Ausflüge: Für Schülerinnen und Schüler werden Kosten für eintätige Ausflüge sowie die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen übernommen. Dasselbe gilt für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Schülerbeförderung: Für Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schulde des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit die Beförderungskosten nicht anderweitig abgedeckt sind. Anderweitig bedeutet in der Stadt Brandenburg an der Havel, dass die Kosten über die Schülerbeförderungssatzung gedeckt sein können. Seit dem 01. 2019 entfällt die regelhafte Eigenbeteiligung in Höhe von 5 € monatlich bzw. der in § 9 Absatz 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes genannte Betrag.
Bildung und teilhabe potsdam von. Teilhabeleistungen: Zur Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten stehen ab dem 01.