Diese Einschätzung kann auf einem Entwicklungsbericht der ErzieherInnen des Kindergartens basieren oder auf der Einschätzung der Eltern. Zudem wird in der Einschulungsuntersuchung festgestellt, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt. Autistisches Kind: Bericht einer Mutter. © drubig-photo/Fotolia
Je nach Schulreife können Kinder ein Jahr früher oder später eingeschult werden. Kinder müssen kein bestimmtes Wissen mitbringen Die Schulreife basiert weder auf schulischem Wissen noch auf der Intelligenz eines Kindes. Es gibt auch keine Strichliste, welches Wissen Kinder für den Schulstart mitbringen sollten oder müssen. Viele Kinder können vor ihrer Einschulung zwar schon lesen und schreiben oder sogar rechnen, da sie die Grundlagen in der Vorschule vermittelt bekommen oder diese Fähigkeiten bereits von ihren Eltern gelernt haben. Doch das sind alles keine Voraussetzungen, um Kinder einzuschulen zu dürfen.
- Autistisches Kind: Bericht einer Mutter
Autistisches Kind: Bericht Einer Mutter
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Eltern müssen auch keine Angst haben, dass ihr Nachwuchs ohne dieses Vorwissen in der Schule nicht mitkommt. Denn heutzutage wird in der Grundschule viel Wert auf selbstständiges Lernen gelegt und den Kindern für die Bewältigung von Aufgaben die Zeit gelassen, die sie individuell benötigen. Manche Schulen haben die herkömmlichen Klassen aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen der Schulanfänger sogar durch jahrgangsübergreifenden Unterricht ersetzt. © weedezign/Fotolia
Kinder sollten zum Schulanfang soziale Kompetenzen mitbringen. Schulreife basiert auf kognitiven, motorischen und sozialen Fähigkeiten Wichtig ist allerdings, dass Kinder die kognitiven und motorischen Fähigkeiten sowie das Sozialverhalten und die Konzentrationsfähigkeit besitzen, die zum Erlernen schulischer Inhalte notwendig sind. Die gesetzlichen Vorgaben sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, oft aber sehr weit gefasst. Für Schulpsychologen oder Kinderärzte sind bei der Klärung der Schulreife insgesamt sieben verschiedene Gesichtspunkte ausschlaggebend, die die Entwicklung des Kindes betreffen:
Kognitive Fähigkeiten: Darunter fallen verschiedene geistige Fähigkeiten, zum Beispiel einzelne Buchstaben aus Wörtern herauszuhören oder etwas nachzubauen oder abzumalen.