Die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die bestmögliche Ausbildung zu finanzieren, sondern nur eine zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendige Ausbildung. Deshalb hat es das Sozialgericht Osnabrück abgelehnt, die Bundesagentur vorläufig zur Kostenübernahme für eine zweite Ausbildung einer hörgeschädigten Antragstellerin zur Erzieherin zu verpflichten. Darum geht es
Die im Jahr 2000 geborene Antragstellerin trägt auf der einen Seite ein Hörgerät und ist auf dem anderen Ohr mit einem Cochleaimplantat versorgt. Bei ihr sind ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen H (für hilflos), GL (für gehörlos) und RF (für eine Befreiung von Rundfunkgebühren) festgestellt. Die Antragstellerin besuchte bis Sommer 2017 eine Schule für Hörgeschädigte. In einem im Jahr 2016 erstatteten psychologischen Gutachten wird über die Antragstellerin ausgeführt, dass sie in einer sehr ruhigen Umgebung in der Lage sei, das gesprochene Wort zu verstehen. Sie greife auf Lippenlesen zurück und nutze unterstützende Gesten.
Zweite Ausbildung Finanzieren In 2020
Wenn die 2te Ausbildung höherwertiger als die erste ist, besteht evtl. noch ein Fünkchen Hoffnung auf BAföG aber ist eher unwahrscheinlich. 03. Apr 2016 15:57 warum Muss man gott und ie Welt informieren das man Wohngeld bekommt? 03. Apr 2016 16:43 das Ist aber nicht gott und die welt, sondern der Vermieter, und der bestätigt dir nur die Angaben zum Mietverhältnisses. 03. Apr 2016 17:37 re Der Arbeitgeber muss auch noch das Einkommen bestätigen. Für mich wars einfach ein NoGo - ich hatte auch nicht irgendwelche anonymen Vermieter, sondern mit denen regen Kontakt und das macht letztlich auch die Runde. Mir persönlich wars einfach zu viel - muss es ja für andere nicht sein. 03. Apr 2016 21:43 re also hier in bawü würde auch eine einjährige praktische tätigkeit in einer entsprechenden einrichtung ausreichen..
Fränzi_25 03. Apr 2016 22:16 Zweite Ausbildung -Wie finanziere ich das?! Ich verdiene in der Ausbildung nichts daher wird das schwierig werden
03. Apr 2016 22:38 re Ich hab als zweitausbildung Fremdsprachenkorrespondentin gelernt.
| 01. 11. 2007 10:17 | Preis: ***, 00 € | Familienrecht
Beantwortet von
14:38
Hallo! Mein Sohn wird jetzt im Nov. 25 Jahre. Er hatte die Realschule besucht, danach ein Berufkolleg, Fachabitur im sozialen Bereich. Wollte dann Sozialpädagogig studieren, bekam aber keinen Studienplatz. Danach machte er eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger, die er vor 1 1/2 jahren beendete. Er bekam einen Job in diesem Beruf, nebenbei besuchte er aber das Berufskolleg für Gestaltung und Design mit dem Endziel Vollabi. Vor sechs Wochen sagte er, das Arbeit und Schule nicht miteinander zu vereinbaren wären, er hätte seinen Job gekündigt, er bekäme ein Elternunabhängiges BAFÖG, er wolle nach dem Vollabi " Lehramt " studiern. Gestern kam er und sagte er wäre Montag beim Amt gewesen, um zu fragen wann er die erste BÄFÖG Zahlung bekäme weil er ab den 1. Nov. kein Geld mehr bekommt, das Amt ihm aber sagte, es täte ihnen leid, er hat nicht die Voraussetzungen für dieses BÄFÖG. Nun meine Frage: Muss ich ihm jetzt die zweite Ausbildung finanzieren?