Wenn die Kinder über die Mutter familienversichert sind, wird die Abrechnung automatisch über die Versicherung erfolgen, da die Ärzte erfahrungsgemäß vor Behandlungsbeginn die Vorlage der Versichertenkarte einfordern werden, so dass insoweit meines Erachtens kein Handlungsbedarf besteht. Zu 2. ) Kann sie die Ärzte zur Verschwiegenheit verpflichten? Grundsätzlich haben Ärzte als Berufsgeheimnisträger eine Schweigepflicht. Da Sie aber genau wie die Kindesmutter zur Gesundheitsfürsorge bezüglich Ihrer Kinder nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sind, kann die Kindesmutter nicht erreichten, dass die Ärzte Ihnen einen eventuellen Befund nicht mitteilen. Insoweit haben Sie als sorgeberechtigter Vater sowohl gegenüber der Kindesmutter als auch gegenüber den Ärzten einen Auskunftsanspruch. Zu 3. ) Darf ich auch eigene Ärzte auswählen, muss dies in Absprache mit der Mutter geschehen (sie hat bislang alles verweigert)? Sicherlich können Sie auch Vorschläge für Ärzte unterbreiten. Gemeinsames Sorgerecht getrennter Eltern » Wer darf was? | NETPAPA. Jedoch sollte und muß die Arztwahl aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtsgrundsätzlich miteinander abgestimmt werden.
Mitteilungspflicht Bei Gemeins. Sorgerecht? | Frage An Rechtsanwltin Nicola Bader - Familienrecht, Recht Fr Eltern
Bei Urlauben habe ich eine andere Ansicht als mein Vorschreiber. Es sollte immer eine Adresse angegeben sein. Es kann mal was passieren, und dann sollte man einfach wissen, wo sein Kind ist. Achtung, es geht nicht um eine Genehmigung, sondern nur um eine Mitteilung. Die Wahl des Urlaubsortes geht sie nichts an. Routinearztbesuche, eben Kontrolle beim Zahnarzt, Erkältung u. s. w., das muss nicht mitgeteilt werden. Mitteilungspflicht bei gemeins. Sorgerecht? | Frage an Rechtsanwltin Nicola Bader - Familienrecht, Recht fr Eltern. Wenn es was ernsteres ist, natürlich. Die Adressen und Freunde des Kindes, das geht sie nichts an. Alltagsentscheidung, mit wem das Kind spielt. Du kannst den Zirkus also auf ein erträgliches Maß reduzieren. Zur eigenen Absicherung bitte schriftlich machen. wirdwerden
Gemeinsames Sorgerecht Getrennter Eltern » Wer Darf Was? | Netpapa
# 2
Antwort vom 18. 1. 2017 | 16:52
Von Status: Unbeschreiblich (34569 Beiträge, 13168x hilfreich)
Es gibt Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Die werden spontan gefällt von demjenigen, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Die gehen letztlich den anderen nichts an. Oder gibt sie Dir nach jedem Aufenthalt bei ihr Rapport? Wohl kaum. Ich würde wie folgt vorgehen: schulische Angelegenheiten soll sie direkt mit der Schule klären. Es steht ihr frei, zu jedem Elternabend zu gehen, die Elternsprechtage wahrzunehmen. Besonders an letzteren kann sie sich ein umfassendes Bild über den Leistungsstand des Kindes machen. Gib ihr das schriftlich. Ich würde dem Kind die Hefte nicht mitgeben. Nicht um zu schikanieren, sondern einfach, um das Kind nicht zu belasten. Ich stelle mir gerade vor, dass das Kind eine schlechte Note geschrieben hat, dann kommt die Kontrolle bei Dir, dann derselbe Zirkus noch mal bei der Mutter? Das ist doch nicht kindgerecht. Ich würde ihr allerdings unabhängig von den Noten Auffälligkeiten oder Krisen mitteilen, immer schriftlich.
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