Frage vom 15. 2. 2017 | 22:04
Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung Gaststätte zur Vergnügungsstätte
Ich würde gern mein Problem schildern um zu sehen ob ich noch irgendeine Chance habe, mein Vorhaben zu verwirklichen. Es geht um folgendes: Ich habe eine Gaststätte mit Wohnung gemietet. Diese Gaststätte liegt leider im Außenbereich. Eine Gaststätte in diesem Bereich lohnt sich aber nicht mehr, damit sind schon mehrere Vormieter pleite gegangen und es existieren bereits 2 andere Gaststätten im Dorf. Nun wollte ich gerne einen Swingerclub eröffnen, dafür wären die Lage und Ausstattung des Gebäudes einfach perfekt (abgelegen, viele Parkplätze). Nutzungsänderung Gaststätte zur Vergnügungsstätte Baurecht. Das Gewerbe habe ich schon angemeldet und wurde zum Zeitpunkt der Anmeldung leider nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich eine Nutzungsänderung benötige. Ich habe bereits eine Voranfrage zur Nutzungsänderung gestellt und eine Absage bekommen, da das Grundstück weder im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach §34 BauGB
liegt.
- Nutzungsänderung überhaupt notwendig? - frag-einen-anwalt.de
- Nutzungsänderung Gaststätte zur Vergnügungsstätte Baurecht
- Darf man ohne Nutzungsänderung renovieren bzw. Gasthaus in Wohnung um bauen? (Renovierung)
Nutzungsänderung Überhaupt Notwendig? - Frag-Einen-Anwalt.De
Diese Arbeiten dürfen nur von Fachfirmen nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ( TA -Luft) ausgeführt werden. Oft benötigen Sie dafür die Erlaubnis von der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer. Eine Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession für Gaststätten, Restaurants, Imbisse, Trinkhallen und Ähnliches beantragen Sie beim Ordnungsamt. Den Link zum Ordnungsamt finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wohnraumschutzsatzung
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Gaststättenerlaubnis
Sie haben Fragen? Darf man ohne Nutzungsänderung renovieren bzw. Gasthaus in Wohnung um bauen? (Renovierung). Eine verbindliche Klärung Ihres konkreten Vorhabens zur Nutzungsänderung ist leider erst im Antragsverfahren möglich. Haben Sie vorher Fragen zum Planungsrecht, allgemeine Fragen oder zum Verfahrensablauf? Wir beraten Sie am Telefon, per E-Mail, während der Sprechzeiten der Antragsberatung oder im persönlich vereinbarten Termin. Antragsberatung Bauen
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Nutzungsänderung Gaststätte Zur Vergnügungsstätte Baurecht
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Darf Man Ohne Nutzungsänderung Renovieren Bzw. Gasthaus In Wohnung Um Bauen? (Renovierung)
Hallo Leute darf man ohne Nutzungsänderung Gasthaus in Wohnung umbauen bzw. renovieren? Also darf ich vorher schon umbauen und renovieren bis nutzungsänderung kommt? Oder muss ich erst auf Nutzungsänerung warten? Vielen Dank
Community-Experte
Renovierung
Wer Gewerbe in Wohnraum umwandeln will, muss ein Baugenehmigungsverfahren in die Wege leiten. Wer einfach umbaut und vermietet, vermietet ansonsten einen Schwarzbau. Es müssen dabei grundsätzlich auch aktuelle Bauvorschriften eingehalten werden, etwa hinsichtlich des Brandschutzes. Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig? Nutzungsänderung überhaupt notwendig? - frag-einen-anwalt.de. Danach liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weiter gehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann (OVG Nordrhein - Westfalen 15. 8. 1995 - 11 A...
Viel Erfolg! Frag einfach bei der Behörde, bei der du die Nutzungsänderung beantragt hast.
Frage vom 14. 6. 2021 | 22:35
Von Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Nutzungsänderung von Gastgewerbe zu Wohnraum
Ich beabsichtige eine Immobilie zu kaufen, die in der Vergangenheit als Gaststätte genutzt wurde. Laut Verkäufer wurde die Immobilie seit einigen Jahren als Wohn und Mietobjekt genutzt und er versicherte uns, dass wir das zur Selbstnutzung und Vermietung nutzen dürfen. Nach Gesprächen mit dem Bauamt, sieht es aber eher danach aus, dass keine Nutzungsänderung zu Wohnzwecken angemeldet wurde (aber so richtig durchblicken konnte das Bauamt da selber nicht). Demnach müsste ich eine Nutzungsänderung beantragen. Das Gebäude ist auch bereits zu Wohnzwecken umgebaut worden (anscheinend dann ohne Genehmigung). Der Verkäufer selbst hat das Haus gerade geerbt und ist daher nicht wirklich sachkundig wegen den Genehmigungen. Ich will dieses Haus unbedingt kaufen, aber kenne mich nicht so gut mit Nutzungsänderung aus. Laut Architekt müssten viele Umbauten erledigt werden, Brandschutz, Barrierefreiheit, kernsanieren wollte ich eh, aber die Auflagen machen mir ein wenig Angst...
Zur Genehmigungsbedürtigkeit einer Nutzungsänderung
Daß dies so ist, regeln die Bauordnungen der Länder zweifelsfrei in ihren Eingangsvorschriften. Daß dies notwendig ist, ergibt sich aus der Tatsache, daß die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach dem hierfür einschlägigen Baugesetzbuch und der entsprechenden Baunutzungsverordnung des Bundes hierzu durch die Gebäudenutzung bestimmt wird. Erleichtert wird die Situation des Bauherrn, der Wohnraum schaffen will, dadurch, daß bei der hierfür notwendige Nutzungsänderung infolge von Neufassungen der Landesbauordnungen Abweichungen von diesen Vorschriften erleichtert werden. Abstrakt läßt sich die Grenze zwischen der genehmigungsfreien Veränderung der
Variationsbreite einer bestehenden Nutzung einerseits und einer genehmigungs- bedürftigen Funktions- oder Identitätsänderung andererseits ziehen. Diese Begriffe werden durch folgende Beispiele deutlicher:
Nutzungsänderung
Der Ausbau des bisher als Speicher dienenden Dachgeschosses ist eine Nutzungsänderung, da an die Gestaltung von Wohnräumen andere Anfor-
derungen gestellt werden als an einen Speicher.