Der Zulassungsinhaber hat dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und der Agentur den Namen und die Kontaktangaben des Pharmakovigilanzverantwortlichen und jede Änderung dieser Daten umgehend zu melden. (6) Unbeschadet des Abs. 5 kann das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Benennung einer Kontaktperson für Pharmakovigilanzfragen in Österreich verlangen, die dem Pharmakovigilanzverantwortlichen Bericht erstattet. Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG - Bundesgesundheitsministerium. (7) Erfolgen auf Grund von Meldungen über Nebenwirkungen wesentliche Änderungen der für die Sicherheit der Arzneispezialität bedeutenden Angaben in Kennzeichnung, Fach- oder Gebrauchsinformation, so hat der Zulassungsinhaber die Anwender und Apotheker unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. (8) Der Zulassungsinhaber darf im Zusammenhang mit seiner zugelassenen Arzneispezialität keine die Pharmakovigilanz betreffenden Informationen ohne vorherige oder gleichzeitige Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, die Agentur und die Kommission öffentlich bekannt machen.
Zulassung 75 Arzneimittelgesetz Per
Prüfung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Österreich müssen also Personen, die kein entsprechendes Studium nachweisen können, am Bundesministerium für Gesundheit vor einer Prüfungskommission die Pharmareferentenprüfung ablegen. Zur Prüfung dürfen nur Personen antreten, die zum Besuch einer österreichischen Universität als ordentliche Hörer berechtigt sind oder eine Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege aufweisen. Die praktische Durchführung der Prüfung wurde per Verordnung vom Bundesministerium für Gesundheit über den Fachverband der chemischen Industrie Österreichs in der Wirtschaftskammer Österreich auf einen Verein, die Pharmig, übertragen. Für den Prüfungsantritt ist es im Gegensatz zu Deutschland nicht notwendig, einen Ausbildungsnachweis zu erbringen. Fassung § 75 AMG a.F. bis 28.01.2022 (geändert durch Artikel 3 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530). Es gibt jedoch einige Unternehmen, die einen Workshop oder Wochenendseminare anbieten, um auf die Prüfung vorzubereiten. Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Pharmaberater
Pharmaunternehmen
Medizinprodukteberater
Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
Österreichisches Bundesministerium für Gesundheit
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Pharmareferentinnenprüfung/Pharmareferentenprüfung 2007.
Die Regelung für die Zuständigkeit variiert in den einzelnen Bundesländern. Vor allem die folgenden Beispiele werden erfahrungsgemäß mit dem Pharmareferentenstatus anerkannt:
Ökotrophologen, Trophologen
Lebensmittelchemiker
Biochemiker
Veterinäringenieure
Chemie – Ingenieure
Lehrer (Sekundarstufe II, Biologie und/oder Chemie)
Medizinpädagogen
Geprüfter Pharmareferent (IHK) Im Rahmen einer Fortbildung zum Pharmareferenten mit IHK-Prüfung kann man die Anerkennung auch dann erwerben, wenn man nicht aus einem der o. a. Berufe stammt, aber einen medizinischen Beruf ausgeübt hat. Zulassung 75 arzneimittelgesetz amg. Die Fortbildung dauert in der Vollzeitform zwischen 3 bis 9 Monate und kann auch als Online-Kurs absolviert werden. Die Kosten betragen ca. 5. 000 Euro. Fortbildungen zum Geprüften Pharmareferenten mit anschließender IHK-Prüfung bieten u. folgende Schulen an:
Pharmaschule Mittlerer Niederrhein, Krefeld
Berufliches Ausbildungszentrum für Pharmaberufe Hamburg
Pharmadidact Karlsruhe
Medidact München
Akademie für Pharmaberufe Hungen
Für die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung benötigt man einige Voraussetzungen: ein erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis.