Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass jedenfalls eines dieser Urteile nicht rechtskräftig ist, weil dort Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH (XI ZR 345/18) eingelegt worden ist. Die Rechtslage ist daher noch unentschieden. Zudem sind die Sparverträge durchaus unterschiedlich gestaltet und bislang hat nach unserer Kenntnis zumindest noch kein Brandenburger Gericht über die von der Sparkasse MOL unterschiedslos gekündigten Verträge entschieden. Uns liegen etwa von der Sparkasse MOL gekündigte S-Prämiensparen flexibel-Verträge vor, die ausdrücklich eine Laufzeit von "1. Sparkasse mol prämiensparen zinsen. 188 Monaten" (Ziffer 4. ) vorsehen und eine über 99 Jahre ausgedruckte Prämienstaffel enthalten (Ziffer 3. 2). Zudem sehen diese Verträge ausdrücklich die Möglichkeit vor, die gesamten Sparbeiträge von "1. 188 Monaten" in einem Betrag vorauszuzahlen, wobei im Kundenfinanzstatus ein taggenaues Fälligkeitsdatum etwa für das Jahr 2094 vermerkt ist. Dieser Fall ist Gegenstand unserer Musterklage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).
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Statt die "Reißleine" zu ziehen, wie zuletzt die Sparkasse Märkisch-Oderland dies in hunderten von Fällen getan hat, hätte man auch eine Vertragsanpassung in Form einer Prämienreduzierung in Erwägung ziehen können. Rechtslage ändert sich aktuell Nachdem das OLG Naumburg 2018 in zwei Urteilen die Kündigungen der dortigen Prämiensparverträge als rechtmäßig erachtet hat, fühlen sich die Sparkassen offenbar auf der sicheren Seite. Es steht zu befürchten, dass auch weitere Sparkassen der Sparkasse MOL folgen werden. Zwischenzeitlich hat jedoch Anfang 2019 das Landgericht erstmals die Kündigung der dortigen Sparkasse (Erzgebirgssparkasse) als unwirksam erachtet. Das Gericht hat dabei maßgeblich auf den sogenannten Flyer abgestellt, der eine 25-jährige Laufzeit und eine einseitige Ausstiegsmöglichkeit allein des Sparers vorsieht. Sparkasse mol prämiensparen bank. Deswegen hat das Gericht eine vorzeitige Kündigung der Sparkasse als unwirksam angesehen. Was die Urteile des OLG Naumburg anbetrifft, ist zu unterstreichen, dass die dortigen Flyer nicht mit denen im Fall der Erzgebirgssparkasse übereinstimmen.
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Die Sparkasse habe mit Flyern um die Jahrtausendwende für das Prämiensparen geworben und von einem Produkt gesprochen, das für finanzielle Sicherheit im Alter sorgen soll. "Im Kleingedruckten erhielt man den Eindruck, dass immer nur der Sparer kündigen könne", so der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. Auch Rumpke meinte, dass die Rechtslage höchstrichterlich noch nicht geklärt sei und an die Sparkasse gerichtet: "Sie spielen Ihre starke Position aus und preschen vor". Mo 14.03.2022 | Beitrag | Lesedauer 3 Minuten - Sparkasse MOL: Musterfeststellungsklage eröffnet | rbb. Die Sparkasse MOL ist bislang die einzige von insgesamt 11 Sparkassen in Brandenburg, die Prämiensparern gekündigt hat. Bei der Verbraucherzentrale haben sich bislang ca. 50 Kunden beschwert und um Hilfe gebeten. "Das ist für uns schon das Indiz eines Massenvorfalles, zumal es weitere Kunden gibt, die direkt zum Anwalt gegangen sind", so der Verbraucherschützer. Vorgehensweise der Sparkasse MOL kritisiert
Die von der Sparkasse MOL praktizierte Vorgehensweise, den Kunden erst zu kündigen und dann ein individuelles Gesprächsangebot zu unterbreiten, nannte Rumpke "die Methode erst schießen und dann nachfragen".
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Prämiensparverträge wurden zwischen 1990 und 2010 von Sparkassen und Volksbanken millionenfach verkauft. Neben einer festen Prämie erhalten die Sparer dabei variable Zinsen auf ihr Erspartes. In der Niedrigzinsphase senkten die Institute den Zins jedoch eigenmächtig ab. Die Kunden bekamen daher womöglich zu wenig Erträge gutgeschrieben. Die Richter legten daher fest, dass die Sparkassen für die Berechnung einheitlich einen Zinssatz der Bundesbank für langfristige Anlagen heranziehen müssen. Welcher das ist, muss nun die Vorinstanz klären - im Fall der sächsischen Sparkassen das Oberlandesgericht Dresden. Betroffene Sparer brauchen daher "weiterhin Geduld und starke Nerven", bis dieser Referenzzins feststeht, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Erst dann ist auch klar, wie viel Geld genau die Institute nachzahlen müssen. Girokonto - Kredite - Geldanlagen - Sparkasse Münsterland Ost. Bis dahin werden wohl noch weitere Verfahren vor dem BGH landen. Bundesweit haben die Verbraucherzentralen fast ein Dutzend Sammelklagen zu Prämiensparverträgen angestrengt.
Erste
Klage in Brandenburg
Die Kanzlei & Kollegen hat
heute die erste Musterklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) beim
Landgericht Frankfurt/Oder eingereicht. Mit der Klage wehrt sich die von uns
vertretene Klägerin, eine 75-jährige Rentnerin gegen die Kündigung ihres im
Jahre 1995 abgeschlossenen Sparvertrages "S-Prämiensparen flexibel". "Die Besonderheit
dieses Falles ist", so der Fachanwalt Dr. Geldanlage: Prämiensparverträge unangetastet | MMH. Storch, "dass die Sparkasse noch im
Jahr 2017 die 99-jährige Laufzeit des Vertrages schriftlich bestätigt hatte und
in dem der Klägerin ausgehändigten Kundenfinanzstatus das taggenaue
Fälligkeitsdatum im Jahre 2094 festgehalten wurde". Dennoch hat die Sparkasse
MOL auch diesen Vertrag zum 30. 09. 2018 gekündigt und zwar unter Hinweis auf die
anhaltende Niedrigzinsphase und eine vermeintliche dreimonatige
Kündigungsfrist. Zur ausdrücklich vereinbarten Laufzeit von 99 Jahren behauptet die Sparkasse
MOL, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche
"Höchstvertragslaufzeit" handelt, die bei einer Systemumstellung auf das System
mit dem Namen OS+ versehentlich in die Verträge mit aufgenommen worden sei.