederländischen Sprache aufgestellt werden. Gegenstandsklausel der B. V.
Für die Gründung der B. ist jede Gegenstandsklausel zulässig. Man sieht zum Beispiel Betreibergesellschaften, Management B. s, Holding B. s, usw. Die Gegenstandsklausel sollte nicht zu sehr begrenzt werden, sodass in Zukunft auch andere Aktivitäten durchgeführt werden können.