Quelle: Die Abordnungswelle sorgt dafür, dass uns viele Fragen zum Verfahren erreichen. Die folgende Sammlung versucht, auf die wichtigsten Punkte einzugehen. Mit einem Klick auf die jeweilige Frage erscheint die Antwort. Eine Übersichtsdarstellung zum Thema "Abordnung" ist hier zu finden. Hintergründe zur momentanen Abordnungswelle finden sich im kurzgefasst (August 2017), das hier geladen werden kann. Welche Rechtsgrundlagen greifen bei der Abordnung? Für verbeamtete KollegInnen sind die Bestimmungen im § 27 des Niedersächsischen Beamtengesetzes zu finden. Für Tarifbeschäftigte gilt der § 4 des Tarifvertrags der Länder. Grundsätzlich sichern diese Paragraphen dem Dienstherrn das Recht zu, beschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte aus dienstlichen Gründen abordnen zu können. [collapse]
Wer kann abgeordnet werden? Zunächst einmal gelten die beamten- und tarifvertragsrechtlichen Bedingungen für alle Lehrkräfte, also auch für Schulleitungsmitglieder. Kultusministerium - Beauftragte für Chancengleichheit. Allerdings gibt es bei drei Personengruppen Einschränkungen:
a) Mitglieder des Personalrates können nur mit ihrem Einverständnis abgeordnet werden (§ 41 NPersVG).
Personalverwaltende Dienststelle Lehrer Bw
Thema ignorieren
#1
Der Titel sagt's. Adressänderungen etc. müssen der personalverwaltenden Dienststelle mitgeteilt werden - das ist schon das RP und nicht die Schule, oder? (Baden-Württemberg) Merci d'avance. #2
Da solche Mitteilungen normalerweise auf dem Dienstweg erfolgen, spielt es in der Praxis keine Rolle - du gibst das Formular in der Schule ab und die leiten es dann ggf. weiter. #3
Bei Adressänderungen schadet doppelt sicher nicht (bzw. im Sekretariat nachfragen. Personalverwaltende dienststelle lehrer bw. ob es weitergeleitet wird)... wörtlich genommen ist es das RP (bei sensiblen Sachen darauf achten, ob der Dienstweg erforderlich ist)
Dienststelle Lehrer Bw Tv
In jeder Dienststelle mit 50 und mehr Beschäftigten und in jeder personalverwaltenden Dienststelle, deren
Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, ist eine Beauftragte für Chancengleichheit sowie ihre
Stellvertreterin zu bestellen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
das Staatliche Schulamt) bei uns ein. Adressänderungen teilen Sie uns bitte mit dem Formular "" (abrufbar beim Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg unter) ebenfalls auf dem Dienstweg mit. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine persönliche Akteneinsichtnahme grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.