Der Versicherungsschutz liegt bei 250. 000 Euro pro Versicherungsfall. Nähere Informationen zur Vermögenshaftpflichtversicherung können Sie dem "Merkblatt zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" entnehmen. Nähere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung finden Sie unter. Informationsmaterialien
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt verschiedene Broschüren zum Betreuungsrecht für Betreuer und Betreute heraus:
"Das Betreuungsrecht"
"Das Betreuungs-Recht in Leichter Sprache"
"Meine Rechte als Betreuer und Betreuter"
Die beiden erstgenannten Broschüren können Sie über online herunterladen oder bestellen. Handbuch für Betreuer. Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer. - Lerch, Röslmeier, Weiss Böhm gebraucht kaufen. Die Broschüre "Meine Rechte als Betreuer und Betreuter" kann über diese Webseite heruntergeladen oder im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 978-3-406-74074-9 zum Preis von 5, 90 € erworben werden. Eine ausführliche Arbeitshilfe bietet das vom Bayerischen Staatsministerium mit dem Walhalla Verlag regelmäßig herausgegebene "Handbuch für Betreuer".
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Betreuungsbehörde
Die bei den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten angesiedelten Betreuungsbehörden sind der Ansprechpartner, soweit es um eher praktische Fragen der Betreuung geht. Die Betreuungsbehörden trifft ebenfalls eine Beratungspflicht. Gerade am Anfang der Tätigkeit ist es wichtig, dass ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen in ihre Aufgaben eingeführt werden. Die Betreuungsbehörden haben für ein ausreichendes Einführungs- und Fortbildungsangebot zu sorgen. HANDBUCH FÜR BETREUER EUR 17,99 - PicClick DE. Diese Veranstaltungen decken häufig nicht nur Rechtsfragen der Betreuung und die verschiedenen Hilfsangebote für die Betroffenen ab, sondern bieten auch Hilfestellungen für den Umgang und die Kommunikation mit den Betroffenen. Betreuungsvereine
Eine wichtige Rolle haben auch die Betreuungsvereine. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereine sollen – in Ergänzung des Angebots von Gerichten und Behörden – die Betreuer beraten und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Neben den Betreuungsbehörden sind die Betreuungsvereine der erste Ansprechpartner, wenn jemand Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement als Betreuer hat.
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12. 1998 Seiten 1414 Seiten Sprache Deutsch Gewicht 5156 g Artikel-Nr. 35536401 Schlagworte Autor Horst Böhm, Herbert Lerch, Annemarie Röslmeier, Reinhold Spanl und Karl Weiß sind erfahrene Fachleute und seit vielen Jahren im betreuungsrechtlichen Aufgabenbereich tätig. Darüber hinaus sind sie als Referenten in Betreuungsangelegenheiten tätig, organisieren und koordinieren Veranstaltungen zur Fortbildung von Betreuern, Vereins- und Behömeinsam mit qualifizierten, hoch kompetenten Autoren und Mitarbeitern bieten sie Ihnen die Sicherheit, immer über die neuesten Entwicklungen zum Thema Betreuungsrecht informiert zu sein. So können Sie Ihrer verantwortungsvollen Betreuungsaufgabe auch in Zukunft gerecht Marburger, Oberverwaltungsrat a. D., langjähriger Abteilungsleiter bei der AOK Baden-Württemberg. Der Experte auf dem Gebiet der sozialen Leistungen war Lehrbeauftragter an der Hagen Law School. Erfolgreicher Fachautor. Röslmeier, Annemarie Beitrag
Die rechtliche Betreuung stellt die Unterstützung und Begleitung der Betroffenen in den Vordergrund. Betreuer unterstützen diese dabei, Entscheidungen zu fällen und deren Willen umzusetzen. Der Wille der Betroffenen ist die oberste Richtschnur. Welche Unterstützung wird geboten? Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer üben eine anspruchsvolle Tätigkeit aus. Wichtig ist es daher, dass ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite steht. Dieses besteht aus den Betreuungsgerichten, den Betreuungsstellen und den anerkannten Betreuungsvereinen. Betreuungsgerichte
Das Betreuungsgericht hat eine Beratungspflicht. Insbesondere mit Fragen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und des Zivilrechts, z. im Zusammenhang mit Genehmigungsvorbehalten oder mit der jährlichen Rechnungslegung, können sich ehrenamtliche Betreuer an das Betreuungsgericht wenden. Zu Beginn der Betreuung erfolgt zudem in der Regel ein Einführungsgespräch mit dem Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes, in dem die Rechte und Pflichten des Betreuers besprochen werden.