Während ein Ausschluss der Anfechtungsmöglichkeit wegen Hinzutretens weiterer Pflichtteilsberechtigter gemäß § 2079 BGB daher in jeder Verfügung von Todes wegen enthalten sein sollte, ist der Ausschluss des Anfechtungsrechts nach § 2078 BGB mit Vorsicht zu behandeln, da eine Vorsorge hinsichtlich der Vielfältigkeit der Motive nahezu unmöglich ist und ein umfassender Ausschluss des Motivirrtums ggf. mehr negative als positive Folgen haben kann. 82 Im Übrigen ist bei einem Verzicht auf ein Anfechtungsrecht nach § 2078 BGB wegen Motivirrtums der Umfang des Verzichts auf diejenigen Umstände zu beschränken, die der Erblasser voraussehen bzw. mit denen er rechnen konnte. [146] In den Fällen, in denen unvorhersehbare Umstände eintreten, bleibt dann eine Anfechtung wegen Motivirrtums nach § 2078 BGB i. d. R. weiterhin bestehen. [147] Rz. 83 Muster 19. 16: Anfechtungsverzicht nach § 2079 BGB Muster 19. 16: Anfechtungsverzicht nach § 2079 BGB Wir, die Eheleute _________________________, verzichten auf das uns zustehende Anfechtungsrecht gemäß § 2079 BGB für den Fall des Hinzutretens oder Vorhandenseins weiterer Pflichtteilsberechtigter.
- Verzicht auf anfechtungsrecht nach 2079 bgb 622
Verzicht Auf Anfechtungsrecht Nach 2079 Bgb 622
Regelmäßig dürfte es deswegen ausreichend sein, den Anfechtungsverzicht auf die Fälle des § 2079 BGB zu beschränken.
Die wohl herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung geht allerdings davon aus, dass eine Anfechtung nach § 2079 BGB grundsätzlich die Nichtigkeit des gesamten Testaments auslöst. Einzelne Verfügungen in dem Testament würden, so diese herrschende Meinung, nach erfolgter Anfechtung lediglich dann wirksam bleiben, wenn positiv festgestellt werden kann, dass der Erblasser diese Verfügung auch bei Kenntnis der neuen Sachlage getroffen hätte. Soweit also das Erbrecht des unbeabsichtigt übergangenen Pflichtteilsberechtigten betroffen ist, sind entsprechende Verfügungen in dem angefochtenen Testament nach allen drei vertretenen Meinungen in jedem Fall unwirksam. Das könnte Sie auch interessieren:
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Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels
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Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.