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#1
Es hat sich vielleicht noch nicht überall herumgesprochen, das die BGR 133 "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" aufgehoben ist und durch die ASR A 2. 2 "Maßnahmen gegen Brände" ersetzt wurde. Die wesentlichen Änderungen sind: 1. Es wird bei der Berechnung der erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern usw. nicht mehr nach geringer, mittlerer und grosser Brandgefährdung differenziert, sondern es gibt eine nur auf die Grundfläche der Arbeitsstätte bezogene Grundausstattung. Wenn die Gefährdungsbeurteilung (die ja für jede Arbeitsstätte zu erstellen ist), eine höhere Brandgefährdung ergibt, ist dieser Gefährdung durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher, Bereitstellung fahrbarer Löscher oder Löscher mit Speziallöschmitteln für Fett oder brennbare Metalle) zu begegnen.
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Bgr 133 Berechnung Feuerlöscher Full
Wer jetzt Löscheinheiten bestimmen soll und ein Berechnungsprogramm nach BGR 133 hat, kann dies problemlos einsetzen. Besonders nach ASR 2. 2 ist lediglich, dass bei Arbeitsstätten >400 m2 vorhandene Wandhydranten mit 27 LE eingerechnet werden können. Diese wurden früher lediglich mit 18 LE bewertet........ Darüber hinaus soll die maximale Weglänge nur noch 20 m zwischen den Löschmittel betragen. Die Brandgefährdung wird nur noch in 2 Klassen angegeben - normale und erhöhte Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung (früher 3 Klassen). Also werde seine Berechnung macht und die Änderungen entsprechend berücksichtigt liegt innerhalb des Regelwerkes. Schönen Abend J. J. M.
#17
Hallo liebe Experten und liebe Laien! Wir reden anscheinend etwas aneinander vorbei. Das eine ist die vorgefundene Realität mit Pulverlöschern. Das andere ist der Stand der Technik, mit der Löscherauswahl. Als FASI finde ich bestimmte Gegebenheiten vor. Die FASI ohne spezielle Brandschutzausbildung kann doch nur schauen ob alles in Ordnung ist.
Junior Member
Dabei seit: 13. 10. 2014
Beiträge: 7
Hallo,
ist es richtig, dass Kohlendioxid-Löscher nicht in die LE-Berechnung eingehen, sondern nur zusätzlich vorgehalten werden können? Dabei seit: 08. 2014
Beiträge: 36
die Antwort ist ja und nein. Erst einmal kommt es auf die Grundlage für die Berechung an; so unterscheiden sich diese beispielsweise in der ASR A2. 2 und in der BGR 133. In der ASR A2. 2 steht, dass für Grundausstattung "nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. " Da stoßen die meisten CO2-Löscher an ihre Grenzen. Und man sollte daran denken, dass die CO2-Löscher nur für die Klasse B zugelassen sind. Gruß
C. Lammer
wieso liest man in vielen Publikationen, dass CO2-Löscher für die Brandklasse B und C zugelassen sind, obwohl die Löscher nur mit Brandklasse B gekennzeichnet sind? Eine weitere Frage ist, dass der Anwendungsbereich von CO2-Löschern z. B. EDV-Räume ist. Wo sind da die flüssigen Stoffe? Gemäß EN 3 sind nur Pulver-Feuerlöscher (nach Herstellerermessen) für die Brandklasse C geeignet.
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Sicherheitswissenschaftliches Forum und 14. VDSI-Forum NRW
Referent*innenteam
Veranstaltungsort: Je nach Pandemiesituation analog im BUW-Hörsaalzentrum FZH 1 in Wuppertal oder hybrid oder digital als Web-Konferenz
Sie befinden sich hier: methoden > Feuerlöscher > alter Rechner
Der Feuerlöscher-Rechner ist eine Hilfe zur Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Feuerlöschern zur brandschutztechnischen Ausrüstung von Arbeitsstätten. Vorschriften und Regelwerke
Die bei der Entwicklung dieses Instruments für das Berechnungsverfahren als maßgebend berücksichtigten Regelwerke sind die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1, 2 sowie die deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 3. Das Berechnungsverfahren ist daher darauf ausgerichtet, die in o. g. Regelwerken gestellten Anforderungen zu erfüllen. In Orientierung an Angang 4 - "Abschnitt 4. 3 in Verbindung mit Abschnitt 4. 2 der vorhergehenden Ausgabe vom Januar 1978 der bisherigen Sicherheitsregeln" - der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löscheranzahl optimiert, ohne dass hierdurch die durch die ASR 13/1, 2 und EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden (Tabelle).
Dabei berücksichtigt unser Rechner Abhängigkeiten von Brandklassen und weiteren Kriterien wie zum Beispiel die Grundfläche Ihres Unternehmens. • Füll- und Prüfdienst • Beratung und Verkauf (Online Shop) • Feststell-Anlagen • RWA-Anlagen • Flucht- und Rettungspläne • Brandschutz-Schulungen • Füll- und Prüfdienst • Beratung und Verkauf (Online Shop) • Feststell-Anlagen • RWA-Anlagen • Flucht- und Rettungspläne • Brandschutz-Schulungen © Copyright 2022 | Jupiter Rent & Leasing s. r. o. | All Rights Reserved | Powered by DETEX Webservices
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Eignung der Berechnungsgrundlage
Der Feuerlöscher-Rechner läßt sich nicht in Bereichen einsetzen, die durch besondere gesetzliche Bestimmungen geregelt sind (z. B. Garagenverordnungen der Länder für Garagen, Wasserfahrzeuge und schwimmende Geräte mit Betriebserlaubnis, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)). Bitte beachten Sie, das der "Feuerlöscher-Rechner" in diesen Fällen bei der Ermittlung der erforderlichen Feuerlöscheranzahl nur begrenzt einsetzbar ist. Hinweis zur Bedienung des Feuerlöscher-Rechners
Ihre in das Formular eingegebenen Daten werden nicht gesichert und gehen daher bei einem zwischenzeitigen Wechsel zu anderen Seiten (z. Hilfetexten) verloren. Tip: Verschaffen Sie sich zunächst über alle Abschnitte einen Überblick. Dort, wo Unklarheiten auftreten, rufen Sie die Hilfestellung auf und kehren anschließend zum Feuerlöscher-Rechner zurück, bevor Sie Ihre Eingaben tätigen! Siehe auch: Hinweise zum Einsatz von Feuerlöschern
Frage-Antwort-Dialoge zur Fachkräftesicherung
Welche Förderinstrumente gibt es in NRW, um sich als Unternehmen strategisch für die altersstrukturellen Veränderungen in Kundschaft und Belegschaft aufzustellen?
Fr, 20. 05. 2022 13:30 Uhr
Themaänderung: Die weiterentwickelte Leitmerkmalmethode manuelles Ziehen und Schieben von Lasten (LMM-ZS) und die Ergebnisse der Methodentestung, Dipl. -Ing. Christoph Mühlemeyer & Patrick Serafin, Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e. V. (ASER), Wuppertal
165. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium
Veranstaltungsort: cMOOC-YouTube-ZOOM-Konferenz
Fr, 24. 06. 2022 13:30 Uhr
Körperliche Belastung in der Bauwirtschaft – Auswahl und Beurteilung von Maßnahmen zur Belastungsreduzierung Dipl. Felix Brandstädt, BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin
166. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium
Fr, 26. 08. 2022 16:30 Uhr
Change the Date: Festakt zum 50. Jubiläum der Bergischen Universität Wuppertal und Rektoratswechsel Motto: Zwei Anlässe – eine Feier
Diese Veranstaltung der Bergischen Universität Wuppertal findet nur mit geladenen Gästen statt. Veranstaltungsort: Historische Stadthalle Wuppertal
Do, 22. 09. 2022 08:45 Uhr
Save-the-Date: Technikfolgenabschätzung, Substitutionsgebot und Gefahrstoffmanagement 2.