Nach der Scheidung kann er verlangen, dass es zu einer Neuregelung kommt. Ist er Alleineigentümer, so kann er spätestens nach der Scheidung verlangen, dass der andere (Ex-)Ehegatte auszieht. Anspruch des "ausgewiesenen" Ehegatten auf Mietzahlung:
Ist der "ausgewiesene" Ehegatte Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnung oder muss er als Mieter weiterhin die Miete zahlen, so kann er vom anderen Ehegatten, der in der Wohnung wohnt, eine angemessene Ausgleichszahlung ("Nutzungsvergütung") verlangen.
- Antrag auf zuweisung der ehewohnung in english
Antrag Auf Zuweisung Der Ehewohnung In English
Zuweisung der Ehewohnung durch das Gericht
Es geht hier um den Fall, dass Eheleute sich bei Trennung oder
Scheidung nicht darber einigen knnen, wer in der bisherigen gemeinsamen
Wohnung bleibt, und dass deshalb eine Entscheidung des Gerichts angestrebt
wird. Die Darstellung zerfllt in zwei Teile, weil die gesetzlichen
Regelungen fr die Zeit bis zur Scheidung und fr die Zeit nach der
Scheidung nicht identisch sind. (So wie wir es zum Beispiel auch aus dem
Unterhaltsrecht kennen. Antrag auf zuweisung der ehewohnung google. ) 1361b BGB: Ehewohnung bei Getrenntleben
(1) Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von
ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm
der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen
Benutzung berlsst, soweit dies auch unter Bercksichtigung der
Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige
Hrte zu vermeiden. Eine unbillige Hrte kann auch dann gegeben
sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern
beeintrchtigt ist. Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam
mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der
Niebrauch an dem Grundstck zu, auf dem sich die Ehewohnung
befindet, so ist dies besonders zu bercksichtigen;
Entsprechendes gilt fr das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht
und das dingliche Wohnrecht.
[188] Rz. 178 Da durch eine Wohnungszuweisung an den einen Ehegatten in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen des anderen Ehegatten eingegriffen wird – Art. 2 Abs. 1 GG: allgemeine Handlungsfreiheit; unter Umständen auch Art. 14 Abs. 1 GG: Eigentum -, sind an das Vorliegen der Voraussetzungen für eine unbillige Härte hohe Anforderungen zu stellen. [189] Einfach nur Streitigkeiten im Rahmen einer Trennung vorzutragen, reichen für die Schlüssigkeit des Antrags nicht aus. Der Ehegatte, der der Wohnung verwiesen wird, muss den anderen grob rücksichtslos durch erhebliche Belästigungen in Wort und/oder Tat derart angegangen sein, dass es dem potentiell Verbleibenden unerträglich gemacht wird, mit dem Verletzenden unter einem Dach zu wohnen. Mitteilung an Vermieter über Wohnungszuweisung - Rechtsportal. [190] Rz. 179 Jedenfalls ist eine unbillige Härte stets dann anzunehmen, wenn das Kindeswohl beeinträchtigt wird, § 1361b Abs. 1 S. 2 BGB. Das Kindeswohl wiederum ist beeinträchtigt, sobald die (Stief-) Kinder der Beteiligten, die den gemeinsamen ehelichen Haushalt mit bewohnen, unter der Trennungssituation leiden, beispielsweise, weil sich die Ehegatten untereinander stets mit Hass begegnen und den Kindern der Alltag hierdurch unerträglich gemacht wird.