Kosten: §§ 91 a, 92 ZPO. Auch das Berufungsgericht sieht in den übereinstimmenden Erledigungsanträgen zum vergleichsweise erledigten Teil eine anderweitige Vereinbarung der Parteien i. § 98 Satz l ZPO, so daß § 91 a ZPO zur Anwendung kommt. Wie das Amtsgericht ist die Kammer der Auffassung, daß der Kläger hinsichtlich Ziffer 4 des Klageantrages wahrscheinlich unterlegen wäre und wegen der weiten Fassung von Ziffer l des Antrages durch lit. Geruchsbelästigung durch pferde den. B es wohl zu einem Unterliegen des Klägers zu einem Viertel des Gesamtwertes von 4. 000, — DM dieser Ziffer l gekommen wäre.
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Wie oft es riechen darf
In dem Dorfgebiet betreiben insgesamt neun Landwirtschaftsbetriebe Rinder- und Schweinehaltung. Die Inhaber des Fotoateliers waren hierdurch bereits einer Geruchsfracht – also der Wahrnehmung, die von Stoffen stammt, die riechen und sich mit dem Wind bewegen – von 34, 7 Prozent der Jahresstunden ausgesetzt. Die Geruchsbelästigung hätte sich zwar auf 33, 7 Prozent der Jahresstunden reduziert, wenn der Landwirtschaftsbetrieb sein Vorhabenumgesetzt hätte. Geruchsbelästigung durch pferde mit. Zulässig wären aber lediglich 20 Prozent der Jahresstunden gewesen. Geruchsbelästigung ist zu dulden
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2017 zugunsten des Landwirtschaftsbetriebs entschieden und die Genehmigung der Ferkelzuchtanlage bestätigt – trotz der hohen Geruchsbelästigung. Warum? Die Genehmigung der Ferkelaufzuchtanlage richtet sich aufgrund der geringen Größe nach dem Baugesetzbuch und nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Nach dem Baugesetzbuch wird eine Ferkelzuchtanlage nur dann nicht genehmigt, wenn sie schädliche Umwelteinwirkungen verursacht.
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b) Die Klage ist auch nicht deshalb unbegründet, weil sie mangels unsubstantiierten Sachvortrages unschlüssig wäre. An die Substantiierungslast des Darlegungspflichtigen dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Es genügt die Wiedergabe der Umstände, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (vgl. Zöller, 19. Aufl., § 138 ZPO 8 a unter Hinweis auf BGH NJW 91, 2707). Vorliegend hat der Kläger nicht lediglich den Gesetzeswortlaut (nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung) wiederholt, sondern konkret die Verhältnisse geschildert, z. B. Anzahl der Pferde, Größe des Platzes. Geruchsbelästigung durch pferde in der. Nicht erforderlich ist, daß Geräuschbelästigungen in Phonstärke oder Dezibel angegeben werden. Meßwerte bei geruchsbedingten Beeinträchtigungen der vorliegenden Art sind ohnehin nicht möglich. Können wir Ihnen helfen? Rufen Sie uns an: 02732 791079 oder fordern Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an. c) Das Berufungsgericht hat keinen Zweifel, daß mit Unterbrechungen mehrere Pferde auf der hier interessierdenden Teilfläche gehalten werden.
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Eine Mietminderung von 20 Prozent sah das Amtsgericht Münster als angemessen an, wenn die Nachbarn erheblichen Geruchsbelästigungen, insbesondere durch Hundekot, im Treppenhaus ausgesetzt sind (Urteil vom 22. Juni 1995, Az 8 C 749/94). Abfall
Sich zersetzender Müll ist ein besonders unangenehmer Gestank. Wenn ein Vermieter nicht genügend Mülltonnen zur Verfügung stellt und der Müllplatz deshalb verwahrlost und üble Gerüche verbreitet, dann können die Nachbarn die Miete um fünf Prozent mindern (Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 16. März 2004, Az 6 C 239/03). Abfluss
Wenn es aus der Toilette ständig nach Abwasser und Fäkalien stinkt, ist zunächst der Mieter gefordert festzustellen, ob er nicht selbst eine Verstopfung verursacht hat. Liegt der Grund aber in einem Baufehler, der den Gestank unvermeidlich macht, dann darf der Mieter fünf Prozent Mietminderung geltend machen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 31. Oktober 1990, Az 5 C 72/90). Wenn Abwasser aus einer höher gelegenen Nachbarwohnung in die Toilette fließt und für Gestank sorgt, darf der Mieter 20 Prozent weniger Miete zahlen (Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 18. Nachbarschaftsrecht: Licht.- Lärm.- und Geruchsbelästigung - Bauherrenhilfe.org | Baugutachten, Baubegleitung, Bauarbeitenkoordinator, Rechtsberatung in Kooperation mit Rechtsanwälten. November 1982, Az 8 C 473/81).
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben (dazu gleich). Hier habe ich schon Bedenken, ob überhaupt die Pferde-Nutzung und -haltung in ihrem Gebiet möglich ist. Ausnahmsweise können in allgemeinen Wohngebieten nach der Baunutzungsverordnung (§ 4)nur zugelassen werden
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2.
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für Verwaltungen,
4. Gartenbaubetriebe,
5. Tankstellen. Sie sollten sich daher nochmals an das Amt für öffentliche Ordnung und das Bauamt wenden. OVG vergleicht Geruch von Pferden mit dem anderer Tiere. Parallel dazu können Sie wie gesagt auch zivilrechtlich vorgehen. Da das bisherige Vorgehen nicht Erfolg versprechend war, sollten Sie erwägen, einen Anwalt Ihrer Wahl einzuschalten.