Unser alter Deutz hatte nachdem mein Vater die Landwirtschaft aufgegeben hat, auch die grüne Nummer behalten. Nur die Steuerbefreiung war weg. So hätte ich es jetzt gerne auch wieder. Wollen die mir aber einfach nicht gewähren. #26
Wenn ich eine Gewinnerzielung aus LOF hätte könnte ich dies beantragen und dann meine eigenen Anhänger mit Schleppkennzeichen fahren. Das darf man nämlich nicht mit Schwarz. Habe ich da etwas verpasst? Bei einer Gewinnerzielungsabsicht kannst du beim Zoll die Zuteilung eines "grünen" Kennzeichens beantragen. Bei Bewilligung darfst du dann zulassungsfreie Anhänger im LoF - Zweck mit einem Folgekennzeichen deines Betriebs führen (bis V max. 25 Km/h). Das ganze darfst du auch mit schwarzem Kennzeichen im LoF - Zweck.. Ikiwiki - das online Lehrbuch von myFührerschein - Lehrbuch Erklärung. Niemand wird dich daran hindern, KFZ-Steuern zu zahlen Siehe auch meinen Beitrag # 13! Gruß Werner
#27
Hallo Werner, entweder verstehe ich dich falsch oder du mich. Grünes Kennzeichen: Nur LOF mit Gewinnerzielung - Anhänger bis Vmax 25km/h -Folgekennzeichen; keine eigene Zulassung - Steuerfrei Schwarzes Kennzeichen: LOF ohne Gewinnerzielung möglich - Eigene Zulassung der Anhänger - Keine Steuerbefreiung
#29
Hallo, Werner hat schon auch recht wenn er schreibt das man mit einem schwarzen Kennzeichnen einen zulassungsfreien LOF Anhänger, also mit einem grünen Folgekennzeichen, fahren darf.
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- Identifizierung 2 fach Auflaufgebremster Anhänger - Page 2 - Fremdfabrikate & Landmaschinen - Fendt Oldtimer Forum
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Ansonsten so wie Maverik schreibt.. Gruß Uli türlich kann ein "Grüner", zumindest zeitweise versteuert, werden wenn der z. B. für andere Zwecke als der LOF verwendet wird z. b. Schleppertreffen. Jedoch kann dann logischerweise auch kein zulassungsfreier Anhänger mitgeführt die werden, bei Nutzung ausserhalb der LOF, sofort Zulassungsplichtig. #30
Ok. Wenn ich also mit meinem 108 den 8toner vom Nachbarn bei seiner Maisernte ziehe, ist das ok. Wenn ich mir den Anhänger nehme für mein Brennholz, dann ist das Illegal. Sowas gibt es auch nur in Deutschland. #31
Ok. Wenn ich mir den Anhänger nehme für mein Brennholz, dann ist das Illegal. Sowas gibt es auch nur in Deutschland. Hallo, ja, es geht halt da auch ums Steuerrecht.... Gruß Uli.. Identifizierung 2 fach Auflaufgebremster Anhänger - Page 2 - Fremdfabrikate & Landmaschinen - Fendt Oldtimer Forum. auch bedeutet das man bei dem Landwirt dann Angestellt oder auf Rechnung fahren muß denn es gilt da dann die "Nachbarschaftshilfe" nicht wenn man selbst kein Landwirt ist. Ist alles sehr kompliziert...
#32
Aufgrund des geringen Achsabstandes und der Tatsache dass beide Achsen auflaufgebremst sind, vermute ich das das Teil seinerzeit Mal hinter einem Unimog o. ä. lief?
Identifizierung 2 Fach Auflaufgebremster Anhänger - Page 2 - Fremdfabrikate &Amp; Landmaschinen - Fendt Oldtimer Forum
Wäre schön wenn hier einen den Hersteller kennen würde oder ähnliche sachdienliche Hinweise hätte
Für Geschwindigkeiten über 25 km/h brauchte man damals schon eine Bremse auf beiden Achsen. Deine Annahme, dass es ein Anhänger für eine schnellere Zugmaschine ist, ist somit richtig. Bis 40 km/h waren diese Auflaufbremsen seinerzeit erlaubt. Derart kompakte Anhänger waren seinerzeit im Nahverkehr weit verbreitet, gern auch als Gespann mit einem zweiten Wagen. Auch 1t-LKWs wie Opel Blitz oder kleine Zugmaschinen verschiedenster Hersteller haben sowas dann bewegt. Für einen Multicar Anhänger zu groß bereift und zu breit. Und Unimog-Anhänger glaube ich auch nicht wirklich. Wenn dann käme die Firma "Müller-Mitteltal" als Hersteller in Frage. Nicht nur die Firma Müller hat seinerzeit Anhänger speziell für den Unimog gebaut. Nahezu jeder größere Anhängerbauer hatte in den Prospekten und Preislisten extra Unimog-Anhänger gelistet. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass der Wagen speziell für einen Unimog gebaut wurde.
Im Grunde genommen hatte Werner Recht. Das es so nicht sein dürfte. Habe aber bei meiner zweiten Ummeldung des Schleppers ebenfalls festgestellt, das vieles auch in einer Behörde machbar wird. Immer abhängig davon an welchen Beamten, Mitarbeiter und seiner Tagesform man gerade geraten ist...
#24
… dann halte ich am besten meine Klappe und mache keinen auf meinen Umstand aufmerksam. Meine Traktoren sind beide mittlerweile seit mehr als 10 Jahren (der VA seit 20 Jahren, der GT seit 10 Jahren) angemeldet. Damals war noch das Landratsamt zuständig. Der eine hat zwar eine grüne Nummer, denn dieser war mal ursprünglich für die LoF im Einsatz. Allerdings hatte ich mal ne Steuerprüfung im Haus und der Prüfer hat festgestellt, dass ich diesen auch für andere Zwecke nutze. Ich habe ein Jahr Steuern nachbezahlt und für den Schlepper zahle Steuern, obwohl er eine grüne Nummer hat. Der GT läuft mit grüner Nummer. #25
Hallo Claus, es ist immer gut keine schlafenden Hunde zu wecken. Ein Nachbar hat mittlerweile seit 20Jahren keine Landwirtschaft mehr und immer noch seinen JD auf grüne Nummer.