Die Aufgaben des Betreuers richten sich nach dem übertragenen Aufgabenkreis. Der Aufgabenkreis ergibt sich aus dem Betreuerausweis. Der Betreuer hat u. a. folgende Aufgaben:
ges. Vertretung des Betreuten/der Betreuten innerhalb des Wirkungskreises,
regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Gericht,
Rechnungslegung gegenüber dem Gericht. Als Aufgabenkreis kommen u. folgende Angelegenheiten in Betracht:
Gesundheitssorge,
Aufenthaltsbestimmung,
Behördenangelegenheiten,
Entgegennahme und Öffnen der Post,
Wohnungsangelegenheiten,
unterbringungsähnliche Maßnahmen,
Vermögensangelegenheiten,
Die Gesundheitsfürsorge beinhaltet u. :
die Befreiung von der Schweigepflicht,
die Einsichtnahme in Krankenunterlagen,
die Zustimmung zu Heilbehandlungen. Die Vorsorgevollmacht | Zentrales Vorsorgeregister. Als Nachweis seiner Betreuerbestellung erhält der Betreuer einen Betreuerausweis, mit dem er gegenüber Dritten seine Vertretungsmacht nachweisen kann. Der Betreuer vertritt den/die Betreute(n) in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis; er hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
- Die Vorsorgevollmacht | Zentrales Vorsorgeregister
- Aufgaben - Berufsbetreuer Steffen Kaczmarczyk I Betreuungsbüro Kaczmarczyk | SK - Betreuung . de
- Welche Aufgaben hat der Betreuer? | Amtsgericht Wolfsburg
Die Vorsorgevollmacht | Zentrales Vorsorgeregister
– Unterbringung nach PsychKG oder Betreuungsrecht. – Veranlassung und Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen (z. Anbringung eines Bettgitters). – Veranlassung, Durchführung und Ermöglichung des Umzuges des Betreuten in ein passendes Umfeld (z. in ein Pflegeheim). Wohnungsangelegenheiten
Gemäß Art. Welche Aufgaben hat der Betreuer? | Amtsgericht Wolfsburg. 13Abs. 1 GG ist die Wohnung unverletzlich. Aufgrund dieses grundrechtlichen Schutzes der Wohnung gehört auch dieser Aufgabenkreis zu den wichtigsten, welche einem Betreuer übertragen werden können. – Mietvertragsregelungen und Mietzinszahlungen. – Wohnungsauflösung organisieren und für deren Finanzierung sorgen. – Mängelansprüche für den Betreuten geltend machen. Post- und Fernmeldeangelegenheiten
Gemäß Art. 10 GG sind das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis ebenfalls grundrechtlich geschützt und somit wurde auch für diese Aufgaben ein eigener Aufgabenkreis gebildet. Wurde dem Betreuer dieser Aufgabenkreis übertragen, kann er für den Betreuten Briefe in Empfang nehmen und nach eigener Entscheidung an diesen weiter reichen.
Aufgaben - Berufsbetreuer Steffen Kaczmarczyk I Betreuungsbüro Kaczmarczyk | Sk - Betreuung . De
Bestimmte finanzielle Regelungen, wie Geldanlagen oder die Wohnungskündigung muss das Gericht vorab genehmigen. Die Vermögenssorge kann sich auf alle finanziellen Angelegenheiten beziehen oder aber unter nur auf einzelne
Aufgabenbereiche beschränken (Erforderlichkeitsprinzip). Der Betreuer kann beispielsweise für die folgenden finanziellen Angelegenheiten zuständig sein:
-Führung eines Girokontos
-Verwaltung des Sparvermögens
-Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen (z. Befreiung von Zuzahlung zu Arzneimitteln, Wohngeldantrag,
Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, Rentenantrag uvm. ) -Kostenregelung für Wohnheim / Pflegeheime
-Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen, usw.
-Steuererklärung
-die Regulierung von Schulden
Vertretung vor Behörden / Einrichtungen
-Kommunikation mit Behörden (z. Aufgaben - Berufsbetreuer Steffen Kaczmarczyk I Betreuungsbüro Kaczmarczyk | SK - Betreuung . de. bei der Beantragung von Wohngeld, Hartz 4, Arbeitslosengeld uvm). Zu diesem Aufgabekreis gehören alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des Betroffenen
zu tun haben.
Welche Aufgaben Hat Der Betreuer? | Amtsgericht Wolfsburg
Ggfs. bedürfen Rechtsgeschäfte des/der Betreuten zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Genehmigung des Amtsgerichts - Betreuungsgerichts - z.
Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Zusammen mit dem Betroffenen sollte der Betreuer den geeigneten Aufenthaltsort wählen. Dabei sind die
Bedürfnisse und Möglichkeiten des Betreuten zu beachten. In der Praxis kann dies z. den Verbleib in der häuslichen Umgebung bei entsprechender ambulanter Hilfe oder einen Umzug in eine
geeignete Einrichtung bedeuten. Die Unterstützung durch den Betreuer ist besonders dann wichtig, wenn der Betroffene wegen seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung zu
treffen. Werden innerhalb dieses Aufgabenfeldes Entscheidungen gegen den Willen des Betroffenen notwendig, z. die Unterbringung in einem Pflegeheim oder freiheitsentziehende Maßnahmen, muss der
Betreuer eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen. Die Aufgabe des Betreuers besteht in
erster Linie darin, das vorhandene Vermögen zu sichern und vor finanziellen Verlusten zu schützen. Er ist gegenüber dem Amtsgericht zur Rechnungslegung (Vermögensverzeichnis, Belege, Quittungen)
verpflichtet.