Denkmalzone Ortskern Ober-Olm: historisches Platzbild mit öffentlich-konfessioneller Baugruppe; neugotische katholische Pfarrkirche mit ältestem Friedhofsteil, spätgründerzeitliches Schulhaus, bezeichnet 1887, in das erneuerte Rathaus integrierte Teile des barocken Schul- und Gemeindehauses mit Krüppelwalmdach, datiert 1722, spätklassizistisches katholisches Pfarrhaus, 1841/42 und Pfarrscheune, Mitte des 19. Jahrhunderts, Friedhofs- bzw. Pfarrgartenmauer, Kriegerdenkmal 1939/45
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Denkmalzone Ortskern Monreal Del Campo
Denkmalzone Große Burg oder Löwenburg
Denkmalzone Ortskern
In der Liste der Kulturdenkmäler in Monreal sind alle Kulturdenkmäler der rheinland-pfälzischen Ortsgemeinde Monreal aufgeführt. Grundlage ist die Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz (Stand: 28. Denkmalzone ortskern monreal srnick. Juli 2011). Denkmalzonen
Denkmalzone Große Burg oder Löwenburg: Bergfried, starke Mauerreste an Nord- und Westseite, Gebäude mit Halbrundtürmen, Palas (?
Denkmalzone Ortskern Monreal Srnick
Das Straßenbild prägen vorwiegend Putzbauten mit sandsteinernen Gewänden, rundbogigen Toreifahrten und Bauelementen wie Hauszeichen und Nischenfiguren. Das Kirchenareal mit katholischer Pfarrkirche, Kirchgarten und Pfarrhof sowie angrenzendem ehemaligen Rathaus besitzt als Funktionskern sowie historischer und städtebaulicher Ortsdominante eine überaus wichtige Bedeutung für Kirrweiler. Bauliche Veränderungen an den Gebäuden in der Denkmalzone, auch derjenigen, die nicht als Einzeldenkmäler ausgewiesen sind, waren und sind genehmigungspflichtig. Denkmalzone ortskern monreal del campo. Als Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, hier die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Bei der Beurteilung der gewünschten baulichen Veränderungen ist es in vielen Fällen nötig, auch die Landesdenkmalpflege aus Mainz hinzuzuziehen. Die Untersuchungsergebnisse dienen den Fachbehörden als wissenschaftliche Grundlage zur denkmalpflegerischen Bewertung möglicher Baumaßnahmen und Veränderungen an Fassaden, Einzelgebäuden und der Ortsstruktur.
Denkmalzone Ortskern Montreal.Com
Die Ausführungen unterstützen die denkmalpflegerische und planerische Arbeit in den Denkmalzonen und dienen als wissenschaftliche Grundlage zur denkmalpflegerischen Bewertung möglicher Baumaßnahmen und Veränderungen an Fassaden, Einzelgebäuden und der Ortsstruktur. Auch Eigentümer der Gebäude innerhalb der Denkmalzone können die Projektergebnisse, die auf der Website der Landesdenkmalpflege einsehbar sind, bei der Vorbereitung und Planung baulicher Maßnahmen zu Rate ziehen. Nachqualifizierung der Denkmalzone „Ortskern Kirrweiler“ abgeschlossen. Ein sachgerechter Umgang mit der historischen Substanz wird somit erleichtert und eine denkmalgerechte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gefördert. Die Nachqualifizierung der Denkmalzone bietet außerdem noch Anregungen für die weitere, notwendige Erforschung der Orts- und Baugeschichte Kirrweilers. An dieser besteht aktuell ein großes Interesse, da Kirrweiler für das Jahr 2021 als Modellgemeinde für KuLaDig, das digitale "Informationssystem über die historische Kulturlandschaft und das landschaftliche Kulturelle Erbe" in Deutschland, ausgewählt wurde.
Die Bebauung des Ortskerns Haynas (Teile der Haupt-, Kreuz- und Feldstraße sowie die östliche bzw. westliche Seite der Friedhofstraße und des Kapellenwegs) ist gemäß Denkmalschutzgesetz als Denkmalzone geschützt. Bauliche Veränderungen an den Gebäuden in der Denkmalzone, auch derjenigen, die nicht als Einzeldenkmäler ausgewiesen sind, waren und sind daher genehmigungspflichtig. Als Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, hier die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Onlinelesen - Vertiefende Untersuchung der Denkmalzone „Ortskern Kirrweiler“ abgeschlossen. Bei der Beurteilung der gewünschten baulichen Veränderungen ist es in vielen Fällen nötig, auch die Landesdenkmalpflege aus Mainz hinzuzuziehen. Die Ergebnisse der Nachqualifikation werden künftig als fundierte Grundlage zur denkmalpflegerischen Bewertung möglicher Baumaßnahmen und Veränderungen an Fassaden, Einzelgebäuden und der Ortstruktur dienen und sollen zugleich den sachgerechten Umgang mit der baulichen Substanz erleichtern. Sie sollen zudem Eigentümern aller in der Denkmalzone befindlichen Gebäude und Anwesen in der Vorbereitung baulicher Maßnahmen hilfreich zu Seite stehen und einer denkmalgerechten Entwicklung möglicher Planungen förderlich sein.
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