Neuerungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019
Gemäß OLG Düsseldorf sind nachfolgende Änderungen bei der Düsseldorfer Tabelle 2019 zu beachten:
Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro. Die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe werden um jeweils 5% und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8% des Mindestunterhalts erhöht. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert. Das Kindergeld ist auf den Bedarf eines Kindes anzurechnen. Ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind von derzeit 194 Euro auf 204 Euro, für ein drittes Kind von derzeit 200 Euro auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind von derzeit 225 Euro auf 235 Euro angehoben werden.
Düsseldorfer Tabelle 1 Juli 2019 Youtube
17. Dezember 2019 – Legal
Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1. Januar 2020 geändert. 1. Bedarfssätze für Kinder
Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2020:
• für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 369 Euro (Anhebung um 15 Euro),
• für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 424 Euro (Anhebung um 18 Euro) und
• für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 497 Euro (Anhebung um 21 Euro). Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Sie werden ab der 2. bis 5. Gruppe um jeweils 5 Prozent und in den folgenden Gruppen um jeweils 8 Prozent des Mindestunterhalts angehoben. Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum 1. Januar 2020 angehoben. Sie betragen 125 Prozent des Bedarfs der 2. Altersstufe. Die Einkommensgruppen, die zuletzt zum 1. Januar 2018 erhöht wurden, bleiben unverändert.
Düsseldorfer Tabelle 1 Juli 2010 Relatif
Der sich genau ergebende Betrag ist aus den Tabellen der "Düsseldorfer Tabelle" ablesbar. Der Mindestunterhalt umfasst nur regelmäßige Zahlungen für den allgemeinen Lebensbedarf. Unvorhersehbare Aufwendungen müssen gegebenenfalls extra geleistet werden. PR
Informationen zum Artikel: Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Ist dieser namentlich in dem Beitrag nicht explizit erwähnt, so kann dieser bei der Redaktion angefragt werden. Bildrechte werden, wenn bekannt, gesondert aufgeführt. Allgemeinbilder zur Untermalung stammen in der Regel von:, oder. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieser Seite kostenfrei ist. Daher blenden wir Werbung ein und auch Serviceartikel können externe Werbe-Verlinkungen enthalten. Sie erkennen Sie an der Kategorie "Service". Hier werden diese Artikel gesondert aufgeführt. Anzeige
Beitrags-Navigation
Düsseldorfer Tabelle 1 Juli 2009 Relatif
Mehr Kindergeld, weniger Unterhalt
Zum 1. Juli 2019 wird das Kindergeld pro Kind um 10 Euro erhöht. Dadurch ändert sich der Zahlbetrag des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle 2019. Anzeige
Tipp: Hier geht es zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2022 inklusive der Zahlbeträge
Kindergeld ab 1. Juli 2019:
204 Euro für das 1. und 2. Kind 210 Euro für das 3. Kind 235 Euro ab dem 4. Kind
Was ist ein Zahlbetrag? Der Zahlbetrag gibt die Höhe des Kindesunterhalts an, den du vom anderen Elternteil überwiesen bekommst. Vorausgesetzt du bist alleinerziehend und der Ex-Partner zahlt. Für den Zahlbetrag wird das halbe Kindergeld vom angegebenen Wert aus der Düsseldorfer Tabelle 2019 abgezogen. Bei "Kindern" ab 18 Jahren kann auch das ganze Kindergeld abgezogen werden. Warum das so ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen! Was die Erhöhung des Kindergeldes für den Unterhalt deines Kindes bedeutet, kannst du in der Tabelle ablesen. Der Wert der Düsseldorfer Tabelle ist vorne in Schwarz zu sehen, dahinter folgen die Zahlbeträge gestaffelt nach Kindern:
Wie viel Unterhalt bekommt mein Kind ab Juli 2019?
Altersstufe (177 EUR + 154 EUR) x 100 322 EUR = 102, 7% 322 EUR x 102, 7% = 330, 69 EUR aufgerundet 331 EUR Zahlbetrag: 331 EUR. 154 EUR = 177 EUR Fall 4 Der Titel sieht weder eine Anrechnung noch eine Hinzurechnung des Kindergeldes vor ( § 36 Nr. 3 d EGZPO). (Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100 Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu Beispiel für 3. Altersstufe (329 EUR + 77 EUR) x 100 365 EUR = 111, 2% 365 EUR x 111, 2% = 405, 88 EUR aufgerundet 406 EUR Zahlbetrag: 406 EUR. 77 EUR = 329 EUR
"Es ist ungerecht, wenn ein Elternteil 30 Prozent oder noch mehr der Betreuung leistet, aber den vollen Kindesunterhalt, sprich 100 Prozent dem anderen zahlen muss", umreißt Pressesprecher Josef Linsler das Problem. Die Politik verspreche schon seit Jahren eine Reform des Kindesunterhaltsrechts, "jedoch wird die Reform immer wieder auf Kosten der Unterhaltspflichtigen aufgeschoben", kritisiert er. Allerdings möchte der Verband die DTB weiterhin beibehalten, weil sie zur Transparenz des Kindesunterhalts sowohl für Unterhaltszahler als auch Unterhaltsempfänger beiträgt. Laut Linsler "gibt sie betroffenen Eltern und Kindern eine grundsätzliche Orientierung, was sie zahlen müssen, bzw. welche Unterhaltsansprüche sie haben. " Jedoch sei die Tabelle zu starr, sie wird den "pluralistischen Lohn- und Lebensverhältnissen" nicht gerecht. Gerechte Unterhaltsregelungen für "neue Lebensformen" kann die Tabelle nicht liefern. "Der Kindesunterhalt muss neu geregelt, um die jeweiligen Betreuungsleistungen und entsprechende Geldforderungen gerecht zu verteilen.