Ein Kunde des Versicherers Allianz musste erst vor Gericht ziehen, um seinen Brandschaden von 177 000 Euro komplett ersetzt zu bekommen. Streit gab es, weil im Versicherungsvertrag für seinen Wohngebäudeschutz eine falsche Quadratmeterzahl angegeben war. Die Wohnfläche betrug 200 Quadratmeter und nicht – wie es im Vertrag stand – 120 Quadratmeter. Der Versicherer wollte wegen Unterversicherung nur 43 Prozent leisten, obwohl ein Unterversicherungsverzicht vereinbart war. Unterversicherungsverzicht: Was bedeutet das?. Der Geschädigte bekam vor Gericht Recht. Sein Versicherungsvermittler hatte bei Abschluss des Vertrags das Grundstück besichtigt und vergessen, einen Anbau in die Police mitaufzunehmen. Da der Vermittler im Namen der Versicherungsgesellschaft tätig war, muss sie sich sein Verhalten zurechnen lassen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 60/11-12). Mehr zum Thema
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20. 08. 2019 - Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht.
Wohngebäudeversicherung Falsche Wohnfläche Nutzfläche
Was als Wohnfläche gilt kann vereinbart werden. Bei preisfreiem Wohnraum gibt es keine zwingenden Regelungen. Der Fall: Ein Vermieter und einer seiner Mieter haben in ihren Mietvertrag eine Regelung zur Wohnfläche aufgenommen. Dabei haben sie aber nicht nur die ungefähre Größe der Wohnfläche angegeben. Dies ist ja üblich. Sie haben auch eine Vereinbarung dazu getroffen, welche Räume als Wohnfläche behandelt werden sollen. Wohngebäudeversicherung | Unterversicherungseinwand bei nicht berücksichtigter Wohnfläche eines Anbaus. So haben sie in den Vertrag reingeschrieben, dass alle Räume im Erdgeschoss, dem Zwischengeschoss und dem Keller als Wohnräume gelten sollten. Auch haben sie einen Vertragsvordruck verwendet in dem stand, dass bestimmte Flächen nur zur Hälfte angesetzt werden. Diese Klausel aber hatten sie gestrichen. Nach einigen Jahren wollte der Vermieter die Miete erhöhen. Er berechnete die Mieterhöhung auf Grundlage einer Wohnfläche, die ungefähr um 0, 5% unter der Fläche lag, die im Mietvertrag stand. Das hatte der Mieter so akzeptiert. Wieder ein paar Jahre später schrieb der Vermieter seinen Mieter erneut mit der Forderung auf eine höhere Miete an.
Hab jetzt im Internet ca. 20 Minuten recherchiert, jedoch nichts passendes gefunden. #4
Hi Ricky,
als Laie würde ich jetzt mal sagen, das ein Dachgeschoss, egal in welchem Zustand, Teil des Wohngebäudes ist. Jetzt liegt es an dir zu entscheiden, ob der Wert des Dachgeschosses ähnlich hoch wie der Rest des Gebäudes zu sehen ist, dann gibst du die Fläche an, oder ob du der Wert eher gering ist dann lässt du sie weg. Gruß TradeAttack
#5
Kann hier keiner helfen? Die bitter Wahrheit ist, nein. Da müssen Sie sich selber helfen. Jede Versicherungsgesellschaft verwendet ihre eigene Definition der Wohnfläche, z. B. was ist ein Wohnraum und was nicht. Da müssen Sie in den Tiefen der Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft nachsuchen. Ihnen geht es ja vermutlich um eine Wohngebäudeversicherung. Wie die jeweilige Gesellschaft ein halb ausgebautes Dachgeschoss bewertet, müssten Sie bzw. Wohngebäudeversicherung falsche wohnfläche nach. Ihr Vermittler direkt bei der Gesellschaft erfragen (und auch schriftlich geben lassen! ). Vielleicht ist es in Ihrem Fall auch sinnvoller, auf das Modell mit gleitendem Neuwert zu wechseln, wenn Sie den Neuwert halbwegs zutreffend bestimmen können.