Das heißt die Eltern überweisen an das Jugendamt die Beitragsdifferenz bzw. bekommen diese vom Jugendamt direkt erstattet. An der Abrechnung mit dem Träger wird nichts geändert. Ab dem nächsten Monat (nach der Neuberechnung) müssen die Eltern allerdings den kompletten geänderten Beitrag an den Träger der Kita zahlen. (§ 26 KitaFöG)
Wie wird der Beitrag bei Beginn oder
Ende der Betreuung im laufenden Monat berechnet? Im Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz wird immer von vollen Monatsbeiträgen ausgegangen. Ihr Weg zum Kitagutschein. - Kita Eulenkinder. Dies gilt auch wenn Beginn oder Ende der Betreuung nicht genau zum Monatswechsel erfolgen oder sich im laufenden Monat der Betreuungsumfang ändert. Für den Beginn einer Betreuung im laufenden Monat gibt es folgende Regel: Beginnt der Betreuungsvertrag bis spätestens zum 20. eines Monats, so ist für diesen Monat der volle Beitrag zu zahlen, bei Beginn ab dem 21. ist dieser Monat für die Eltern kostenfrei. Endet die Betreuung im laufenden Monat so ist in jedem Fall noch der volle Monatsbeitrag zu bezahlen.
- Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es und was kosten sie? | Familienportal des Bundes
- Ihr Weg zum Kitagutschein. - Kita Eulenkinder
- Beitragsberechnung
- Was ist ein Kita-Gutschein? (Jugendwerk Aufbau Ost JAO gGmbH)
- Kita-Gutschein-System • Dual Career & Family Service der Freien Universität Berlin • Freie Universität Berlin
Welche Angebote Zu Kinderbetreuung Gibt Es Und Was Kosten Sie? | Familienportal Des Bundes
Die Grundfinanzierung der Betreuung Ihres Kindes wird im Rahmen des Tagesbetreuungskosten-beteiligungsgesetzes (TKBG) geregelt. Sie erhalten bei Ihrem zuständigen Jugendamt auf
Antrag einen Kita - Gutschein, welcher je nach Ihren beruflichen Verpflichtungen den Betreuungsumfang festlegt. Auf Basis der Kita - Gutscheines schließen Sie dann mit der FindeFuchs gUG einen
Betreuungsvertrag. Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es und was kosten sie? | Familienportal des Bundes. Das zuständige Jugendamt für Bewohner des Bezirkes Treptow - Köpenick und weitere Infos:
Alle Gutscheine, die in Berlin ausgestellt wurden sind in ganz Berlin gültig.
Ihr Weg Zum Kitagutschein. - Kita Eulenkinder
Allerdings ist weiterhin der Verpflegungsanteil von 23 € zu zahlen (Ausnahme: Halbtagsplatz ohne Mittagessen). Die Beitragsermäßigung gilt ab dem August und wird automatisch für alle Kinder, die im laufenden Kalenderjahr 3 Jahre alt werden, vorgenommen. Sollte ein Kind vorzeitig eingeschult werden ("Kann-Kinder"), dann gilt die Beitragsermäßigung nur für 2 Jahre, für "Rücksteller" gilt die Beitragsermäßigung auch für das letzte Kitajahr. (§ 3, 5 TKBG)
Der Beitrag wird durch das Jugendamt des Bezirkes, in dem das Kind wohnt, berechnet. (§ 26 KitaFöG)
Der Beitrag muss an den Träger der Kita gezahlt werden. Gibt es Zeiten, in denen kein Beitrag...... gezahlt werden muss, z. Beitragsberechnung. bei Urlaub oder Krankheit? Nein, beitragsfreie Zeiten gibt es nicht, denn der Platz wird für das Kind auch während Fehlzeiten weiter bereitgestellt. (§ 6, 3 TKBG)
Wie und mit wem werden rückwirkende
Beitragsänderungen abgerechnet? Ergibt sich bei einer Beitragsberechnung eine rückwirkende Beitragsänderung wird die Differenz zu den bereits von den Eltern an den Kitaträger gezahlten Beiträgen direkt zwischen Eltern und Jugendamt ausgeglichen.
Beitragsberechnung
Häufig sind die Wartelisten für das neue Kitajahr bereits ein halbes Jahr vorher gut gefüllt. Je nach Kind muss außerdem eine Eingewöhnungszeit von ein paar Tagen bis zu einigen Wochen eingeplant werden.
Was Ist Ein Kita-Gutschein? (Jugendwerk Aufbau Ost Jao Ggmbh)
D. h. Ausgaben z. für Kinderbetreuung, Versicherungen, Ausbildungen usw. können nicht vom Einkommen abgezogen werden. Noch an einem weiteren Punkt weicht die Beitragsberechnung nach TKBG vom Steuerrecht ab - bei der Berücksichtigung negativer Einkünfte. Dies dürfen nämlich nicht gegengerechnet werden, es sei denn es gibt bei derselben Person in derselben Einkommensart auch noch positive Einkünfte. Um dies zu verdeutlichen: Verluste aus einem Gewerbebetrieb des Vaters dürfen von Gewinnen aus anderen Gewerbebetrieben des Vaters, nicht aber von seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder z. von Kapitaleinkünften abgezogen werden. Auch dürfen sie nicht gegen jegliche Einkünfte der Mutter gegengerechnet werden. Nicht als Einkommen zählen steuerfreie Einkünfte wie z. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV, BAFöG, Stipendien, Kindergeld, Wohngeld, Kindesunterhalt von in Deutschland steuerpflichtigen Personen usw. (§ 2, 2 TKBG)
Grundlage der Berechnung ist prinzipiell das Einkommen des Vorjahres.
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Das Einkommen von neuen Lebenspartnern, die nicht leibliche Eltern des Kindes sind, zählt nur dann, wenn sie das Kind adoptiert haben. (§ 1, 1TKBG)
Als Einkommen zählen die "positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes". Bei abhängig Beschäftigten ist dies das Bruttojahreseinkommen abzüglich der Werbungskosten (im Zweifelsfall der Pauschalbetrag von 920 €). Bei Selbständigen und Freiberuflern ist es der Gewinn. Außerdem zählen noch Kapitaleinkünfte, sowie der Gewinn aus landwirtschaftlicher Tätigkeit bzw. aus Vermietung und Verpachtung. Herangezogen werden auch "sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommenssteuergesetz", wie z. der steuerpflichtige Ertragsanteil von Leibrenten und Unterhaltsleistungen, die beim Unterhaltsleistenden als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Weil es immer wieder zu Missverständnissen kommt, sei hier noch mal ausdrücklich betont, dass - um in der Sprache der Steuerbescheide zu sprechen - nicht das "zu versteuernde Einkommen", sondern der in der Regel höhere "Gesamtbetrag der Einkünfte" Grundlage der Elternbeitragsberechnung ist.
Sollte dies noch nicht feststehen, wird zunächst eine vorläufige Berechnung aufgrund der glaubhaft gemachten Einkünfte des letzten Jahres vorgenommen. Die endgültige Berechnung erfolgt dann, wenn das Einkommen des letzten Jahres feststeht. Außerdem kann auf Antrag der Eltern vom Einkommen des aktuellen Jahres ausgegangen werden, wenn dieses voraussichtlich niedriger ist als das der letzten Jahre. Auch eine solche Berechnung ist dann erst mal vorläufig und muss am Jahresende überprüft werden. Werden die Einkünfte beider Eltern zugrundegelegt, so müssen diese aus demselben Jahr stammen. (§ 2, 2-3 TKBG)
Der berechnete Beitrag gilt ab dem Monat, in dem die Eltern zur Abgabe von Unterlagen aufgefordert wurden, bzw. selbst einen Antrag auf Neuberechnung gestellt haben. Er ist dann bis zur Neuberechnung, die im nächsten Jahr zu erfolgen hat, gültig. Zwischenzeitlich erfolgte Einkommensänderung der Eltern müssen nicht gemeldet werden, werden erst bei der nächsten Berechnung berücksichtigt und führen erst ab diesem Zeitpunkt zu einem geänderten Elternbeitrag.