Wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft begründet wird ist jede Organgesellschaft als unselbständig anzusehen, einziger Unternehmer ist der Organträger, in den die Organgesellschaften eingegliedert sind. Umsatzsteuerliche Organschaft – Finanzielle Eingliederung
Die finanzielle Eingliederung erfordert eine Mehrheitsbeteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft. Dabei kommt es auf die Mehrheit der Stimmrechte an. Die Mehrheit der Stimmrechte liegt dann vor, wenn diese bei über 50% liegt. Umsatzsteuerliche organschaft vermietung ferienwohnung. Für die finanzielle Eingliederung reicht es aber nicht aus, wenn die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft von den Gesellschaftern des Organträgers gehalten wird, so dass in beiden Gesellschaften dieselben Gesellschafter zusammen über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen. Organisatorische Eingliederung
Die umsatzsteuerliche Organschaft setzt zudem die organisatorische Eingliederung voraus. Die organisatorische Eingliederung setzt wiederrum voraus, dass der Organträger die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung wahrnehmen kann, wobei er das beherrschte Unternehmen durch die Art und Weise der Geschäftsführung leiten muss.
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Update: Mehrstufige Organschaft Unter Beteiligung Von Personengesellschaften / Steuern & Recht / Pwc Deutschland
Feststellungen des BFH: Änderung der Rechtsprechung Entgegen seiner früheren Rechtsprechung hält der BFH mit seinen Urteilen vom 2. XI R 38/12) den Einbezug von Personengesellschaften als Organgesellschaften in den Organkreis für möglich. Die im deutschen UStG generelle Beschränkung auf juristische Personen als Organgesellschaften ist laut BFH nicht haltbar. Nach Ansicht des 5. Senats mit Urteil vom 2. V R 25/13) sollen durch "teleologische Extension" der deutschen Norm jedoch nur solche Personengesellschaften betroffen sein, bei denen neben dem Organträger nur Gesellschafter vorhanden sind, die nach § 2 Abs. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind, z. B. die kapitalistisch strukturierte GmbH & Co. Umsatzsteuerliche organschaft vermietungen. KG. Grundsätzlich hält also der BFH im Interesse einer einfachen, rechtssicheren Bestimmung des Steuerschuldners im Organkreis explizit am generellen Ausschluss von Personengesellschaften als Organgesellschaften fest. Denn über die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person – eine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit – könne rechtssicher, einfach und ohne Nachweisschwierigkeiten entschieden werden, was so nicht für (alle) Personengesellschaften gilt.
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Das FG entschied, dass es für das Vorliegen einer Organschaft zwischen der Klägerin und der GbR an der dafür erforderlichen finanziellen Eingliederung mangle. Der Organträger müsse über eine – hier fehlende – eigene Mehrheitsbeteiligung an der Organgesellschaft verfügen, die sich entweder aus einer unmittelbaren Beteiligung oder mittelbar aus einer über eine Tochtergesellschaft gehaltenen Beteiligung ergebe. Es reiche nicht aus, dass die Alleingesellschafterin der GmbH zu 1/3 (später 50 Prozent) an der GbR beteiligt sei. Die mangelnde finanzielle Eingliederung könne auch nicht durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 05. Update: Mehrstufige Organschaft unter Beteiligung von Personengesellschaften / Steuern & Recht / PwC Deutschland. 07. 2011 (BStBl. I 2011, 703) überwunden werden. Danach konnte für einen gewissen Zeitraum noch vom Vorliegen einer Organschaft ausgegangen werden, wenn sich die Anteile an der potentiellen Organtochter zwar nicht im Besitz der Personengesellschaft befanden, jedoch den Gesellschaftern der Personengesellschaft selbst zustanden. Hierauf konnte sich die Klägerin laut FG bereits deshalb nicht berufen, weil die Anteile an der Klägerin nur der G und nicht "den Gesellschaftern" der GbR zustanden.
Ferner zeigt die Verfügung ausführlich die Rechtsfolgen auf, die sich aus der Beendigung der Organschaft ergeben. Dargestellt wird die korrekte Zurechnung der Umsätze, der Vorsteuer sowie etwaiger Vorsteuerberichtigungsansprüche (§ 15a UStG) sowie der Umfang der Haftung der Organgesellschaft für den Organträger nach Beendigung der Organschaft. RTS Steuerberatung zur Umsatzsteuerliche Organschaft. Konsequenzen Die Verfügung zeigt auf, dass die zutreffende Bestimmung des Zeitpunktes der Beendigung der Organschaft Voraussetzung für die zutreffende umsatzsteuerliche Deklaration der (ehemaligen) Organgesellschaft und des Organträgers ist. Entsprechend ist darauf zu achten, diesen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Die Verfügung bietet hierzu Hilfestellung.